LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11575 23.03.2016 Datum des Originals: 23.03.2016/Ausgegeben: 30.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4481 vom 17. Februar 2016 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/11175 Wie und warum findet der Ausbau der B224 zur A52 auf Gladbecker Stadtgebiet statt? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4481 mit Schreiben vom 23. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2012 haben Bund, Land und Stadt Gladbeck in einem gemeinsamen Papier zugesichert , dass bei einem ‚Nein‘ beim Ratsbürgerentscheid die Autobahnplanung (Ausbau der B224 zur A52) abgebrochen werde. In der Ratsvorlage der Stadt Gladbeck zum 26.11.2015 heißt es dazu: „Über die notwendige finanzielle Beteiligung der Stadt Gladbeck an den Kosten des geplanten Tunnels wurde am 25. März 2012 ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt, in dem sich die Mehrheit der Abstimmenden gegen die geplante Beteiligung der Stadt Gladbeck am Tunnelbau ausgesprochen hat. Von Bund und Land war für diesen Fall zugesichert, dass auf Gladbecker Stadtgebiet keine Ausbauplanung stattfinden wird. An diese über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Absprache fühlen sich Bund und Land für den Abschnitt zwischen der Stadtgrenze Bottrop und der A2 nicht mehr gebunden. […]“ Trotz des ablehnenden Votums der Gladbecker Bürgerschaft wurde im August 2014 das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B224 zur A52 zwischen der Stadtgrenze Bottrop und der A2 (einschließlich Autobahnkreuz) in Gladbeck eingeleitet. Zuvor hatte der Landesverkehrsminister für Februar 2013 zu einem „Runden Tisch“ geladen. Der Ausbau der B224 zwischen der A42 und der A2 einschließlich „Autobahndreieck“ gehörte zu einem am 8. Juli 2013 bekanntgegebenen Gesamtpaket. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11575 2 Der Rat der Stadt Gladbeck hat diese Planung in seiner Sitzung am 18. September 2014 abgelehnt . Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Rat am 5. Februar 2015 eine umfassende kritische Stellungnahme zum Bau des Abschnitts zwischen der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck und der A2 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister gebeten, sich dafür einzusetzen, „den bisher geplanten ‚Überflieger‘ durch einen ‚Unterflieger‘ zu ersetzen . […] Darüber hinaus soll durch geeignete Maßnahmen (Tunnel, Troglage, Lärmschutz) die Situation für die Anlieger der B224 östlich des bisher vorgesehenen Tunnelendes in Höhe der Graben-/Landstraße verbessert werden.“ In der Ratsvorlage zum 26. November 2015 wird beschrieben, dass „am 6. März und 3. November 2015 Gespräche zwischen Stadt, Land und Bund geführt“ wurden. Das „Wunschergebnis (Unterflieger, längerer Tunnel)“ konnte demnach „nicht erreicht werden. Bund und Land bieten der Stadt Gladbeck aber zusätzlich spürbare Verbesserungen gegenüber dem im Ratsbürgerentscheid abgelehnten Vorschlag an […]“. Weiter heißt es darin: „Für die Stadt Gladbeck bedeutet dies: Sie stimmt entweder dem vorliegenden Angebot von Bund und Land zu, oder findet sich damit ab, dass durch den Ausbau bis zur A2 das Autobahndreieck einschließlich des Überfliegers gebaut und darüber hinaus künftig erheblich mehr Verkehr ins Gladbecker Stadtgebiet fließen wird, ohne dass die Gladbecker Bevölkerung durch Tunnel und Lärmschutzwände über die Stadtgrenze hinaus geschützt wird. Außerdem verlöre die Stadt Gladbeck damit bedeutende städtebauliche Entwicklungsperspektiven . Die Zerschneidung der Stadt durch die B224 bliebe bestehen.“ Der Rat beschloss vor dem Hintergrund, das Ergebnis der Gespräche zwischen Bund, Land und Stadt zum geplanten Ausbau der B224 zur A52 zu begrüßen. Am 16.01.2016 meldete die WAZ, dass die Vereinbarung „nun auch von NRW-Verkehrsminister Groschek (SPD) unterschrieben worden“ ist. 1. Welche Änderungen am geplanten Autobahnbau gibt es (Stand heute) gegenüber den Planungen, die im Jahr 2012 zu einem abschlägigen Ratsbürgerentscheid geführt haben? 2. Hinsichtlich der in § 5 der gemeinsamen Vereinbarung von Stadt, Land und Bund getroffenen Aussage, dass die dort gemachte weitergehende Qualifizierung auch gelten soll, „wenn die bisherige Planung im Planfeststellungsverfahren unverändert bleibt und daher in dieser Form Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses wird“: Welche über den 2011 geplanten Ausbau hinausgehenden Maßnahmen (z.B. zum Schall-, Sichtschutz und Schutz vor weiteren schädlichen Emissionen) hat die Landesregierung der Stadt zugesagt? Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich die Planung in einem frühen Stadium befindet. Es existiert zzt. eine Grobplanung als Grundlage der konkreten Entwurfsplanung. Hier sind die Tunnelabmessungen, die Lage des Lärmschutzes und die Einbindung der Planung in die Umgebung konzipiert. In der vorliegenden Planung ist der Lärmschutz östlich des Tunnelportals im Bereich Graben- /Landstr. verbessert und die Gestaltung im Bereich der Verknüpfung der A 52 mit der A 2 optimiert worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11575 3 3. Wie haben sich die veranschlagten Kosten für das Projekt für Bund, Land und Stadt seit 2011 entwickelt? Die Kosten der ursprünglichen Planungsvariante Galerie/Tunnel haben sich von 97 Mio. € auf 130 Mio. € (Stand BVWP 2015) erhöht. 4. Was hat zur Aufgabe der früher von Land und Bund formulierten Position geführt, bei einem abschlägigen Ergebnis des Ratsbürgerentscheids die Planungen nicht fortzuführen? Der Ratsbeschluss der Stadt Gladbeck vom 26.11.2015. 5. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Ausbau der B 224 zur A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet für die sich anschließenden Gebiete der benachbarten Kommunen ? Die Anbindung an die A 2 insbesondere für den Schwerlastverkehr wird verbessert. Dies betrifft primär die Industriegebiete in Gelsenkirchen-Scholven sowie den Chemiepark Marl. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11575