LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11559 22.03.2016 Datum des Originals: 22.03.2016/Ausgegeben: 29.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4491 vom 17. Februar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11202 Gefangenentransport zum OLG Düsseldorf am 12. Januar 2016 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4491 mit Schreiben vom 22. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Meine Kleine Anfrage 4305 bezüglich einer Fahrt mit Sonderrechten am 12. Januar 2016 wirft weitere Fragen auf. Innenminister Ralf Jäger teilt mit, es habe sich bei den drei Fahrzeugen, die an diesem Morgen mit Blaulicht und Martinshorn durch einen Stau auf der Josef-Kardinal- Frings-Brücke fuhren, um einen Gefangenentransport gehandelt. Dieser habe anlässlich eines Strafverfahrens vor dem 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf stattgefunden. In den Fahrzeugen hätten sich Vollzugsbeamte des PP Köln sowie ein Insasse einer JVA befunden. Der Minister gibt auch zur Kenntnis, dass ein Halten des Gefangenentransportes im Stau die bereits bestehende „Gefährdungslage für die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten“ erhöht hätte. Vorbemerkungen der Landesregierung In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4305 (LT-Drs. 16/11126) wurde bereits dargelegt, dass aus Geheimhaltungsgründen keine weiteren Angaben zu dem Gefangenentransport und den Fahrzeuginsassen ausgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11559 2 1. Um welches Verfahren vor dem 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf handelt es sich? (Bitte auch evtl. Verurteilung angeben.) 2. Wer war bzw. ist in diesem Strafverfahren angeklagt? 3. Wie viele Polizeivollzugsbeamte begleiteten den Gefangenen? 4. Warum wurde der Transport nicht mit Streifenwagen durchgeführt? 5. Warum unterstützte das PP Köln den Gefangenentransport? Zu Frage 1. bis Frage 5. siehe Vorbemerkungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11559