LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1158 19.10.2012 Datum des Originals: 18.10.2012/Ausgegeben: 24.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 477 vom 17. September 2012 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/944 Teilzeit, Beurlaubungen und Elternzeit im Polizeidienst I Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 477 mit Schreiben vom 18. Oktober 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Beamtinnen und Beamte können sich nach dem Landesbeamtengesetz längerfristig vom Dienst freistellen lassen. Dabei haben sie zwei Möglichkeiten: Die Teilzeitbeschäftigung und die Beurlaubung. Darüber hinaus gewährt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Müttern und Vätern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. 1. Wie viele Beamtinnen und Beamten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind aktuell teilzeitbeschäftigt? Vorangestellt ist anzumerken, dass die Kopfzahl der Beamtinnen und Beamten als Steuerungsgröße für den Personalbedarf nicht aussagekräftig ist, vielmehr ist sinnvoll an Planstellen und Stellen als Rechengröße anzuknüpfen. Die Anzahl der freien Planstellen (zum Übernahmezeitpunkt für die geprüften Kommissaranwärterinnen /-anwärter) berücksichtigt verschiedene mögliche Teilzeitkonstellationen, z.B. können vier Teilzeitkräfte auf einer Planstelle geführt werden. Die Planstellen(-anteile) für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte sind mithin in die Berechnung der erforderlichen Planstellen eingeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1158 2 Zum Stichtag 01.04.2012 waren rd. 2.900 Beamtinnen und Beamte in der Polizei NRW teilzeitbeschäftigt . 2. Wie viele Arbeitsstunden leisten die unter 1 genannten Personen pro Monat im Durchschnitt? Siehe Anmerkungen zu 1. Die unter 1. genannten Personen leisten im Durchschnitt pro Monat ca. 100 Stunden, dies entspricht ca. 0,60 Planstellenanteilen. 3. Wie viele Beamtinnen und Beamten sind aktuell aus familiären Gründen beur- laubt? Hierüber stehen keine belastbaren Daten zur Verfügung. Eine Abfrage kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden. 4. Wie viele Beamtinnen und Beamten der Polizei Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell in Elternzeit? Siehe Anmerkungen zu 1. Zum Stichtag 01.04.2012 befanden sich rd. 900 Beamtinnen und Beamte in Elternzeit. Unter dem Hinweis auf die Vorbemerkungen ist zudem zu berücksichtigen, dass hierin auch Elternzeiten enthalten sind, die nur von kurzer Dauer sind (1 oder 2 Monate) sowie Elternzeiten , die im Rahmen von Teilzeitbeschäftigungen wahrgenommen werden. 5. Wie lange dauert die o.g. Freistellung von Beamtinnen und Beamten der Polizei Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 durchschnittlich an? Hierüber stehen keine Daten zur Verfügung. Eine Abfrage kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden.