LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11485 15.03.2016 Datum des Originals: 15.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4441 vom 9. Februar 2016 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/11089 (Neudruck) Indirekte Förderung oder Bevorzugung einer Branche? Wie verhielt sich das Land NRW in den Jahren 2009-2013 bei Initiativen der schwarz-gelben Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung tatsächlich? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4441 mit Schreiben vom 15. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Während der Plenarsitzung des Landtags am 17. Dezember 2015 wurde darauf hingewiesen, dass es die rot-grüne Landesregierung war, die die steuerliche Absetzbarkeit für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierungen im Bundesrat aus politischem Kalkül blockiert habe. Die damalige Bundesregierung, getragen von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP, hatte dazu mehrere Initiativen ergriffen (Vgl. z.B. BT-Drs. 17/6074). Während des Redebeitrages im Plenum fiel Minister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) dem Redner ins Wort: „Das stimmt doch gar nicht! Guckt nach Bayern, nicht nach Nordrhein-Westfalen! Bayern hat das blockiert! Sie müssen mal in die Protokolle gucken!“ (Vgl. Plenarprotokoll 16/101). Anders als die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung, die durch die steuerliche Absetzbarkeit energetische Gebäudesanierungen attraktiver gestalten wollte, bevorzugen SPD und Grüne weiterhin die einseitige, direkte Förderung der Erneuerbaren Energien. Kürzlich wies Minister Johannes Remmel auf die neue Förderperiode „progres.nrw-Markteinführung“ hin: „Da das Landesprogramm in vielen Fällen mit Fördermitteln des Bundes kombiniert werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11485 2 kann, lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen doppelt – das ist gut für den Klimaschutz made in NRW“ (Presseinformation der Staatskanzlei – 79/2/2016). Würden mehr steuerliche Anreize gesetzt, wären stetig steigende Subventionen einer bestimmten Branche nicht erforderlich. Insgesamt betrachtet ließe sich dadurch wirkungsvoller Klimaschutz deutlich wirtschaftlicher umsetzen. Vorbemerkung der Landesregierung Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht ; der größte Teil davon entfällt auf die Raumheizung. Dementsprechend kommt dem Gebäudesektor zum Erreichen der Klimaschutzziele eine entscheidende Rolle zu, wobei insbesondere die energetische Gebäudesanierung ein hohes Potenzial zur Energieeinsparung birgt. Um die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich zu heben, hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen, der – neben zahlreichen weiteren Vorhaben – als eine Sofortmaßnahme die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen mit einem Fördervolumen von jährlich 1 Milliarde Euro ab dem Jahr 2015 vorsah. Die von der Branche seit vielen Jahren geforderte Einführung einer Steuerförderung wurde zuvor vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiierten Energiewende-Plattform Gebäude am 30. Juli 2014 als Maßnahmenvorschlag eingebracht. In der Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Dezember 2014 konnten die Länder einen grundsätzlichen Konsens bezüglich finanzieller Anreize zur energetischen Gebäudesanierung finden . In der Folge wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Einzelheiten möglicher Maßnahmen und deren Finanzierung zu erarbeiten. Mit Blick auf die verfassungsrechtliche Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 sowie umfassende Investitionsnotwendigkeiten u.a. in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz vertrat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – wie die Mehrzahl der übrigen Bundesländer – die Position, dass die Steuerförderung für Länder und Kommunen aufkommensneutral ausgestaltet sein muss. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Form der Gegenfinanzierung durch Beschneidung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen scheiterte am Widerstand der Bayerischen Staatsregierung; ebenso wie die von Baden-Württemberg dazu als Alternative ins Spiel gebrachte Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (so genannte „Mövenpicksteuer“). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bedauert, dass damit eine Chance vertan wurde, durch die Einführung einer steuerlichen Förderung als Alternative zur Förderung über die KfW- Bank finanzielle Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Gebäudesanierung zu schaffen. 1. Welche Initiativen der schwarz-gelben Bundesregierung in den Jahren 2009-2013 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung sind der Landesregierung bekannt (bitte einzeln im Detail angeben)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11485 3 2. Wie hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu den einzelnen Initiativen im parlamentarischen Verfahren des Bundesrates verhalten (bitte einzeln im Detail angeben)? 3. Welches Abstimmungsverhalten haben die anderen Bundesländer bei den oben genannten Initiativen gezeigt? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet: Bezogen auf die hier zitierte Initiative zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung (BT-Drs. 17/6074) ist festzuhalten , dass der Bundesrat diesem zustimmungspflichtigem Gesetz in seiner Sitzung am 8. Juli 2011 mehrheitlich nicht zugestimmt hat (mit Stimmen NRW's). Im sich anschließenden Vermittlungsverfahren wurde das ursprüngliche Gesetz in eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (BT-Drs. 17/7251) überführt, der der Bundesrat zugestimmt hat." Die im Bundesrat behandelten Initiativen sind unter www.bundesrat.de abrufbar. Der Bundesrat protokolliert das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesländer nicht. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung konkret, um die steuerliche Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung zu verbessern? Eine aufkommensneutrale steuerliche Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung wurde im Jahr 2014 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen als Maßnahmenvorschlag bei der Energiewende-Plattform Gebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingebracht. Nach Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) durch die Bundesregierung hat die Landesregierung die geplante Umsetzung mit konstruktiven Vorschlägen begleitet. Die Landesregierung wird weiterhin Initiativen auf Bundesebene für die Schaffung einer aufkommensneutralen steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen und von Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor unterstützen. Eine entsprechende Maßnahme (LR-KS3-M30) ist Bestandteil des Klimaschutzplans Nordrhein-Westfalen, der am 17. Dezember 2015 vom Landtag verabschiedet wurde. 5. Welchen Ansatz verfolgt die Landesregierung konkret, um energetische Gebäudesanierungen für die Bürgerinnen und Bürger finanziell attraktiver zu machen? Der Ansatz der Landesregierung ist im Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen dargelegt. Im Teil II.3 sind im Handlungsfeld „Wohngebäude und Nichtwohngebäude“ sowohl die aktuellen Initiativen als auch die von der Landesregierung beschlossenen und vom Landtag bestätigten Strategien und Maßnahmen aufgeführt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11485