LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11478 15.03.2016 Datum des Originals: 15.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4463 vom 15. Februar 2016 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/11143 In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4463 mit Schreiben vom 15. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit einem Jahr hat Justizminister Kutschaty bei unterschiedlichen Gelegenheiten als Teil eines Fünf-Punkte-Plans zur Vorbeugung von Radikalisierung im Strafvollzug den Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener angekündigt (Vorlage 16/2689, Seite 4; APr 16/830, Seite 35; Drs. 16/7993, Seite 4; Vorlage 16/3189, Seite II; APr 16/1010, Seite 12 f.). Im Kampf gegen die Radikalisierung (junger) Muslime sei die Intensivierung der seelsorgerischen Betreuung muslimischer Inhaftierter ein Schlüssel zum Erfolg. Deshalb verstärke die Justiz den möglichst flächendeckenden Einsatz von Imamen als Seelsorgern und religiösen Betreuern, die als natürliche Autoritätspersonen in der Lage seien, bereits straffällig gewordene Radikalisierte von ihrem eingeschlagenen Weg abzubringen, ihnen eine andere, friedliche Auslegung ihrer Religion zu vermitteln und potenzielle Opfer dieser Extremisten im Justizvollzug zu „immunisieren“ (Vorlage 16/3189, Seite II; APr 16/1010, Seite 13). Angesichts der Gefahren des Extremismus dürfe sich das seelsorgerische Angebot aber nicht allein auf das Freitagsgebet beschränken. Das Ziel müsse vielmehr eine möglichst umfassende Betreuung muslimischer Gefangener sein. Für die Ausweitung bzw. Vertiefung dieses Angebots entstünden insoweit Mehrkosten (APr 16/1010, Seite 13). Für die Ausweitung bzw. Vertiefung dieses religiösen Betreuungsangebots hat der Landtag mit dem Haushalt 2016 bei Kapitel 04 410 Titel 547 60 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt. Zur Begründung hat die Landesregierung ausgeführt, eine Abfrage im Februar LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11478 2 2015 bei allen Justizvollzugsanstalten habe ergeben, dass von den rund 122 in den Justizvollzugsanstalten tätigen Imamen lediglich in der JVA Münster dem Imam, der das Freitagsgebet durchführt, eine Aufwandsentschädigung von 18 € pro Termin bezahlt wird. Weitere drei Justizvollzugsanstalten hätten berichtet, dass sie – teils nur bei Bedarf – Fahrtkosten erstatten würden. Da angedacht sei, die Anzahl der Imame und die Frequenz deren Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten zukünftig zu erhöhen, bedürfe es voraussichtlich vermehrt auch anderer Imame, also z.B. solcher aus muslimischen Gemeinden bzw. örtlichen Moschee-Vereinen. Da diese Imame wohl nicht ohne Aufwandsentschädigung oder Fahrtkostenerstattung in die Justizvollzugsanstalten kommen würden, seien die Mittel im Haushalts-Entwurf 2016 veranschlagt worden (Vorlage 16/3328, Seite 5). Die Mitwirkung bei der Gewinnung geeigneter Imame bzw. muslimischer Seelsorger soll zudem Teil des vom Justizminister in der 41. Sitzung des Rechtsausschusses am 25.02.2015 vorgestellten Projekts „Prävention von Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen“ sein (APr 16/830, Seite 36). Daneben kündigte der Justizminister bei einer Pressekonferenz am 03.03.2015 an, den Anteil der Justizbediensteten mit Migrationshintergrund zu erhöhen. 1. Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)? Insgesamt sind in den Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten des Landes NRW aktuell 114 muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger tätig. Auf die anliegende Übersicht wird Bezug genommen. 2. Wie viele muslimische Seelsorger wurden mit Hilfe des Projektes "Prävention von Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen" zusätzlich gewonnen? Während im Februar 2015 fünf muslimische Seelsorger bzw. Seelsorgerinnen tätig waren, die nicht von einem Generalkonsulat entsandt wurden, hat sich die Zahl bis Februar 2016 auf 17 erhöht. Dieser positive Trend soll unterstützt werden. Für Präventionsmaßnahmen gegen eine Radikalisierung von Inhaftierten sind mit dem Haushalt 2016 erstmals 500.000 € etatisiert worden. Hierzu gehört auch der Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener. Ziel ist es, unter Verwendung dieser Haushaltsmittel Anreize für muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger zu schaffen, das Angebot an seelsorgerischer Betreuung für muslimische Gefangene weiter auszubauen. 3. Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? 97. Auf die anliegende Übersicht wird Bezug genommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11478 3 4. Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Konsularisch vermittelte Seelsorger erhalten weder eine Aufwandsentschädigung noch Fahrtkosten . Von den übrigen im Justizvollzug tätigen muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern erhalten - jeweils auf Antrag - 3 eine Aufwandsentschädigung, 7 Fahrtkosten. Auf die anliegende Übersicht wird Bezug genommen. Perspektivisch wird angestrebt, diesbezügliche Kosten auf Honorarbasis abzugelten. Die Leitungen der Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten wurden durch Erlass vom 18.02.2016 ermächtigt, mit den muslimischen Seelsorgern Vereinbarungen zu treffen, nach denen ein Stundenhonorar von 20 € gezahlt werden kann. 5. Wie viele Justizbedienstete mit Migrationshintergrund wurden 2015 im Vergleich zu 2014 jeweils neu eingestellt? In den Antworten auf die Kleine Anfrage 594 (Drucksache 16/1537) und die Kleine Anfrage 1924 (Drucksache 16/5129) wurde bereits darauf hingewiesen, dass in nordrhein-westfälischen Landesbehörden einschließlich der Landesministerien keine Angaben über den ethnischen Hintergrund der Beschäftigten erhoben werden. Dementsprechend liegen keine Daten über einen möglichen Migrationshintergrund der in den Landesministerien oder sonstigen Landesbehörden tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Dies gilt auch für den Justizvollzug. Im Rahmen der Landesinitiative "Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung" hat der Landesbetrieb IT.NRW im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales in der Staatskanzlei und allen Ressorts im Herbst der Jahre 2011 - über das Ergebnis der Umfrage wurde der Landtag mit der Vorlage 15/1144 unterrichtet - und 2015 eine freiwillige und anonyme Umfrage zum Migrationshintergrund der Beschäftigten durchgeführt. Interkultureller Kompetenz kommt besonders auch im Umgang mit Inhaftierten große Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat sich das Justizministerium dazu entschlossen, eine gleichgestaltete Mitarbeiterbefragung im Justizvollzug zu initiieren. Die Mitte März 2016 beginnende Erhebung wird ebenfalls auf freiwilliger und anonymer Basis durchgeführt werden. Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Aachen 1 (2-wöchentlich an Dienstagen für ca. 90 Minuten) 1 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Attendorn 2 (1 jeden zweiten Freitag und 1 jeden vierten Freitag jeweils für 1 Stunden 45 Min) 2 0 Aufwandsentschädigung 1 Fahrkostenerstattung Bielefeld-Brackwede 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Bielefeld-Senne 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Bochum 4 (jeweils 1 x wöchentlich) 4 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Bochum-Langendreer 9 (im personellen Wechsel wöchentlich 1,5 - 2 Stunden) 4 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Castrop-Rauxel 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Detmold 1 (1 x monatlich für 2 Stunden) 1 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung 1 Hinweis: Soweit im Folgenden nicht zwischen den Jahren 2015 und 2016 differenziert wird, ist die Anzahl der muslimischen Seelsorger/Innen unverändert. Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Dortmund 2015: 18 (jeweils 14-tägig für eine Stunde) 2016: 4 ( jeweils wöchentlich für 1 Stunde 45 Min) 18 4 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Duisburg-Hamborn Hauptanstalt: 1 (14-tägig für 1 Stunde) Zweiganstalt Dinslaken: 1 (Betreuung nach Bedarf) 1 0 Hauptanstalt: 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Zweiganstalt: 0 Aufwandsentschädigung 1 Fahrkostenerstattung Düsseldorf 1 (nach Möglichkeit wöchentlich für ca. 4 Stunden) 0 (gestellt über den Kreis der Düsseldorfer Muslime KDDM) 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Essen 2015: 10 (im personellen Wechsel 14-tägig für 1 Stunde) 2016: 10 (im personellen Wechsel wöchentlich für 1 Stunde) 2015: 10 2016 10 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Euskirchen 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Geldern 1 ( wöchentlich für 1,5 - 2 Stunden) 0 0 Aufwandsentschädigung 1 Fahrkostenerstattung Gelsenkirchen 29 (ggfs. im personellen Wechsel 14-tägig Freitagsgebet für 1 Stunden + monatlich für 2 Stunden Gesprächsgruppe DITIB + wöchentlich Semerkandgruppe für 2 Stunden) 27 2 Aufwandsentschädigung 2 Fahrkostenerstattung Anm.: Dies betrifft die nicht über das Konsulat vermittelten beiden Imame Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Hagen 2015: 4 (im personellen Wechsel monatlich für insgesamt 1,5 Stunden) 2016: 4 (im personellen Wechsel monatlich für insgesamt 3 Stunden) 2015: 4 2016: 4 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Hamm 4 (im personellen Wechsel für monatlich 1 Stunde) 4 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Heinsberg 6 (im personellen Wechsel 3 Stunden wöchentlich, davon 1 Stunde für das Freitagsgebet und 2 Stunden für Religionsunterricht) 6 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Herford 7 (im personellen Wechsel monatlich 1 Stunde) 7 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Hövelhof 1 (14-tägig für 1,5 Stunden + monatlich für 1 Stunde) 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Iserlohn 2015: 2 (davon 1 Person für 2 Stunden und 1 Person für 1 Stunde) 2016: 3 (davon jeweils wöchentlich 1 Person für 1 Stunde 45 Minuten, 1 Person für 2 Stunden und 1 Person für 1 Stunde) 2015: 0 2016: 1 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung JVK Fröndenberg 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Kleve 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Köln 2 (jeweils 2 x monatlich für jeweils 2 Stunden Freitagsgebet für Männer und Frauen + jweils 1 monatlich für 2 Stunden religiöse Unterweisung für Männer für Frauen nur nach Bedarf) Anm.: davon ab März eine weibliche Person als Hoca 2 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Moers-Kapellen 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Münster 6 ( davon 1 Person wöchentlich für 5 Stunden, 5 Personen unregelmäßig monatlich 2 Stunden) 5 1 Aufwandsentschädigung 1 Fahrkostenerstattung Anm.: Sämtliche Kosten sind im Rahmen des vertraglich vereinbarten Honorars mit dem nicht konsularisch vermittelten Imam abgegolten) Remscheid 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Rheinbach 1 (monatlich für 2 Stunden) 1 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Schwerte 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Siegburg 1 1 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Werl 4 (im personellen Wechsel 14-tägig für eine 1 Stunden 45 Minuten) 4 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Willich I 0 Anm.: Es findet jedoch ein von Laien geleiteter muslimischer Gebetskreis statt wöchentlich für 2 Stunden 45 Minuten 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Willich II 0 0 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Anlage: Antwort auf die Kleine Anfrage 4463 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP “In welcher Weise erfolgt der durch den Justizminister angekündigte Ausbau der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener“, LT-Drs. 16/11143 Übersicht zu den Fragen 1, 3 und 4 Justizvollzugsanstalt Frage 1: Wie viele muslimische Seelsorger sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Stand Februar 2015 tätig (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten und unter Angabe des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit)?1 Frage 3: Wie viele der derzeit tätigen muslimischen Seelsorger wurden über das türkische Generalkonsulat entsandt? Frage 4: Wie viele muslimische Seelsorger erhalten derzeit eine Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalten)? Wuppertal-Ronsdorf 1 (wöchentlich 1,5 Stunden) 0 0 Aufwandsentschädigung 1 Fahrkostenerstattung Wuppertal-Vohwinkel 10 (im personellen Wechsel wöchentlich für 1 Stunde) 8 0 Aufwandsentschädigung 0 Fahrkostenerstattung Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11478