LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1152 17.10.2012 Datum des Originals: 16.10.2012/Ausgegeben: 22.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 453 vom 17. September 2012 des Abgeordneten Gerhard Papke FDP Drucksache 16/910 Überfälliger Lärmschutz für die Bevölkerung in Swisttal-Miel Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 453 mit Schreiben vom 16. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die erheblichen Belastungen aus dem überörtlichen Verkehr in der Ortslage Swisttal-Miel sind der Landesregierung seit langem bekannt. Im Mittelpunkt notwendiger, sich ergänzender Verbesserungsmaßnahmen stehen die Verkehrsentlastung durch den Bau einer kleinen Ortsumgehung (B 56n) mit neuer Anschlussstelle an die A 61 und die Ausschöpfung der Lärmsanierungsprogramme des Bundes für die A 61. Allerdings kommen diese Projekte nicht wirklich voran. Die B56 wurde vom Bund prioritär in den Bundesfernstraßenbedarfsplan eingestellt. Die Kosten belaufen sich zwischenzeitlich auf 11,8 Mio. €. Planerisch ist die Vorbereitung weit gediehen. Derzeit wird der Entwurf nach den Prüfungsergebnissen des Bundes optimiert. Die Landesregierung hat sich jedoch in der ökologischen Planungspriorisierung 2011 vorbehalten, erneut über die Priorität entscheiden zu wollen. Damit gehört die Ortsumgehung nicht zur Kategorie der Projekte, die vorrangig weiter zu planen und vorzubereiten sind. Dies ist ein Freifahrtschein für weitere Verzögerungsversuche in der Planung bzw. Planfeststellung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1152 2 1. Wird die Landesregierung nach der Entwurfsgenehmigung für die B56n, Ortsumgehung Miel, durch den Bund ihren Entscheidungsvorbehalt aus der Planungspriorisierung 2011 aufheben und die weiteren Verfahrensschritte zügig einleiten? Über die weitere Priorität der Maßnahme B 56, Ortsumgehung Swisttal-Miel, wird die Landesregierung kurzfristig entscheiden. 2. Wann ist mit dem Abschluss der eingeleiteten Prüfung zur Lärmschutzverbesserung in der Ortslage Miel durch Maßnahmen an der an der A 61 aus Mitteln des 2. Nationalen Lärmschutzpaket des Bundes zu rechnen und welchen beschleunigenden Einfluss hat hierbei das Aktionsprogramm Lärmschutz der Landesregierung? Derzeit führt die Straßenbauverwaltung im Rahmen des Handlungsprogramms „Lärmschutz an Autobahnen“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr lärmtechnische Untersuchungen auch für die A 61 im Bereich Swisttal-Miel durch. Ergebnisse hierzu werden voraussichtlich noch in diesem Jahr vorliegen. Daraus werden sich ggfls. Handlungsmöglichkeiten ableiten, die dann im Rahmen der Initiative schnellstmöglich umgesetzt werden. 3. Geht die Landesregierung davon aus, dass die in der Koalitionsvereinbarung angesprochene adäquate Steuerung des Landesbetriebes und die Verbesserung der politischen Transparenz in diesem Zusammenhang alsbald eine ausreichende Wirkung entfalten können? Bezogen auf den Schutz der Anlieger der A 61 im Bereich Swisttal-Miel vor dem Verkehrslärm dieser Autobahn ist ein Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angesprochenen Steuerung des Landesbetriebes und der Verbesserung der politischen Transparenz nicht gegeben. Lärmschutz ist unverändert ein hervorgehobenes Ziel der Landesregierung und wird, wenn machbar, entsprechend umgesetzt.