LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11519 17.03.2016 Datum des Originals: 17.03.2016/Ausgegeben: 22.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4502 vom 24. Februar 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/11269 Personalmangel der Polizei im Kreis Minden-Lübbecke entgegen wirken Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4502 mit Schreiben vom 17. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 23.02.2016 beantwortete die Landesregierung die Kleine Anfrage „Personalentwicklung bei der Polizei im Kreis Minden-Lübbecke“. Aus den Antworten ergeben sich Nachfragen. 1. Wie vielen Abgängen im Einsatzbereich Gefahrenabwehr/Einsatz bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke stehen wie viele Neuzugänge (ohne interne Versetzungen) gegenüber (aufgelistet für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015)? 2. Wie vielen Abgängen im Einsatzbereich Kriminalität bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke stehen wie viele Neuzugänge (ohne interne Versetzungen) gegenüber (aufgelistet für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015)? 3. Wie vielen Abgängen im Einsatzbereich Polizei bei der Kreispolizeibehörde Minden- Lübbecke stehen wie viele Neuzugänge (ohne interne Versetzungen) gegenüber (aufgelistet für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11519 2 Ab- und Zugänge von Beamtinnen und Beamten sind maßgeblich für die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Planstellen und damit für die Personalstärkeentwicklung in den Kreispolizeibehörden. Daneben haben aber auch andere Faktoren wie beispielsweise Teilzeitveränderungen Auswirkungen auf die Planstellenentwicklung. Zur Entwicklung der Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) in der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke hat die Landesregierung mit Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 4355 (LT-Drs.16/11234) bereits Stellung genommen. Anhand dieser Übersicht lässt sich für PVB sowohl die jährliche Entwicklung der Personalstärke der Behörde insgesamt als auch die der kernaufgabenorientierten Direktionen ablesen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Personalstärkeentwicklung der Direktionen in den Kreispolizeibehörden grundsätzlich alle Ab- und Zugänge, also auch interne Umsetzungen, von Bedeutung sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gerade die Neuzugänge der Direktionen Kriminalität und Verkehr regelmäßig Abgänge aus der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz darstellen. 4. Wie viele Einsatzkräfte werden in der Polizeibehörde Minden-Lübbecke in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 planmäßig in den Ruhestand gehen? Mit Stand Januar 2016 erreichen in diesem Jahr insgesamt 8, im Jahr 2017 insgesamt 18, im Jahr 2018 insgesamt 25, im Jahr 2019 insgesamt 16 und im Jahr 2020 insgesamt 27 PVB die Regelaltersgrenze. PVB, die unter die Regelung des § 115 Abs. 2 LBG (25 Jahre Wechselschichtdienst) fallen, sind hierbei ebenfalls berücksichtigt. 5. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass die unter 4. beschriebenen Einsatzkräfte durch Nachersatz mindestens kompensiert werden? Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 4092 (LT-Drs. 16/10578) verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11519