LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11550 22.03.2016 Datum des Originals: 21.03.2016/Ausgegeben: 29.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4488 vom 19. Februar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11199 Wird die Landesregierung die Polizei in Köln verstärken? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4488 mit Schreiben vom 21. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der neue Polizeipräsident von Köln, Jürgen Mathies, hat in einem einseitigen Interview in der Kölnischen Rundschau vom 11.02.2016 Bilanz über den Einsatz der Polizei an Karneval gezogen und einen Einblick in sein Konzept zur Verbesserung der Polizeiarbeit in Köln gegeben. Seine Ansätze erscheinen durchdacht und ganzheitlich. Seine konsequente Eingriffsstrategie ist an Karneval bereits aufgegangen. Keinen Zweifel lässt der Polizeipräsident daran, dass die Polizei in Köln personelle Verstärkung braucht, um die öffentliche Sicherheit in Köln zu verbessern. Eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei verstärkt derzeit offenbar die Kollegen des Polizeipräsidiums Köln. Zudem soll das „Polizeipräsidium weiter verstärkt“ werden, wofür Mathies sich beim Innenministerium einsetzen will. Bisher scheint er jedoch keine Zusage für mehr Personal bekommen zu haben. 1. Wie garantiert die Landesregierung, dass der Kölner Polizei permanent eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei zur Verfügung steht? Die Kräfte der Bereitschaftspolizei stehen unter der Maßgabe des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.03.2012 (VS-NfD) allen Polizeibehörden zur Verfügung. Vorrangige Aufgaben sind dabei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11550 2 die Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs. 3, 91 Abs. 2 und 115 f GG und die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs. 3 und 91 Abs. 2 GG sowie die Unterstützung der Polizeibehörden, insbesondere bei der Gefahrenabwehr, der Kriminalitäts - und der Verkehrsunfallbekämpfung im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen. Dem Polizeipräsidium (PP) Köln werden lageangepasst Kräfte der Bereitschaftspolizei zur Verfügung gestellt. Dabei werden dem PP Köln unter Berücksichtigung der landesweiten Einsatzlagen derzeit priorisiert Kräfte zugewiesen. Für Präsenzmaßnahmen in der Kölner Innenstadt enthält die in diesem Zusammenhang erstellte Konzeption des PP Köln ein abgestuftes Vorgehen, bei dem aktuell Kräfte der Bereitschaftspolizei bis zu einer Bereitschaftspolizeihundertschaft (123 Polizeibeamte) an Freitagen und Samstagen sowie vor Wochenfeiertagen und an allen anderen Tagen bis zu einem Einsatzzug (38 Polizeibeamte) zum Einsatz kommen. Das PP Köln wird die sachzusammenhängende (Präsenz-)Konzeption für die Kölner Innenstadt mit ganzheitlichem Ansatz fortschreiben und die Lage - auch hinsichtlich des Bedarfs von Kräften der Bereitschaftspolizei - fortlaufend neu beurteilen. Dies ist grundlegend für weitere Kräfteanforderungen und -unterstellungen. 2. Wie lange ist diese permanente Verstärkung geplant bzw. möglich? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass genügend weitere Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei für andere Regionen abrufbar sind, ohne dass Beamte aus Köln (wenn auch nur kurzfristig) abgezogen werden müssen? Die Kräfte der Bereitschaftspolizei stehen nach Maßgabe des Erlasses vom 09.03.2012 allen Polizeibehörden zu Verfügung. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Kräftekoordinierung und -zuweisung erfolgt durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) unter Berücksichtigung der landesweiten Einsatzlage. 4. Welchen Plan hat die Landesregierung zur grundsätzlichen Personalaufstockung beim PP Köln? (Bitte angeben, wie viele Beamte wann zusätzlich dem PP Köln zugeteilt und wie viele Beamte letztendlich im PP Köln, laut Stellenplan oder ergänzenden Plänen, vorhanden sein sollen.) Entsprechend dem „Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort“ sollen zur Stärkung der polizeilichen Präsenz 500 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zusätzlich an den Kriminalitätsbrennpunkten der Ballungsräume, u. a. beim PP Köln, eingesetzt werden. 250 zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte sollen hierfür in Schwerpunktbehörden der Ballungsräume in den nächsten Monaten Verstärkungsmöglichkeiten für den Vollzugsdienst schaffen. Darüber hinaus sollen die Effekte aus den vorgesehenen Lebensarbeitszeitverlängerungen ebenfalls den Schwerpunktbehörden zu Gute kommen. In welchem Umfang diese hierdurch konkret verstärkt werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Daneben wird auch, wie jedes Jahr, die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) für das Jahr 2016 noch fortgeschrieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11550 3 5. Wann wird die Landesregierung die Polizei mit besseren bzw. zusätzlichen Einsatzmitteln ausstatten? (Bitte auflisten welche Einsatzmittel, z.B. Bodycams, Taser , Schutzwesten, etc. wann angeschafft werden und einsatzbereit sind.) Grundsätzlich wird die gesamte Ausrüstung der Polizei fortlaufend überprüft und bedarfsgerecht angepasst. Dies gilt für die Schutzausstattung ebenso wie für die sonstige Ausstattung und Bewaffnung. In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung der Sicherheit von Polizeibeamtinnen und - beamten im Einsatz umgesetzt . Der Beschaffungsauftrag für neue Überziehschusswesten ist erteilt. Eine Auslieferung beginnt im zweiten Quartal 2016. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11550