LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11499 16.03.2016 Datum des Originals: 14.03.2016/Ausgegeben: 21.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4480 vom 18. Februar 2016 der Abgeordneten Ralf Witzel und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/11171 Fuhrparkbestand der Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bochum – Wie sieht die Entwicklung der Verfügbarkeit an polizeilichen Einsatzfahrzeugen aus? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4480 mit Schreiben vom 14. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Jahren hat sich der Landesrechnungshof unter anderem regelmäßig mit der Fuhrparkgröße der Polizei beschäftigt und dabei bezogen auf die frühere Auslastung der Einsatzfahrzeuge einen Fahrzeugüberhang festgestellt (vgl. Ausführungen im Jahresbericht 2012). Dieser Befund setzt gedanklich naturgemäß eine statische Betrachtung voraus. Wenn zur Verbesserung der inneren Sicherheit eine größere Polizeipräsenz im Straßenbild vor Ort ermöglicht würde, was angesichts stark steigender Deliktszahlen beispielsweise im Bereich der Einbruchskriminalität sicherlich wünschenswert ist, wäre der Bedarf zur Bereitstellung von Einsatzfahrzeugen natürlich auch wiederum größer. Angesichts wachsender polizeilicher Aufgaben in Folge der Flüchtlingswelle oder der zunehmenden Radikalisierung bestimmter Personenkreise spricht viel für Notwendigkeit einer auskömmlichen Fuhrparkausstattung. Die steigenden Anwärterzahlen bei Polizeikommissaren, die in den nächsten Jahren auch vor Ort in den Kreispolizeibehörden ankommen, stellen ebenso größere Einsparpotentiale in Frage. Im zuvor zitierten Jahresbericht 2012 wird ausgeführt, dass eine vom Innenminister Mitte 2011 eingesetzte Projektgruppe in einer umfassenderen Untersuchung der Ausstattung von Kreispolizeibehörden mit Fahrzeugen zu ähnlichen Einsparergebnissen gekommen sei: „Die Projektgruppe sieht bei landesweit rund 7.100 betrachteten Fahrzeugen unterschiedlicher Funktionen ein Einsparpotential von rund 1.100 Fahrzeugen (16 vom Hundert) bei den Kreispolizeibehörden.“ Ausdrücklich wird jedoch auch in diesem Kontext darauf hingewiesen, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11499 2 dass dabei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Polizeibehörden zu beachten seien. Daher ist eine fallweise Betrachtung notwendig und sinnvoll. Zum weiteren Umgang mit dieser Problematik wurde im Jahresbericht festgehalten, dass die Arbeitsergebnisse der Projektgruppe fortlaufend umgesetzt und außerdem der Fuhrpark der Kreispolizeibehörden qualitativ optimiert und verjüngt werden soll. Außerdem sollten zwei weitere Projektgruppen eingesetzt werden, die sich mit der Fahrzeugausstattung der drei Landesoberbehörden sowie der Optimierung des Gesamtprozesses Fuhrparkmanagement befassen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen benötigt selbstverständlich auch im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Bochum für ihre wichtigen Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung eine gute, bedarfsgerechte und moderne Ausstattung. Hierzu zählt sicher als wesentlicher Bestandteil auch der Fuhrpark für Einsatzfahrzeuge. Neben der Zahl von Polizeifahrzeugen kommt qualitativen Komponenten wie zum Beispiel Alter oder Sicherheitsausstattung eine besondere Bedeutung zu. Es versteht sich von selbst, dass auch in einer Metropole wie der Ruhrregion eine optimale Mobilität für eine erfolgreiche polizeiliche Arbeit unverzichtbar ist. Vor diesem Hintergrund ist es für das Parlament von hohem Interesse zu erfahren, wie sich die bisherige und zukünftige Entwicklung des Fahrzeugbestandes im Polizeipräsidium Bochum, das die Städte Bochum und Herne betreut, darstellt bzw. unter Berücksichtigung neuer Herausforderungen in der Planung noch darstellen soll. Nachfolgende Fragen nach dem Fahrzeugbestand umfassen stets die gesamte motorisierte Fuhrparkbreite (inklusive Pkw, Lkw, Motorrädern, Spezialfahrzeugen etc.). Vorbemerkung der Landesregierung Die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben setzt eine hohe Mobilität voraus. Eigene Überprüfungen der Kreispolizeibehörden sowie Prüfungen der Rechnungsprüfungsämter haben Hinweise auf quantitative Einsparpotenziale ergeben. Während diese Prüfungen rückblickend ausschließlich die Auslastung einzelner Fahrzeugfunktionen betrachtet haben, hat die Projektgruppe „Fuhrparkmanagement der Polizei NRW (FPM Pol NRW)“ den Bedarf auf der Grundlage der polizeilichen Aufgabenzuweisung errechnet. In der Gesamtbetrachtung kommt die Projektgruppe zu ähnlichen Ergebnissen wie die Rechnungsprüfungsämter. Das Ergebnis der Projektgruppe zeigt die - nach Umsetzung eines in der Projektgruppe erarbeiteten Schlüssels - erforderliche Anzahl von Fahrzeugen in ausgewählten Funktionen auf. Die Anzahl der Fahrzeugausstattung ist abhängig von den Erfordernissen an Taktik und Mobilität und berücksichtigt auch regionale Besonderheiten. Im Ergebnis kommt es zu einer in mehreren Stufen behutsamen, flächendeckenden Reduzierung der Anzahl von Dienstfahrzeugen der Polizei bei allen Kreispolizeibehörden in NRW: die Aufgabenbezogene Kraftfahrzeugverteilung (AKV). Während dieses permanent evaluierten mehrstufigen und mehrjährigen Prozesses ist die Einsatzfähigkeit der Polizei ständig gewährleistet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11499 3 1. Wie hat sich im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Bochum der Fahrzeugbestand, differenziert nach kolorierten Funkstreifenwagen, zivilen Funkstreifenwagen und sonstigen Fahrzeugen, jeweils jährlich für die Jahre 2010 bis heute entwickelt? (bitte möglichst differenzierte Aufschlüsselung der Auflistung nach Fahrzeugtyp etc.) AKV-Betrachtete Fahrzeugfunktionen Ist-Bestände gem. Behördenmeldungen jeweils zum Jahresende Stand: 31.12. 2015 Soll-Bestände Fahrzeug - Funktion Bezeichnun g Anzah l 2010 Anzah l 2011 Anzah l 2012 Anzah l 2013 Anzah l 2014 Anzah l 2015 Anzahl 2016-2020 koloriert Fustkw 61 61 62 60 60 60 60 60 60 koloriert Fustkw bis 8 Sitze 18 14 17 17 17 17 25 25 25 koloriert Fustkw Halbgruppen fz 16 24 27 27 28 33 25 25 25 zivil Kfz Logistik 21 18 26 23 24 25 22 22 22 zivil Fustkw klein 7 5 5 7 90 92 109 109 109 zivil Fustkw leicht 37 46 51 51 zivil Fustkw mittel 46 39 33 34 Gesamt 206 207 221 219 219 227 241 241 241 Ist-Bestände gem. Behördenmeldungen jeweils zum Jahresende Für die hier genannten Funktionen wurde noch kein SOLL-Bestand über die AKV definiert. Fahrzeug - Funktion Bezeichnung Anzahl 2010 Anzah l 2011 Anzahl 2012 Anza hl 2013 Anzah l 2014 Anzah l 2015 koloriert Fustkrad le 15 15 14 13 14 12 koloriert / zivil Fustkw DHF 9 8 10 7 7 8 koloriert BefKw 1 1 2 1 2 1 koloriert Gefangenentransport -wagen 3 4 4 4 4 4 sonstige Pferdetransportwage n 0 0 0 0 0 20 zivil Sonderfunktion 18 19 19 21 21 18 sonstige Lkw bis 3,5 t zGM 1 3 3 3 3 2 sonstige Lkw über 7,5 t zGM 1 1 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11499 4 sonstige Selbstfahrendes Arbeitsgerät 1 4 5 4 5 4 sonstige Anhänger 8 9 9 8 10 32 2. Wie wird sich nach derzeitigem Planungsstand im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Bochum der Fahrzeugbestand, differenziert nach kolorierten Funkstreifenwagen, zivilen Funkstreifenwagen und sonstigen Fahrzeugen, jeweils jährlich für den Zeitraum 2016 bis 2020 zukünftig entwickeln? (möglichst differenzierte Aufschlüsselung der Auflistung nach Fahrzeugtyp etc. erbeten) Siehe Antwort zu Frage 1 3. Wie sieht jeweils einzeln das Alter aller zuvor dargestellten Dienstfahrzeuge zum Jahresende 2015 (hilfsweise zum letzten statistisch verfügbaren Stichtag) aus, die insgesamt dem Fuhrpark des Polizeipräsidiums Bochum zuzuordnen sind? (Zusammenfassung in Kategorien identischer Fahrzeuge und deren Anzahl ggf. sinnvoll) Durchschnittsalter zum 01.01.2016 (in Jahren) koloriert BMW Fustkrad le 3,7 koloriert VW / BMW Fustkw 3 koloriert VW Fustkw bis 8 Sitze 5,6 koloriert Fustkw Halbgruppenfz 5 koloriert / zivil Fustkw DHF 4 zivil Kfz Logistik 5,6 zivil VW / Opel Fustkw 4,8 koloriert BefKw 2 koloriert Gefangenentransportwagen 9 sonstige Pferdetransportwagen 5,7 zivil Sonderfunktion 7,7 sonstige Lkw bis 3,5 t zGM 10,6 sonstige Lkw über 7,5 t zGM 3 sonstige Selbstfahrendes Arbeitsgerät 13 sonstige Anhänger 13 Auf die geforderte Auflistung des Alters jedes einzelnen Fahrzeuges des Fuhrparks des Polizeipräsidiums Bochum, welches eine Fuhrparkgröße von rd. 349 Fahrzeugen hat, wird aufgrund des dafür erforderlichen unverhältnismäßigen Zeitaufwandes verzichtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11499 5 4. Wie bewertet die Landesregierung, bitte unter Angabe ihrer Beurteilungskriterien, die quantitative und qualitative Auskömmlichkeit der bisherigen und zukünftig angedachten Ausstattung des Polizeipräsidiums Bochum mit Einsatzfahrzeugen angesichts der sich im Zuständigkeitsgebiet neu ergebenden Herausforderungen für die polizeiliche Arbeit? Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, erfolgt die Annäherung an die erforderliche Fuhrparkgröße in mehreren Stufen. Regelmäßig wird die Auswirkung der Anpassung der Fahrzeugmenge bei den betroffenen Kreispolizeibehörden abgefragt. Beim Polizeipräsidium Bochum erfordert die Anpassung der Fahrzeuganzahl - wie in allen anderen Kreispolizeibehörden ebenfalls - eine Anpassung interner Prozesse bei der Fahrzeugnutzung. Diese Entwicklung führt bislang nicht zu einer belegten Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung. Bewertungskriterium ist mithin der Nachweis, dass eine im Einzelfall zu erbringende Organisationsleistung ausschließlich durch die nicht ausreichende Anzahl verfügbarer Fahrzeuge bedingt nicht ausgeführt werden konnte. Durch die geschilderte behutsame und ständig beobachtete Anpassung der Fuhrparkgröße ist eine - in einem solchen Fall unzweifelhaft erforderliche - Gegensteuerung gewährleistet. 5. Wie viele Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Polizei im Polizeipräsidium Bochum haben sich jeweils jährlich in den Jahren 2010 bis heute ereignet? (Angaben bitte absolut und relativ zum Landesdurchschnitt) Anzahl Verkehrsunfälle PP Bochum Anzahl Verkehrsunfälle Polizei NRW gesamt Anteil des PP Bochum in Prozent 2010 109 2599 4,19 2011 96 2586 3,71 2012 75 2624 2,86 2013 66 2809 2,35 2014 57 2710 2,10 2015 42 2780 1,51 Verkehrsunfälle mit Einsatzfahrzeugen werden nicht nach Fahrzeugkategorien erfasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11499