LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11479 15.03.2016 Datum des Originals: 15.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4420 vom 27. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11008 Wie geht man mit Flüchtlingen um, die am Hauptbahnhof in Köln ankommen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4420 mit Schreiben vom 15. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 23.01.2016 berichtete die Kölnische Rundschau über die Situation an der Kölner Drehscheibe für Flüchtlinge unter der Überschrift „Erst Fingerabdrücke nehmen“. Der Artikel zeichnet ein teilweise konfuses Bild von den Vorgängen am Hauptbahnhof. Dolmetscher, ehrenamtliche Helfer, Polizei und städtische Bedienstete scheinen eher gegeneinander als miteinander zu arbeiten. Die Stadtverwaltung Köln ist offenbar bemüht, die in Köln aus Bayern ankommenden Flüchtlinge unmittelbar nach Niederaußem weiterzuleiten. Dort soll dann die Erfassung mit Abnahme von Fingerabdrücken, Lichtbild, etc. erfolgen. Das neue Verfahren soll u.a. verhindern, dass Flüchtlinge unterschiedliche Identitäten annehmen können. Durch Polizei und Soldaten wird inzwischen auch garantiert, dass kein Flüchtling das Gelände verlassen kann. Dieses Prozedere ist, laut Rundschau, mit dem NRW-Innenministerium abgesprochen. Die verschärften Sicherheitsmaßnahmen und die geänderten Verfahren stoßen aber, der Rundschau zur Folge, auf Kritik und Ablehnung bei anderen Akteuren. Eine ehrenamtliche Helferin empört sich im Bericht, dass das Vorgehen angeblich in der Bevölkerung Angst schüre. Zudem suggeriert der Artikel, dass ehrenamtliche Helfer und Dolmetscher Beihilfe zu illegalen Aufenthalten in der Bundesrepublik leisten und zitiert die Leiterin der Kölner Ausländerbehörde , die auf den Straftatbestand hinweist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11479 2 1. Was geschieht mit Flüchtlingen, die an der „Drehscheibe“ Köln Hauptbahnhof ankommen ? (Bitte Verfahrensvorschriften, Beteiligte Behörden, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen, Einzelpersonen, etc. und Ablaufplanung wiedergeben, sowie die Organisationsstruktur- und -hierarchie darstellen.) Die sog. Drehscheibe Köln befindet sich nicht am Hauptbahnhof Köln, sondern wurde am Flughafen Köln/Bonn eingerichtet. Die dort ankommenden Flüchtlinge werden empfangen und erstversorgt. Danach wird die Weiterbeförderung organisiert. Die Drehscheibe wird von der Stadt Köln auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für das Land betrieben. In Köln werden große Teile der anfallenden Arbeiten am Drehkreuz durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Stadtgesellschaft wahrgenommen, welche sich nach Aufrufen durch die Stadtverwaltung für freiwillige Unterstützung gemeldet haben. Daneben sind hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Helferinnen und Helfer der ehrenamtlichen Hilfsorganisationen innerhalb der Stadt Köln, Unterstützungskräfte der Bundeswehr, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Landes- und Bundespolizei, Sicherheitsdienste sowie bei Bedarf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens Köln/Bonn vor Ort, auf dessen Gelände derzeit ein Zelt für die kurzfristige Unterbringung aufgebaut ist. Der Empfang und die Erstversorgung an den Drehkreuzen umfasst: - eine adäquate und dem Zustand der eintreffenden Menschen angepasste Versorgung mit Nahrung und Getränken - eine dem Zustand der eintreffenden Menschen entsprechende Möglichkeit zur medizinischen Erstversorgung - die Bereitstellung von Sanitäranlagen in ausreichendem Umfang - dem Zustand der Menschen entsprechende Versorgungsleistungen, die zu einer Erstversorgung und einer Weiterreise erforderlich sind - Bereitstellung und Vermittlung von notwendigen Informationen in den jeweils erforderlichen Sprachen. Im Anschluss daran erfolgt die Weiterverteilung der angekommenen Flüchtlinge über bereitgestellte Busse zu den vorgesehenen Landeseinrichtungen. Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den allgemeinen Rechtsnormen wie beispielsweise den Regelungen des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des StGB und der StPO sowie des Polizei- und Ordnungsrechts. 2. Wie wird garantiert, dass jeder ankommende Flüchtling ordnungsgemäß registriert wird? Am Drehkreuz Köln kommen die zunächst von der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze übernommenen Flüchtlinge an. Die vorgesehene grenznahe Erfassung der Asylsuchenden durch Bundespolizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den in Bayern eingerichteten Bearbeitungsstraßen und Wartezentren konnte in der Vergangenheit nur teilweise gewährleistet werden. Deshalb werden die mit Sonderzügen in NRW eintreffenden Flüchtlinge vom Drehkreuz aus in eine Unterkunft befördert und anschließend schnellstmöglich (im Regelfall innerhalb von 24 Stunden) registriert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11479 3 3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Flüchtlinge illegal bzw. unregistriert weiterreisen? Bundes- und Landesbehörden konnten in der Vergangenheit nicht immer verhindern, dass Personen ohne Registrierung weitergereist sind. Die Landesregierung hat deshalb veranlasst, dass die neuen Möglichkeiten nach dem Datenaustauschverbesserungsgesetz so früh wie möglich genutzt und alle zuständigen Stellen mit der erforderlichen Technik ausgestattet werden . Mit dem Pilotverfahren in der Registrierungsstelle in Herford leistet NRW einen wichtigen Beitrag zur Erzielung praktischer Erfolge mit dem neuen Erfassungssystem. 4. Wie viele Flüchtlinge sind seit dem 01.01.2016 an der Drehscheibe Köln angekommen und wohin wurden diese weiterverteilt? (Bitte genaue Angaben: Datum, Anzahl der ankommenden Flüchtlinge, Anzahl der weitergeleiteten Flüchtlinge, deren Zielort und am Zielort ankommende Flüchtlinge.) Bundes- und Landesbehörden haben immer wieder festgestellt, dass sich Personen ihrer Erfassung entzogen haben. Erfahrungsgemäß ist dies darauf zurückzuführen, dass sie feste persönliche Ziele verfolgt haben, insbesondere Verwandte in Deutschland oder einen anderen europäischen Zielstaat aufsuchen wollten. Die Zahlen der am Drehkreuz Köln angekommenen Personen und der weitergeleiteten Flüchtlinge ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: 01.01. 05.01. 09.01. 13.01. 17.01. 21.01. 25.01. 29.01. 02.02. 10.02. 14.02. 18.02. bis 29.02 Angekommene Personen 0 413 305 185 136 202 168 347 353 202 295 0 Weiterbeförderte Personen 0 290 272 169 136 195 168 341 349 171 278 0 Zielort - NA* NA* H* S* S* H* NA* H*/S* H* H* - * NA = Niederaußen / H = Herford / S = Selm 5. Wird gegen Beteiligte an der Drehscheibe Köln wegen der Beihilfe zu einem illegalen Aufenthalt ermittelt? (Wenn ja: Bitte detaillierte Angaben zu Fallzahlen, Ausmaß und Konsequenzen machen.) Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11479