LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11515 17.03.2016 Datum des Originals: 17.03.2016/Ausgegeben: 22.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4476 vom 15. Februar 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11164 Platzmangel in der Abschiebehaftanstalt Büren Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4476 mit Schreiben vom 17. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die WAZ berichtet aktuell über den Platzmangel in der Abschiebehaftanstalt Büren. Mangels Platzkapazitäten in Büren müssten die Ausländerbehörden der nordrhein-westfälischen Kommunen ausreisepflichtige Frauen künftig in eine Abschiebeeinrichtung nach Rheinland-Pfalz schicken. Das will der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger nach Informationen der WAZ in einem neuen Erlass festlegen. Die 60 Plätze in der zentralen Abschiebehaftanstalt Nordrhein-Westfalens in Büren müssten aus organisatorischen Gründen vollständig mit Männern belegt werden, weshalb Frauen künftig in Ingelheim auf ihre Rückführung warten sollten, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber der WAZ. 2015 hat Nordrhein-Westfalen knapp 4400 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Etwa 500 von ihnen kamen zuvor auf richterliche Anordnung in Abschiebehaft, weil die Behörden bei ihnen die Gefahr des Untertauchens unterstellten. Rund 8200 abgelehnte Asylbewerber kehrten freiwillig in ihre Heimatländer zurück. Insgesamt lebten rund 54 000 ausreisepflichtige Ausländer in Nordrhein-Westfalen. Die meisten von ihnen konnten nicht abgeschoben werden, weil sie über keine Papiere verfügten, von ihren Heimatländern nicht wieder aufgenommen wurden oder eine Krankheit geltend machten. 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Kapazität der Abschiebehaftanstalt Büren? Die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren nimmt aktuell bis zu 80 Untergebrachte auf. Seit Februar 2016 wird zur besseren Auslastung der Abteilungen die bisherige LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11515 2 Frauenabteilung mit 20 Unterbringungsplätzen wegen der geringen monatlichen Belegung mit Frauen (durchschnittlich 1 bis 2 Unterbringungen monatlich) ebenfalls zur Unterbringung von Männern genutzt. Mit Rheinland-Pfalz besteht die Absprache, dass bis zu fünf Frauen in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim untergebracht werden können. 2. Wie konkret war die Auslastung der Abschiebehaftanstalt jeweils in den vergangenen Monaten seit Januar 2015? Die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren (UfA) hat ihren Betrieb am 15.05.2015 als Dezernat der Bezirksregierung Detmold aufgenommen. Während des Übergangs aus der Zuständigkeit des Justizministeriums NRW, Ende 2014, in die Zuständigkeit des Ministeriums für Inneres und Kommunales am 15.05.2015, war die Einrichtung nicht belegt . Im Mai 2015 betrug die Auslastung 28,8%, im Juni 2015 54,6%, im Juli 2015 70,2%, im August 2015 80%, im September 2015 70%, im Oktober 2015 94%, im November 2015 92,5% im Dezember 2015 87,2%, im Januar 2016 76%, im Februar 2016 75,1%. 3. Sieht die Landesregierung aktuellen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Kapazitätserweiterung der Abschiebehaftanstalt, zum Beispiel durch Abkehr von Einzelunterbringung ? Die Landesregierung hat die Anzahl der Haftplätze in der UfA bereits erhöht. Von dem humanitären Standard der Einzelbelegung, der in § 4 Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW festgeschrieben wurde und der im Übrigen gemäß § 14 Strafvollzugsgesetz NRW auch für den Strafvollzug gilt, soll hierbei aber nicht abgewichen werden. Eine weitere Erhöhung der Haftplätze ist beabsichtigt. Einstellungsgespräche für die Gewinnung zusätzlichen staatlichen Personals und Verhandlungen mit der privaten Sicherheitsfirma vor Ort werden derzeit durchgeführt. 4. In wieviel Fällen wurde in Nordrhein-Westfalen konkret jeweils in den Monaten seit Januar 2015 Abschiebehaft angeordnet? Monat/Jahr Anzahl der Anordnungen von Abschiebungshaft 05/2015 23 06/2015 43 07/2015 57 08/2015 50 09/2015 54 10/2015 67 11/2015 70 12/2015 54 01/2016 76 02/2016 75 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11515 3 Über die Anzahl der Fälle, in denen vom 01.01.2015 bis 14.05.2015 Abschiebungshaft in NRW angeordnet und in anderen Bundesländern vollstreckt wurde, stehen keine Erhebungen zur Verfügung. 5. Wie bewertet die Landesregierung die künftige Entwicklung der notwendigen Kapazitäten an Abschiebehaftplätzen angesichts der Verfahrensbeschleunigungen und Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten mit der Folge einer vermehrten Anzahl von abgelehnten Asylbewerbern? Die Landesregierung rechnet mit einer verstärkten Anzahl von Abschiebungen. Hieraus lässt sich aber nicht unmittelbar auf eine bestimmte Anzahl von Haftfällen schließen. Denn hierfür ist in jedem Einzelfall das Vorliegen eines Haftgrundes erforderlich, der nicht allein aus der Feststellung, dass jemand vollziehbar ausreisepflichtig ableitbar ist. Unabhängig davon ist ein Ausbau der Haftplatzkapazität der UfA Büren beabsichtigt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11515