LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11487 15.03.2016 Datum des Originals: 15.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4478 vom 16. Februar 2016 des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/11166 Spiegelt die Personalbedarfsberechnung für die Finanzverwaltung den tatsächlichen Bedarf für die Veranlagungsstellen wider? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4478 mit Schreiben vom 15. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der aktuellen Pressemitteilung des Finanzministeriums zur Bearbeitungszeit der Einkommensteuererklärung 2015 wird den Steuerbürgern erläutert, dass die Bearbeitungszeit für die Einkommensteuererklärung bis zu einem halben Jahr und sogar länger dauern kann. Es ist festzustellen, dass sich seit Jahren die Bearbeitungszeiten kontinuierlich bis über ein halbes Jahr verlängert haben, obwohl für diese Bereiche seit vielen Jahren eine Automationsunterstützung erfolgt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Formulierung der Fragen insinuiert, dass die Bearbeitungszeiten in den Veranlagungsstellen der Finanzämter unangemessen lang seien bzw. sich stark verlängert hätten. Das ist falsch. Die Bearbeitungszeiten haben sich in den letzten Jahren kaum verändert und NRW steht im Ländervergleich weiterhin sehr gut da. Bei den Arbeitnehmerfällen weist NRW im letzten Ländervergleich die drittkürzeste Bearbeitungszeit auf. 1. Welchen Grund haben die langen Bearbeitungszeiten in den Veranlagungsstellen der Finanzämter? 3. Welche Ursachen führen, trotz verbesserter Automationsunterstützung, zu verlängerten Bearbeitungszeiten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11487 2 4. Was unternimmt das Finanzministerium, um die Bearbeitungszeiten auf ein für den Bürger erträgliches Maß zu reduzieren? Die Fragen 1, 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Bearbeitungszeiten betragen in den letzten Jahren konstant zwischen 5 Wochen und 6 Monaten. Im Einzelfall bei besonders komplexen Fällen kann die Bearbeitung etwas länger dauern. Der Großteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhält den Steuerbescheid allerdings nach einer Bearbeitungszeit, die eher am unteren Rand dieser Spanne liegt. Die eingehenden Steuererklärungen werden von den Finanzämtern kontinuierlich in der Reihenfolge des Erklärungseingangs bearbeitet. Die Länge der Bearbeitungszeit hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere spielt eine Rolle, ob Rückfragen erforderlich sind, Angaben noch ergänzt oder Belege noch nachgefordert werden müssen. Auch der Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung kann Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben. In den Monaten, in denen Steuererklärungen geballt abgegeben werden - dies ist regelmäßig im zweiten Quartal eines Jahres der Fall - verlängern sich die Bearbeitungszeiten vorübergehend. Zudem können die Finanzämter regelmäßig erst Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben aufgrund entsprechender gesetzlicher Reglungen bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerdaten, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Daten zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Eine abschließende Bearbeitung ist vor diesem Zeitpunkt nicht möglich. Zukünftig rechnen wir mit einer spürbaren Beschleunigung des Verfahrens. Derzeit wird im Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beraten. Dieses Gesetz soll ab dem Jahr 2017 u. a. die Möglichkeit schaffen, Steuerfälle vollautomatisiert zu bearbeiten. Dadurch werden sich die Bearbeitungszeiten in Fällen, bei denen eine personelle Prüfung nicht erforderlich ist, merklich verkürzen. Das gilt insbesondere für Fälle, in denen die Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden. 2. Reflektiert die Personalbedarfsrechnung für die Veranlagungsstellen den tatsächlichen Arbeitsanfall und die unterschiedliche Organisationsstruktur? Die Steuerverwaltung ermittelt zeitnah den Personalbedarf für die Durchführung ihrer Aufgaben. In der Personalbedarfsberechnung (PersBB) für die Veranlagungsstelle werden alle Steuerfälle erfasst und lösen unabhängig von der Organisationsform des jeweiligen Finanzamts automatisch einen Personalbedarf aus. Die Berechnung erfolgt jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und der eingesetzten Arbeitsmethoden und Verfahren. Die PersBB ist als objektiver Verteilungsmaßstab wesentliche Grundlage für die Zuweisung der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen an die Finanzämter. Mit dem praktizierten Verfahren wird die sachgerechte Personalausstattung aller Finanzämter in Nordrhein Westfalen nach einheitlichen Kriterien gewährleistet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11487