LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11585 24.03.2016 Datum des Originals: 24.03.2016/Ausgegeben: 31.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4496 vom 23. Februar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11246 Kontrolle privater Sicherheitsdienste Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4496 mit Schreiben vom 24. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Private Sicherheitsunternehmen sind zunehmend gefragt, um den Schutz von Objekten, unter anderem auch von Flüchtlingsunterkünften, zu gewährleisten. Leider gibt es in dem Zusammenhang immer wieder Negativ-Schlagzeilen. Das hängt damit zusammen, dass das Sicherheitsgewerbe derzeit steigend kriminell unterwandert und gesetzliche Vorgaben der Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung nicht einheitlich umgesetzt werden. Würden die Gesetzesvorgaben angewendet, wäre eine ausreichende Kontrolle gewährleistet. 1. Wie wurde mit M. E.-B. verfahren, nachdem er kurz nach seiner Verurteilung erneut bei Diebstählen ertappt wurde? (Bitte Anzeigen und evtl. Gerichtsvorladungen angeben .) Die angesprochene Verurteilung des Heranwachsenden durch das Amtsgericht Köln zu einem Dauerarrest von einer Woche erfolgte am 8. Januar 2016. Anschließend wurden gegen ihn folgende strafprozessuale Maßnahmen ergriffen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11585 2 a) Am 19. Januar 2016 wurde er in den Geschäftsräumen eines Aachener Kaufhauses bei dem Diebstahl einer Sonnenbrille und eines Parfümartikels betroffen und zwecks Identitätsfeststellung der Polizeiwache zugeführt. Am 21. Januar 2016 wurde er verantwortlich vernommen. Zu der Vernehmung erschien er selbständig und ohne polizeiliche Vorladung. Unter dem 22. Februar 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Aachen Anklage gegen M. E.-B. vor dem Amtsgericht - Jugendrichter - in Aachen wegen Diebstahls. b) Der Beschuldigte wurde am 23. Januar 2016 in einem (anderen) Kaufhaus in Aachen auf frischer Tat beim Diebstahl eines Hemdes betroffen. Einer polizeilichen Vorladung vom 28. Januar 2016 zur Vernehmung am 5. Februar 2016 kam er nicht nach. Nach Eingang der Akten bei der Staatsanwaltschaft Aachen am 4. März 2016 veranlasste diese die Überprüfung des Aufenthaltes durch die Polizei. 2. Warum wurde E.-B. nicht bereits nach den Straftaten in Aachen bzw. nachdem er zusätzlich des Trickdiebstahls in Köln bezichtigt wurde, verhaftet? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Sachverhalte begründeten weder in der Einzel- noch in der Gesamtbetrachtung eine ausreichende rechtliche Handhabe zur Beantragung eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren wegen (Trick-)Diebstahls eines Portemonnaies am 6. Dezember 2015 in Köln hat die Staatsanwaltschaft Köln am 1. März 2016 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. 3. Warum vergingen zwischen der Identifizierung E.-B.s durch das Opfer des sexuellen Übergriffs und der geplanten Festnahme rund zwei Wochen? Die Identifizierung des Beschuldigten durch das Tatopfer erfolgte am 31. Januar 2016 im Rahmen einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage. Am 10. Februar 2016 erließ das Amtsgericht Köln Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Nach Wiedereingang der Akte bei der Staatsanwaltschaft Köln wurde der Beschuldigte am 12. Februar 2016 über die dortige Fahndungsstelle zur Festnahme ausgeschrieben. Zeitgleich erfolgte die Vorabübermittlung des erwirkten Haftbefehls an die Ermittlungsgruppe „Neujahr" der Polizei in Köln zum Zwecke der Vollstreckung. Einer (vorläufigen) Festnahme des Beschuldigten unmittelbar nach dessen Wiedererkennung durch die Zeugin standen ermittlungstaktische Erwägungen entgegen. Es waren Durchsuchungsmaßnahmen für Räumlichkeiten von vier Mitbeschuldigten geplant. Der Erfolg dieser zeitgleich durchzuführenden und damit koordinierungsbedürftigen Maßnahmen wäre durch eine zuvor erfolgte Festnahme gefährdet worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11585 3 4. War das Urteil des Kölner Amtsgerichtes gegen E.-B. wegen Diebstahls aus Sicht der Landesregierung zu milde? Eine Bewertung durch die Landesregierung verbietet sich mit Blick auf die in Artikel 97 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter . 5. Wie will die Landesregierung verhindern, dass sich straffällig gewordene bzw. verurteilte Asylbewerber aus NRW der Justiz entziehen, indem sie sich ins Ausland absetzen? (Bitte angeben, inwieweit Verurteilungen von Asylbewerbern registriert werden.) Die Staatsanwaltschaften des Landes prüfen stets von Gesetzes wegen, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungs- beziehungsweise Vollstreckungshaftbefehls vorliegen , und stellen gegebenenfalls bei Gericht entsprechende Anträge. Verurteilungen von Asylbewerbern werden in der justiziellen Strafverfolgungsstatistik nicht gesondert erfasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11585