LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11577 23.03.2016 Datum des Originals: 23.03.2016/Ausgegeben: 30.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4514 vom 29. Februar 2016 der Abgeordneten Henning Rehbaum und Wilhelm Hausmann CDU Drucksache 16/11293 Will die Regierung Kraft Anwohner am Ausbau teurer Radschnellwege beteiligen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4514 mit Schreiben vom 23. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei den Radschnellwegen wird immer öfter der Vergleich zu Landesstraßen gezogen, bzw. es wird davon gesprochen, dass diese den Landesstraßen gleichzusetzen sind. Eine Pressemeldung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08. Dezember 2015 ist mit der Überschrift „Radschnellwege werden Landesstraßen gleichgestellt“ überschrieben. Da mit dieser Gleichstellung bestimmte rechtliche Aspekte verbunden sind, erhebt sich die Frage, wie diese zu betrachten sind. 1. Handelt es sich bei den neu eingerichteten Radschnellwegen um gewidmete öffentliche Verkehrsanlagen, die im Sinne des Baurechts als Erschließung gelten? 2. Werden diese Verkehrsflächen für Anlieger zu einem erschließungsbeitragspflichtigen Faktor bei Neubau oder Erneuerung werden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11577 2 3. Wie ist dies in geschlossenen Siedlungsbereichen, und wie ist dies außerhalb davon zu sehen? 4. Welche planungsrechtlichen Anforderungen und Verfahren sind die Grundlage innerhalb und außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche in Bezug auf die Berücksichtigung umweltrechtlicher Belange und Bürgerbeteiligung? Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf eine Pressemeldung des Ministeriums für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr vom 8. Dezember 2015 (siehe Anlage) anlässlich eines Kabinettbeschlusses zur Einleitung der Verbändeanhörung zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf ist parallel zur eingeleiteten Verbändeanhörung gemäß der zwischen Landtag und Landesregierung geschlossenen Parlamentsinformationsvereinbarung zur frühzeitigen Unterrichtung des Parlaments der Präsidentin des Landtags zugeleitet worden. Er beinhaltet unter anderem die Einführung von Radschnellverbindungen des Landes als eigenständige Kategorie öffentlich gewidmeter Straßen. Diese sollen sowohl im Hinblick auf die planungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen als auch im Hinblick auf die Bau- und Finanzierungslast den Landesstraßen gleichgestellt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11577