LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11484 15.03.2016 Datum des Originals: 15.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4454 vom 10. Februar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11112 Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten: Welche Motivation steckt dahinter? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4454 mit Schreiben vom 15. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Berichten der WAZ und des KStA vom 09.02.2016 plant die Landesregierung die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Offenbar gibt es bereits Pläne für einen Gesetzentwurf zur individualisierten Uniform-Kennzeichnung. Nachdem die Einführung der Kennzeichnungspflicht über einen Erlass am Hauptpersonalrat gescheitert war, will man nun offenbar über ein Gesetz mit der rot-grünen Mehrheit Nägel mit Köpfen machen. Der Protest der Gewerkschaft der Polizei (GdP) über dieses Vorgehen ist verständlich. Welchen Mehrwert die Kennzeichnung für die Innere Sicherheit bringt, bleibt fraglich. Anstatt die Polizei im Land zu stärken, dokumentiert die rot-grüne Initiative ein tiefes Misstrauen gegen die Polizeibeamten im Land. Durch die Identifizierung der Beamten durch Gewalttäter oder politische Aktivisten werden Polizisten und ihre Familien in Gefahr gebracht. Dies wird bewusst in Kauf genommen. Die Landesregierung muss nun erklären, wie ihre Ankündigungen nach der Kölner Silvesternacht zur tatsächlichen Regierungsarbeit passen: Statt, wie angekündigt, Bodycams einzuführen , die einen Einsatz neutral aufzeichnen würden, machen sie die Identifizierung einzelner Polizeibeamter leichter und erwecken den Eindruck, von der Polizei ginge ungerechtfertigte Gewalt aus. Dieser einseitige und ungerechtfertigte Generalverdacht schadet dem Ansehen unserer Polizei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11484 2 1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen? (Bitte konkret angeben, wie die Kennzeichnung aussehen soll und wann der Gesetzentwurf eingebracht wird.) Die Landesregierung beabsichtigt derzeit keine Einbringung eines Gesetzentwurfs. Nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigen die Regierungsfraktionen zur Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrages einen eigenen Gesetzesvorschlag einzubringen. 2. Wie viele nachgewiesene Fälle von ungerechtfertigter Polizeigewalt sind seit 2010 dokumentiert? (Bitte auflisten nach Datum, Ort, Grund des Einsatzes, Schaden und Strafmaß gegen Beamten.) Die bundeseinheitlich abgestimmten Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen die Erfassung von „Polizeigewalt“ nicht vor. 3. Sind Bodycams nicht das bessere Einsatzmittel, weil sie neutral aufzeichnen und Gesamtzusammenhänge schlüssig dokumentieren? Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche Zielrichtungen. Bei der Kennzeichnungspflicht geht es um transparentes Handeln gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die Bodycams dienen in erster Linie der Eigensicherung der Polizei. Insofern handelt es sich aus Sicht der Landesregierung hierbei nicht um alternative Maßnahmen. 4. Wie verbessert die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten die Innere Sicherheit ? Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen handelt bürgerorientiert, transparent und rechtsstaatlich . Die Einführung einer individualisierten anonymisierten Kennzeichnung der Polizei beim Einsatz geschlossener Einheiten gäbe den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, eingesetzte Beamtinnen und Beamten konkret zu bezeichnen. 5. Wie will die Landesregierung verhindern, dass von Gewalttätern und politischen Aktivisten identifizierte Beamte und deren Familien bedroht und attackiert werden ? Der Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten ist der Landesregierung wichtig. Die bereits in anderen Bundesländern geltende Kennzeichnungspflicht hat bis heute keine Fälle aufgeworfen , in denen Beamtinnen und Beamte bzw. deren Familien bedroht und attackiert wurden. Die Landesregierung wird mögliche Gesetzesentwürfe an den Beispielen der anderen Bundesländer messen lassen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11484