LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1150 17.10.2012 Datum des Originals: 16.10.2012/Ausgegeben: 22.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 475 vom 18. September 2012 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/942 Einsatzhundertschaften der Polizei Nordrhein-Westfalen II Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 475 mit Schreiben vom 16. Oktober 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Polizei Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über 18 Einsatzhundertschaften, die auch von anderen Bundesländern regelmäßig zur Unterstützung angefordert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Alarmeinheiten der nordrhein-westfälischen Polizei sind eine Einsatzreserve für Einsätze aus besonderem Anlass, die im Bedarfsfall angefordert wird, wenn Kräfte der Bereitschaftspolizei nicht bzw. nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen verfügt über 18 Alarmzüge, die sich vornehmlich aus Angehörigen des Wachdienstes zusammensetzen. Zur Einsatzbelastung der Alarmeinheiten sowie der Bereitschaftspolizei NRW verweise ich darüber hinaus auf die Landtagsvorlagen 16/129 und 16/163. 1. Wie oft wurden die Alarmzüge der Polizeibehörden insgesamt seit 2010 eingesetzt? (Bitte nach Einsätzen und Einsatzdauer auflisten!) Die Alarmzüge wurden seit dem Jahr 2010 insgesamt in 62 Fällen (2010: 27 Anlässe; 2011: 20 Anlässe; 2012 [bis einschl. August]: 15 Anlässe) in unterschiedlicher Personalstärke und zu unterschiedlichen Einsatzanlässen vorwiegend bei Einsätzen aus Anlass von demonstrativen Aktionen, Fußballspielen der verschiedenen Spielklassen und sonstigen größeren Veranstaltungen eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1150 2 Seit April 2011 werden die geleisteten Personalstunden der Alarmeinheiten für Einsätze aus besonderem Anlass landeszentral erfasst. Im Zeitraum April bis Dezember 2011 wurden insgesamt ca. 70.000 sowie im Zeitraum Januar bis August 2012 ca. 44.000 Personalstunden im Rahmen der Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass geleistet. Bis März 2011 erfolgte keine landeszentrale Erfassung. Daher ließen sich die geleisteten Personalstunden für diesen Zeitraum nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erheben. 2. Wie oft wurde seit 2010 das für die Einsatzhundertschaften fest geplante "Erlassfrei" - also das genannte Regeldienstfrei - aus dienstlichen Gründen gestrichen? (Bitte nach Einsätzen und Anlässen auflisten, gerade im Hinblick auf dann erfolgte Einsätze außerhalb NRW!) Ein Großteil der Einsätze der Bereitschaftspolizei (insbesondere Demonstrationen und Fußballspiele) findet am Wochenende statt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Polizeivollzugsbeamte in vier Wochen Anspruch auf wenigstens einen dienstfreien Sonntag (§ 8 Arbeitszeitverordnung Polizei). Für die Angehörigen der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei ist – darüber hinaus gehend – geregelt, dass innerhalb von vier Wochen mindestens ein freies Wochenende, also Samstag und Sonntag, zu gewähren ist. Daraus ergeben sich pro Kalenderjahr durchschnittlich 13 freie Wochenenden, die grundsätzlich jährlich vorgeplant werden. Kann ein solches vorgeplantes freies Wochenende aus zwingenden dienstlichen Gründen ganz oder teilweise nicht gewährt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Darüber hinaus können die Angehörigen der Bereitschaftspolizei grundsätzlich flexibel auch an anderen Samstagen und Sonntagen dienstfrei beantragen bzw. vorplanen, sofern keine besonderen Einsatzanlässe zu bewältigen sind. Kann der Bedarf an Kräften der Bereitschaftspolizei zur Bewältigung von Einsatzanlässen an einem Wochenende mit den planmäßig zur Verfügung stehenden Einheiten nicht gedeckt werden, können im erforderlichen Umfang auch solche Einheiten zum Dienst herangezogen werden, für die ein freies Wochenende vorgeplant ist. Derartige Eingriffe in vorgeplante freie Wochenenden mussten für Einheiten bzw. Teileinheiten der Bereitschaftspolizei  2010 durchschnittlich bis zu 3,5 Mal und  2011 durchschnittlich bis zu 3 Mal sowie  im Zeitraum Januar bis August 2012 durchschnittlich bis zu 4 Mal (von neun vorgesehenen Wochenenden) vorgenommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einsätze überwiegend an Samstagen stattfanden, so dass der vorgeplante freie Sonntag überwiegend gewährt werden konnte. Eine landesweite Erfassung, die eine Zuordnung zu bestimmten Einsätzen zuließe, existiert nicht. Eine derartige Erhebung wäre nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand zu erstellen. Unterstützungsersuchen anderer Länder oder des Bundes wird grundsätzlich nur entsprochen, wenn die Vorplanung freier Wochenenden dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ausnahmen kommen nur in Einzelfällen und insbesondere nur bei herausragenden Einsatzanlässen (z. B. Castor-Transporte nach Gorleben) in Betracht.