LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11561 22.03.2016 Datum des Originals: 22.03.2016/Ausgegeben: 29.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4508 vom 25. Februar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11279 Fahrt mit Sonderrechten durch einen Stau auf der Josef-Kardinal-Frings-Brücke Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4508 mit Schreiben vom 22. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 23. Februar 2016 drängelte sich zwischen 9.10 und 9.15 Uhr eine Wagenkolonne von drei Zivilfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn durch den Stau auf der Josef-Kardinal-Frings- Brücke in Düsseldorf. Die Kennzeichen des vorderen und hinteren Fahrzeuges waren NRW - 5 - 1753 bzw. 1755. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf meine Anfrage 4305 ausgeführt, dass die gleiche Situation auf der Brücke am 12. Januar 2016 dem Salafisten-Prozess am OLG Düsseldorf geschuldet war, der bereits seit 1,5 Jahren verhandelt wird. Demnach hat es sich damals um einen Gefangenentransport gehandelt. Angeklagt sind M.G. und E.B., denen u.a. Attentatsplanungen zur Last gelegt werden. M.G. soll zudem der Erbauer der Rohrbombe sein, die am 10. Dezember 2012 am Bonner Hauptbahnhof detonieren sollte. Vorbemerkung der Landesregierung In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4305 (LT-Drs. 16/11126) wurde bereits dargelegt, dass aus Geheimhaltungsgründen keine weiteren Angaben zu dem Gefangenentransport und den Fahrzeuginsassen ausgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11561 2 1. Handelte es sich bei der Fahrt mit Sonderrechten am 23. Februar 2016 abermals um einen Gefangenentransport? (Wenn nein, bitte Grund der Fahrt angeben.) Ja. 2. Wer saß in den drei Wagen? (Bitte angeben: Name, Funktion, Aufgabe.) 3. Von wo nach wo waren die Wagen unterwegs? 4. Inwiefern war die Nutzung von Sonderrechten in diesem Fall angemessen und gerechtfertigt ? Zu Frage 2. bis Frage 4. siehe Vorbemerkungen. 5. Ist es aus Sicherheitsgründen sinnvoll, die Transporte mehrfach auf der gleichen Route zur gleichen Zeit durchzuführen? Grundsätzlich nein. Die Transportwege variieren möglichst häufig. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11561