LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11482 15.03.2016 Datum des Originals: 15.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4337 vom 25. Januar 2016 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/10893 Fachliche Qualität der aktuellen Unterrichtserteilung an Schulen der Stadt Mülheim – Wie sieht derzeit die Faktenlage zum Fachlehrermangel, zur Erteilung fachfremden Unterrichts , zu Mangelfächern und zum Unterrichtsausfall konkret aus? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4337 mit Schreiben vom 15. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die seit vielen Jahren auch in der Stadt Mülheim emotional geführte Diskussion über die Qualität des Unterrichtes an allgemein- wie berufsbildenden Schulen sorgt regelmäßig für Zündstoff . Unverändert ist diese Problematik jedoch ungelöst. Dieser Umstand führt immer wieder zu Klagen von Eltern und Schülern, aber insbesondere auch zu massiver Kritik aus der ausbildenden Wirtschaft über Bildungsversäumnisse, die die Ausbildungsreife Jugendlicher kritisiert . Der Mangelzustand einer in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht zufriedenstellenden Unterrichtsversorgung verbaut jungen Menschen regelmäßig auch in Mülheim ihre Zukunftschancen , führt zu unnötigen Qualifikationsdefiziten und verstärkt die Einschätzung von Arbeitgebern , dass leider vielfach offene Ausbildungsstellen auch deshalb unbesetzt bleiben, da zu viele Schulabgänger selbst den grundlegenden Bildungsanforderungen des Berufsbildungssystems leider zunehmend nicht mehr gerecht werden. Vielfach fehlen auch den Mülheimer Schulabsolventen die erforderlichen Grundkompetenzen für die erfolgreiche Absolvierung einer dualen Berufsausbildung. Es ist also nicht nur die Frage zu lösen, ob Unterricht tatsächlich in dem vorgesehenen und notwendigen Umfang erteilt wird, sondern ganz entscheidend auch, wie dieser erteilt wird. Über quantitativen Unterrichtsausfall hinaus kämpfen unsere Schulen vor Ort oftmals mit einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11482 2 nicht ausreichenden Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, einer zu hohen Schüler /Lehrer-Relation, zu großen Klassen und Kursen sowie der viel zu häufigen Erteilung von fachfremdem Unterricht. Regelmäßig fachfremd unterrichten zu müssen, setzt auch die betreffenden Lehrer, die dabei in der Regel auf sich allein gestellt sind, unter zusätzlichen Druck, wenn sie den eigenen Ansprüchen oder denen der Schule gerecht werden wollen. Dies ist vielfach ein Spagat zwischen dem Wunsch, den Schülern spezielles Wissen und Freude an der Thematik zu vermitteln, und einer zugleich fachlichen Überforderung. Letztere ist darin begründet, dass seitens der Lehrkraft für das betreffende Fach nie eine qualifizierte Prüfung abgelegt worden ist. Die Sicherstellung des Unterrichts bildet aber eine zentrale Aufgabe der Schulpolitik. Zu Recht fordern Eltern und Ausbilder von der Landespolitik ein, dass ein stundenplangemäßer Unterricht auch tatsächlich erteilt wird. Regelmäßig wenden sich insbesondere Ausbildungsbetriebe aus dem Handwerk an die Politik und berichten von zum Teil dramatischen Zuständen im Hinblick auf Lehrermangel und fachfremde Unterrichtung, die sich bei oft guten praktischen Prüfungsergebnissen massiv auf die theoretischen Prüfungsleistungen der Auszubildenden auswirken . Daher muss das Land bestmöglich Vorkehrungen treffen, um den Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu minimieren sowie gleichermaßen die Qualität zu steigern. Besonders kritisch wird auch an sämtlichen Schulformen der Stadt Mülheim regelmäßig der Fachlehrermangel insbesondere in MINT-Fächern herausgestellt, die für zahlreiche Berufe und Studiengänge eine ganz wichtige Grundlage bilden. Lehrbefähigungen für MINT-Fächer betreffen dabei Arbeitslehre, Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik und Technik. Deren Vorhandensein an jedem Schulstandort ist für die aktuelle Schullandschaft vor Ort von großer Bedeutung. Dringend notwendig ist ferner ein alle Schulformen umfassendes Handlungskonzept, das Qualitätsverbesserungen vorsieht und die zukünftige Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Mülheim sowie landesweit auf einem hohen Standard absichert, damit struktureller Unterrichtsausfall und fachfremde Unterrichtserteilung möglichst schnell der Vergangenheit angehören . Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, da nur ein qualitativ hochwertiges und leistungsfähiges Bildungssystem unseren Jugendlichen die in der heutigen Gesellschaft für ihr persönliches wie berufliches Leben geforderten Qualifikationen zielsicher vermitteln kann. Auch der absolut ernstzunehmende und in den kommenden Jahren voraussichtlich noch an Bedeutung gewinnende Fachkräftemangel in bestimmten Fächern verstärkt den Druck auf die Politik, für ein leistungsfähiges Bildungssystem zu sorgen und die bereits genannten Mangelzustände an Mülheimer Bildungseinrichtungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beseitigen . Beste Bildung entscheidet über die Lebenschancen jedes einzelnen Kindes genauso wie über das Wohlergehen unserer Gesellschaft insgesamt. Sie ist ferner die Voraussetzung für den individuellen sozialen Aufstieg möglichst vieler Schüler auch in der Stadt Mülheim. Die Landesregierung sollte dem Parlament daher transparent eine vollumfängliche Information über den aktuellen Sachstand zum Fachlehrermangel, zur Erteilung fachfremden Unterrichts, zu Mangelfächern und zum Unterrichtsausfall für die Schulen in der Stadt Mülheim vorlegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11482 3 Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen in verschiedenen kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von Abgeordneten der Fraktion der FDP gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Wie viele Stunden Unterricht werden im aktuellen Schuljahr differenziert nach den jeweiligen Schulformen der allgemein- und berufsbildenden Schulen in der Stadt Mülheim nur fachfremd bzw. gar nicht erteilt? Die Zahl der im Schuljahr 2015/16 an den allgemeinbildenden Schulen in NRW pro Woche erteilten Unterrichtsstunden von Lehrkräften, die nicht über eine entsprechende Lehrbefähigung im unterrichteten Fach verfügen (fachfremder Unterricht), kann - untergliedert nach Schulform - der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zur relativ hohen Zahl der an den Grund- und Förderschulen fachfremd erteilten Unterrichtsstunden trägt wesentlich das dort praktizierte Klassenlehrerprinzip bei. Zur Zahl der an den berufsbildenden Schulen fachfremd erteilten Unterrichtsstunden und der an den allgemein- und berufsbildenden Schulen und den Freien Waldorfschulen in Mülheim an der Ruhr im Schuljahr 2015/16 nicht erteilten Unterrichtsstunden liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Schulform erteilte Stunden ohne Lehrbefähigung für das entsprechende Fach Grundschule 1.680 Hauptschule 420 Realschule 548 Gesamtschule 508 Gymnasium 272 Förderschule 1.716 Fachfremd erteilter Unterricht nach Schulform an Schulen in Krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr - Schuljahr 2015/16 - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11482 4 2. Insbesondere welche Fächer werden im aktuellen Schuljahr differenziert nach den jeweiligen Schulformen der allgemein- und berufsbildenden Schulen in der Stadt Mülheim durch fachfremde Lehrkräfte erteilt? Die vergleichsweise häufig durch fachfremde Lehrkräfte unterrichteten Fächer können, untergliedert nach Schulform, der Tabelle in Anlage 1 entnommen werden. Darin sind je Schulform in absteigender Reihenfolge die fünf Fächer ausgewiesen, in denen im Schuljahr 2015/16 die meisten Unterrichtsstunden fachfremd erteilt wurden. Zum Umfang der an berufsbildenden Schulen und an den Freien Waldorfschulen fachfremd erteilten Unterrichtsstunden liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. 3. Wie hoch wäre der Bedarf an Neueinstellungen von Fachlehrern an Schulen in der Stadt Mülheim, wenn ab dem kommenden Schuljahr an keiner allgemein- und berufsbildenden Schule mehr fachfremder Unterricht erteilt werden dürfte? Der Bedarf an Neueinstellungen von Fachlehrkräften für den Fall, dass ab dem kommenden Schuljahr an keiner allgemein- und berufsbildenden Schule mehr fachfremder Unterricht erteilt werden dürfte, ist nicht quantifizierbar. Aus der statistisch ausgewiesenen Zahl an fachfremd erteiltem Unterricht kann nicht auf einen entsprechenden Einstellungsbedarf geschlossen werden . Im Primarbereich, aber auch in der Sekundarstufe I, kann z.B. das Klassenlehrerprinzip dazu führen, dass bewusst eine Lehrkraft ohne entsprechende formale Lehrbefähigung im Unterricht eingesetzt wird, obwohl durchaus an der betreffenden Schule in ausreichendem Maße Lehrkräfte mit dieser Lehrbefähigung vorhanden wären. Darüber hinaus werden Lehrkräfte bei entsprechendem Bedarf an der Schule auch überproportional in einem ihrer Fächer eingesetzt. Dies kann dazu führen, dass ggf. in einem anderen Fach fachfremd unterrichtet wird, obwohl Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung an der Schule vorhanden wären. 4. Welche allgemein- und berufsbildenden Schulen in der Stadt Mülheim gehen Kooperationen in den betroffenen Mangelfächern ein, um eine möglichst hohe Qualität des Unterrichts zu erreichen? Nach § 4 SchulG sind Schulen grundsätzlich zur pädagogischen und organisatorischen Zusammenarbeit verpflichtet. Statistische Daten über Kooperationen der allgemein- und berufsbildenden Schulen in Mülheim an der Ruhr liegen der Landesregierung nicht vor. Eine schulspezifische Abfrage solcher Daten ist im Rahmen der Bearbeitung Kleiner Anfragen nicht leistbar . 5. Wie viele Lehrbefähigungen, differenziert nach den einzelnen MINT-Fächern, liegen jeweils für die namentlich einzelnen Schulen der Stadt Mülheim vor? Die Zahl der an den einzelnen Schulen der Stadt Mülheim an der Ruhr im MINT-Bereich vorliegenden Lehrbefähigungen kann, untergliedert nach Schulform und Fach, der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden. Für die Freien Waldorfschulen liegen keine statistischen Daten vor. Da Lehrkräfte regelmäßig über mehr als eine Lehrbefähigung verfügen, entspricht die Zahl der ausgewiesenen Lehrbefähigungen nicht der Zahl der Lehrkräfte (Fallzählung). Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 4337 Schulform Unterrichtsfach Grundschule Kunst / Kunsterziehung Sport / Bewegungserziehung Musik / Rhythmik Englisch Deutsch Hauptschule Arbeitslehre - Wirtschaft Deutsch Mathematik Englisch Kunst / Kunsterziehung Realschule Politik Informatik Englisch Mathematik Deutsch Physik Gesamtschule Unterweisung Mathematik Gesellschaftslehre Arbeitslehre - Technik Deutsch Gymnasium Deutsch Philosophie Mathematik Politik Informatik Latein Förderschule Spezielle sonderpädagogische Maßnahmen Mathematik Deutsch Sport / Bewegungserziehung Lebenspraktische Unterweisung Unterrichtsfächer mit fachfremd erteiltem Unterricht nach Schulform an Schulen in Krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr - Schuljahr 2015/16 - Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 4337 Schulform Biologie Chemie Informatik Mathematik Mathematische Grundbildung Physik Natur-/ Gesellschafts - wissenschaft Arbeitslehre - Technik Arbeitslehre Grundschule 103780 Mülheim an der Ruhr, GG Am Sunderplatz 1 - - 11 - - - - - 103809 Mülheim an der Ruhr, KG Schildbergschule - - - 20 - - - - - 103822 Mülheim an der Ruhr, GG Filchnerstraße 1 - - 15 - - - - - 103834 Mülheim an der Ruhr, GG am Oemberg - - - 14 - - - - - 103846 Mülheim an der Ruhr,GG am Dichterviertel - - - 12 - - - - - 103858 Mülheim an der Ruhr, GG Barbaraschule - - - 9 - - - - - 103860 Mülheim an der Ruhr, GG an d. Augustastr 1 - - 10 - - - - - 103913 Mülheim an der Ruhr, KG Martin-von-Tours 2 - - 11 - - - - - 103925 Mülheim an der Ruhr, KG Katharinenschule 2 - - 12 - - - - - 103949 Mülheim an der Ruhr,GG Pestalozzi-Schule - - - 15 - - - - - 103950 Mülheim an der Ruhr, GG Zunftmeisterstr. - - - 15 - - - - - 103962 Mülheim an der Ruhr, GG Trooststr. - - - 10 - - - - - 103974 Mülheim an der Ruhr, GG Steigerweg - - - 10 - - - - - 103998 Mülheim an der Ruhr, GG Lierbergschule 1 - - 11 - - - - - 104000 Mülheim an der Ruhr, GG Saarnberg 1 - - 9 - - - - - 104012 Mülheim an der Ruhr, GG Erich Kästner - - - 20 - - - - - 104036 Mülheim an der Ruhr, GG Heinrichstraße 1 - - 12 - - - - - 104048 Mülheim an der Ruhr, GG Astrid Lindgren - - - 9 - - - - - 104073 Mülheim an der Ruhr, GG Klostermarkt - - - 12 - - - - - 104085 Mülheim an der Ruhr, GG Hölterschule - - - 15 - - - - - 185231 Mülheim an der Ruhr,GG am Krähenbüschken 1 - - 12 - - - - - 198572 Mülheim an der Ruhr, GG Brüder-Grimm 1 - - 10 - - - - - Hauptschule 137923 Mülheim an der Ruhr,GH Max-Kölges-Schule 4 1 - 4 - 1 - 2 - 137947 Mülheim an der Ruhr, GH Sch.a.Hexbachtal 12 3 2 18 - 2 - 5 - Realschule 159086 Mülheim an der Ruhr, RS Stadtmitte 9 4 3 11 - 4 - - - 159098 Mülheim an der Ruhr, RS Broich 12 5 - 15 - 4 - - - 159104 Mülheim an der Ruhr,RS Mellinghofer Str. 9 4 1 13 - 2 - - - Gesamtschule 164136 Mülheim an der Ruhr, GE Gustav-Heinemann 22 12 1 30 - 6 - 5 - 188189 Mülheim an der Ruhr, GE Saarn 11 5 3 18 - 4 - 1 - 189078 Mülheim an der Ruhr, GE Willy-Brandt 15 7 - 16 - 7 - 1 1 Gymnasium 165098 Mülheim an der Ruhr, Gym Karl-Ziegler 13 6 1 12 - 6 - - - 165104 Mülheim an der Ruhr, Gym Luisenschule 13 7 3 16 - 4 - - - 165116 Mülheim an der Ruhr, Gym Broich 10 5 3 12 - 7 - - - 165128 Mülheim an der Ruhr, Gym Otto-Pankok 8 8 - 9 - 3 - - - 185322 Mülheim an der Ruhr, Gym Heißen 10 5 4 15 - 6 - - - Förderschule 152614 Mülheim an der Ruhr,FÖ LE,SQ,ES W.-Busch 3 1 - 10 - - - - - 183398 Mülheim an der Ruhr, FÖ GG Rembergschule 3 - - 7 - - - - - Berufskolleg 172509 Mülheim an der Ruhr, BK Lehnerstraße 1 - 2 4 - 3 - - - 172510 Mülheim an der Ruhr, BK Stadtmitte 7 6 6 9 - 11 - - - Anzahl Lehrbefähigungen in MINT-Fächern an Schulen in Krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr - Schuljahr 2015/16 - Schule Seite 1 von 1 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11482