LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11490 15.03.2016 Datum des Originals: 14.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4512 vom 29. Februar 2016 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/11291 Welche Auswirkungen hat die Umsetzung des Landeshochschulentwicklungsplanes auf die Vielfalt der Studienfächer in NRW? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 4512 mit Schreiben vom 14. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch die Implementierung des Landeshochschulentwicklungsplans sollen die nordrheinwestfälischen Hochschulen strategische und politische Leitlinien entwickeln, um gemeinsame Ziele zwischen Hochschulen und Land zu erreichen. Fernab der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschulen sind die Hochschulen angehalten eigene Entwicklungspläne zu erstellen. Dazu müssen sie intern Mittel bereitstellen, die Sparmaßnahmen bedeuten. Bereits jetzt zeigt sich in der Praxis, dass durch die aufgezwungene Umsetzung an den Hochschulen die Vielfalt der Studienlandschaft in NRW in Gefahr ist. So soll für den Aufbau eines hochschulinternen Fonds an der Heinrich‐Heine‐Universität Düsseldorf leichtfertigerweise das anwendungsbezogene und gerade für die digitale Arbeitswelt relevante Studienfach der Informationswissenschaft verschwinden, welches so kein weiteres Mal in NRW existiert. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) beschreibt gemäß § 6 Absatz 2 Hochschulgesetz die hochschulübergreifenden Kernanforderungen an das Hochschulsystem und zeigt der einzelnen Hochschule zugleich einen Planungshorizont für ihre eigenen Planungen auf. Der LHEP verhält sich nicht zu konkreten Details der einzelnen Hochschulen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11490 2 Die einzelnen Hochschulen stellen Hochschulentwicklungspläne auf, die insbesondere Planungen der Hochschule zu ihrer strukturellen und fachlichen Entwicklung enthalten. Dass die Hochschulen hierfür intern Mittel bereitstellen müssen, die Sparmaßnahmen bedeuten, ist unzutreffend . 1. Welche Hochschulen stellen Hochschulentwicklungspläne gemeinsam mit externen Beratern auf? (bitte nach Hochschulen auflisten und Berater benennen) 2. Welche Hochschulen bilden aufgrund der Umsetzung der Hochschulentwicklungspläne universitätsinterne Fonds, um die Ziele zu erreichen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung macht den Hochschulen keine formalen Vorgaben zu Art und Weise der Erstellung und hochschulinternen Umsetzung von Hochschulentwicklungsplänen und fragt diesbezügliche Informationen auch nicht standardisiert ab. 3. Welche Hochschulen planen bereits, aufgrund der Hochschulentwicklungspläne und entsprechender Sparmaßnahmen Studiengänge einzustellen? 4. Welche Studiengänge stehen in der Gefahr abgewickelt bzw. aufgelöst zu werden? (bitte nach Hochschulen und Fakultäten auflisten) Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Einstellungen von Studiengängen aufgrund von "Sparmaßnahmen" sind der Landesregierung nicht bekannt. Einstellungen erfolgen regelmäßig nur aufgrund struktureller Veränderungen des Studienangebots, z.B. einer Veränderung des Nachfrageverhaltens. 5. Wie will die Landesregierung verhindern, dass mit den Landeshochschulentwicklungsplanungen Studienfächer wie die Düsseldorfer Informationswissenschaft aus NRW verschwinden? Der LHEP befindet sich gegenwärtig im Entwurfsstadium. Die Bewahrung der Fächervielfalt, speziell mit Blick auf die sogenannten Kleinen Fächer, ist ein zentrales Anliegen des LHEP und auch bereits in den vom Landtag am 21.05.2015 gebilligten Planungsgrundsätzen verankert . Die vorhandenen Kleinen Fächer sind in der Kartierung durch die Arbeitsstelle Kleine Fächer erfasst. Zur Stärkung der Kleinen Fächer wird durch den LHEP insbesondere ein Ausbau der fächer- und standortübergreifenden Kooperation in Forschung und Lehre angeregt. Wie sich dies im Einzelnen vollzieht, ist Gegenstand der Umsetzung des LHEP in den kommenden Jahren. Der LHEP gefährdet also nicht den Bestand Kleiner Fächer, sondern schützt ihn. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11490