LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11576 23.03.2016 Datum des Originals: 23.03.2016/Ausgegeben: 30.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4482 vom 17. Februar 2016 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/11176 Wie Verbindlich sind Zusagen der Landesregierung und der Gladbecker Ratsbürgerentscheid zur A52? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4482 mit Schreiben vom 23. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der 55. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 24.09.2015 sagte Minister Groschek in der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 in Bezug auf die Planungen zur B224 und A52 auf meine Nachfrage: „Was die A52 angeht, möchte ich nicht wieder die ganze Geschichte erklären. […] Wir werden den Teilabschnitt, der einen eigenen Verkehrswert hat, nämlich den zwischen der A2 und der A42, so oder so zur Autobahn ausbauen , weil das ein Mehrwert für die Menschen ist, die an dieser Strecke wohnen. […] Deshalb ist das Übertagegeschehen wichtiger für den möglichen Ausbau zwischen der A52 (Stadtgrenze Gladbeck) und dem Dreieck A2/A52. Wir müssen zunächst abwarten, was der Bundesverkehrswegeplan vorsieht. Ich habe gesagt: Wir werden möglicherweise einer Bitte der Stadt Gladbeck entsprechen, wenn sie gesagt hat, der Bürgerentscheid sei obsolet geworden, weil er sich zum einen nur um die Frage rankte, ob sich die Stadt Gladbeck mit 2 Millionen € an einem Deckel über einer Tunnellage beteiligt, und zum anderen eine fast größtmögliche Koalition im Ruhrparlament fast gleichzeitig staatliche Planungsbehörde geworden ist, nämlich beim RVR von Grün-Schwarz-Rot, die mich ausdrücklich aufgefordert hat, eine konstruktive Lösung für diesen Teilabschnitt der A52 zu bauen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11576 2 In einer Gladbecker Ratsvorlage zum 26. November 2015 heißt es: „Der Rat der Stadt Gladbeck hat am 21. Januar 2012 beschlossen, über die finanzielle Beteiligung am damaligen Ausbauangebot von Bund und Land über den gesetzlichen Rahmen hinaus einen Ratsbürgerbescheid durchzuführen. Dies vor dem Hintergrund, dass Bund und Land zugesagt hatten, im Ablehnungsfall die Planungen für den Ausbau der B224 zur A52 auf Gladbecker Stadtgebiet nicht fortzuführen. Eine solche Verknüpfung wird von Bund und Land heute ausdrücklich ausgeschlossen .“ Sowie: „Von Bund und Land war für diesen Fall zugesichert, dass auf Gladbecker Stadtgebiet keine Ausbauplanung stattfinden wird. An diese über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Absprache fühlen sich Bund und Land für den Abschnitt zwischen der Stadtgrenze Bottrop und der A2 nicht mehr gebunden.“ Die Angabe auf dem Gladbecker Stimmzettel vom 25.03.2012 lautete: „Mit ‚Nein‘ stimmen Sie gegen die finanzielle Beteiligung der Stadt Gladbeck an dem Volltunnel und für einen Abbruch des Planungsprozesses des Ausbaus der B 224 zur A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet durch das Land NRW.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Planung der A 52 im Bereich zwischen Essen und Gladbeck wird vor Ort unterschiedlich beurteilt. Während in der Stadt Gladbeck dieses Vorhaben sehr umstritten ist, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Bottrop weitgehend einhellige Stimmen, die das Vorhaben fordern. Vor diesem Hintergrund und unter Würdigung des Bürgerentscheides der Stadt Gladbeck hat die Landesregierung 2012 zwar den Abschnitt zwischen der A 42 und der A 2 zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans vorgeschlagen nicht jedoch den Abschnitt nördlich der A 2. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat anschließend im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen gebeten, auch diesen Abschnitt zur Bewertung aufzubereiten. Dem ist der Landesbetrieb Straßenbau gefolgt. 1. Kann die Landesregierung den abstimmenden Bürgerinnen und Bürgern die Verlässlichkeit der Teile von Bürgerentscheiden garantieren, die das Land betreffen und zwischen Kommune und Landesregierung – wie beim Ratsbürgerentscheid im März 2012 in Gladbeck – abgesprochen werden? 2. Welche Verbindlichkeit hatte die Angabe auf dem Stimmzettel, die darauf verwies, dass mit einem „Nein“ „für einen Abbruch des Planungsprozesses des Ausbaus der B 224 zur A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet durch das Land NRW“ gestimmt wird? 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage fühlt sich das Land NRW nicht mehr an die Absprache gebunden, dass auf Gladbecker Stadtgebiet keine Ausbauplanung stattfinden wird? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Der Bürgerentscheid vom 25. März 2012 hat die Stadt Gladbeck bezüglich der Tunnelfinanzierung für zwei Jahre gebunden. Die Landesregierung hat diese Entscheidung akzeptiert und die Planung nördlich der A 2 nicht weiterverfolgt. Die Stadt hat am 26.11.2015 aufgrund der mit dem Bund inzwischen verhandelten verbesserten Rahmenbedingungen einen neuen Ratsbeschluss gefasst, die aktuelle Planung zu befürworten. Rechtliche Grundlage für das Land, die Planung weiter zu betreiben, ist der Planungsauftrag des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11576 3 4. Wie sehen die Planungen aus, wenn die ablehnende Entscheidung der Gladbecker von 2012 (z.B. über einen durch das Gladbecker Bürgerbegehren rechtlich möglichen erneuten Bürgerentscheid) bestätigt werden sollte? Vor dem Hintergrund des Planungsauftrages des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen (vgl. Antwort 3) wird dies zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 5. Welche Vertreter der Landes-/Bundesregierung haben seit 2012 Verhandlungen mit der Stadt Gladbeck geführt? Es hat verschiedene Gespräche der Leitungsebenen gegeben. Die konkreten Verhandlungen sind von Vertretern der jeweiligen Fachabteilungen geführt worden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11576