LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11586 24.03.2016 Datum des Originals: 24.03.2016/Ausgegeben: 31.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4492 vom 20. Februar 2016 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/11204 (Neudruck) Fragwürdiges Finanzgebaren des staatlichen Glücksspielanbieters WestSpiel – Wie konfliktär sind die Arbeitsbeziehungen, dass freigestellte normale Beschäftigte fünf Jahre lang kostenfrei einen Dienstwagen mit Tankkarte für reine Privatfahrten zur Verfügung gestellt und bezahlt bekommen? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4492 mit Schreiben vom 24. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Etlichen Rückmeldungen von Beschäftigten zufolge sind die Arbeitsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern des Glücksspielanbieters und ihrem Arbeitgeber WestSpiel schon seit einiger Zeit höchst konfliktär. Dies lässt sich auch an einer weit überdurchschnittlich hohen Anzahl von Arbeitsrechtsstreitigkeiten ablesen. Interessanterweise verliert der Arbeitgeber West- Spiel dabei einen relevanten Anteil seiner Arbeitsgerichtsprozesse. Die Folgen dieser höchst unerfreulichen Entwicklung der letzten Jahre sind eine große Demotivation auf Seiten der Belegschaft sowie hohe Konflikthandhabungskosten bei dem Staatsunternehmen, wenn wieder einmal ein Arbeitsgerichtsprozess verlorengeht. In diesem Zusammenhang ist der FDP-Landtagsfraktion gegenüber aus dem Unternehmen nachfolgender Sachverhalt vorgetragen worden, der nach Beurteilung von Beobachtern im Unternehmen symptomatisch für den Umgang mit Personal und finanziellen Ressourcen sein soll. Die übermittelten Informationen sowie vorgetragenen Behauptungen werden im Folgenden ohne eigene Kommentierung wiedergegeben und rein deskriptiv dargestellt: Nach anderen vorgelagerten Stationen im Unternehmen wird im Casino Hohensyburg ein neuer Bereichsleiter für das klassische Glückspiel (also Poker, Black Jack, Baccara und Rou- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11586 2 lette) eingesetzt. In der Folgezeit gibt es eine vorübergehende Vakanz bei der Stelle des Direktors der Spielbank Hohensyburg. Als sodann einige Zeit später auf Veranlassung der West- Spiel-Geschäftsführung ein Beschäftigter aus der Unternehmenszentrale die Aufgabe des Spielbankdirektors in Hohensyburg wahrnimmt, der bereits früher an diesem Standort tätig gewesen ist, lehnt dieser zeitnah nach seiner Funktionsübernahme eine weitere Zusammenarbeit mit dem als dominant beschriebenen Bereichsleiter für klassisches Spiel ab. Das wechselseitige Verhältnis der beiden Akteure gilt im Hause als belastet. Die WestSpiel-Geschäftsführung suspendiert daraufhin den Bereichsleiter von seinen bisherigen Aufgaben und strebt eine Trennung von ihm an. Dieser Vorfall liegt nun schon rund fünf Jahre zurück. Seit diesem Zeitpunkt erhält der bisherige Bereichsleiter weiterhin seine jährlichen Bezüge von rund 100.000 Euro. Interessanterweise wird dem von seinen Aufgaben entbundenen Arbeitnehmer nunmehr seit fünf Jahren weiterhin ein Dienstwagen inklusive Tankkarte zur Verfügung gestellt, obwohl dieser seit Jahren keine produktive Arbeitsleistung mehr erbringt. Der seinerzeitige Bereichsleiter bietet seine Arbeitskraft dem Unternehmen an, das diese aber seit inzwischen fünf Jahren ablehnt und den Betroffenen ohne Aufgabenzuweisung zu Hause belässt . Im Ergebnis dient die Dienstwagennutzung inklusive Spritverbrauchs, für die WestSpiel aufkommt, allein der privaten Nutzung. Die bisherigen Gerichtsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Dortmund und dem Landesarbeitsgericht Hamm haben für WestSpiel nicht das erhoffte Ergebnis gehabt. Im Gegenteil: Der betroffene Arbeitnehmer hat durch die Arbeitsgerichtsbarkeit ausdrücklich bestätigt bekommen, dass bei seiner Stellung nicht die Position eines sogenannten Leitenden Angestellten gegeben ist. Die Streitigkeiten dauern an, ohne dass sich bislang ein Ende der aktuellen Situation konkret absehen ließe. Sollte der vom Fragesteller zuvor wiedergegebene Sachverhalt zutreffend dargestellt worden sein, stellen sich etliche Fragen zum Finanzgebaren bei WestSpiel, das als Unternehmen im alleinigen Landeseigentum immer auch den Steuerzahler tangiert. Fraglich ist, aus welchen Gründen eine Unternehmensleitung offenbar seit fünf Jahren auf die Inanspruchnahme jeder Arbeitsleistung eines Beschäftigten verzichtet, der offenbar weit über dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen liegend entlohnt wird. Fraglich ist auch, warum Dienstwagengestellungen inklusive Übernahme von Spritkosten für reine Privatfahrten normaler Beschäftigter finanziell übernommen werden, die von ihrer Tätigkeit freigestellt sind. Sollten all diese Vorgaben vom Arbeitsgericht gemacht worden sein, würde dies wiederum ein bezeichnendes Licht auf die Art und Weise der Vertragsgestaltung bei WestSpiel werfen. Im Ergebnis entstehen diesem Unternehmen hohe Aufwendungen dafür, dass im Gegenzug keine Arbeitsleistung erbracht wird. Angesichts der nun bereits seit Jahren aufgetretenen Verluste bei WestSpiel und der noch für etliche Jahre vom Finanzminister fortgesetzt erwarteten Schieflage ist das bei WestSpiel offenbar vorliegende Finanzgebaren nicht länger akzeptabel und bedarf einer eingehenden Prüfung und Erörterung. Der landeseigene Glücksspielanbieter WestSpiel macht bereits seit Jahren im operativen Geschäft beträchtliche Verluste. Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans sieht mindestens auch für die restlichen Jahre dieses Jahrzehnts nach eigenen Angaben keine Perspektive, wieder ein verlustfreies Betriebsergebnis zu erreichen. Die Bruttospielerträge sind seit dem Jahr 2010 von einst 89,7 Mio. Euro auf zuletzt 72,9 Mio. gesunken. Die eigentlich vorgesehenen Planansätze haben allerdings die Zielsetzung von 106,7 Mio. bzw. 78,2 Mio. Euro vorgesehen, die deutlich verfehlt worden sind. Es ist für alle vier Standorte in Nordrhein-Westfalen der Regelfall, dass die Planvorgaben nicht erreicht werden . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11586 3 Infolge des Umsatzrückgangs ist ebenfalls die Spielbankenabgabe, mit deren Hilfe anteilig wohltätige Organisationen finanziert werden, kontinuierlich zurückgegangen: von 39,9 Mio. auf zuletzt 28,0 Mio. Euro. Der Planungsansatz für 2010 hat damals noch 63,9 Mio. Euro vorgesehen . Aufgrund der anhaltend negativen geschäftlichen Entwicklung hat der Finanzminister inzwischen sogar die Abgabensätze der Spielbanken abgesenkt, um seine Staatscasinos nicht zu überfordern. Als am stabilsten galt bislang der Standort Duisburg mit dessen Schwerpunkt Automatenspiel, doch auch dort hat sich allein zwischen 2012 und 2014 die Spielbankenabgabe von 26,6 Mio. auf 12,7 Mio. mehr als halbiert. Der Finanzminister sollte als Eigentümer von WestSpiel als Unternehmensbeteiligung seiner allein im Landeseigentum befindlichen NRW.BANK die Öffentlichkeit transparent informieren, wie er den vorliegenden Sachverhalt bewertet und welche Schritte von Eigentümerseite nun endlich unternommen werden, um die inakzeptablen Zustände im Unternehmen WestSpiel abzustellen. Für das Parlament sind nicht die Handlungen einzelner Arbeitnehmer, sondern strukturelle Fragen von Interesse. Daher wird auf Namensangaben vollständig verzichtet. Nachfolgende Fragen zielen unabhängig von denkbaren rechtlichen Unterschieden zwischen einzelnen Standorten oder Unternehmensbereichen jeweils auf das gesamte Unternehmen WestSpiel. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ausführungen des Fragestellers zur Ertragssituation von Westspiel, die im Übrigen in keinem Zusammenhang mit den gestellten Fragen stehen, sind unvollständig. Die Bruttospielerträge sind zuletzt in 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 9 % wieder auf 79,6 Mio. EUR angestiegen und lagen damit zudem über den Planvorgaben von 77 Mio. EUR. Eine Bewertung der Profitabilität von WestSpiel darf auch nur unter Berücksichtigung der Abgaben nach dem Spielbankgesetz NRW erfolgen. Ohne die ertragsunabhängigen Abgaben nach dem Spielbankgesetz NRW würde WestSpiel generell ein positives Ergebnis erzielen. In 2014 zum Beispiel hat WestSpiel 28 Mio. Euro an das Land und hiervon rd. 8,8 Mio. Euro an die Spielbankgemeinden abgeführt. Mit den Landeseinnahmen wird die Stiftung Wohlfahrtspflege gefördert. Die Ertragssituation der WestSpiel-Gruppe darf zudem nicht isoliert betrachtet werden. Es muss berücksichtigt werden, dass WestSpiel nach dem Spielbankgesetz NRW die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen für das Land betreibt. Ziele des Spielbankgesetzes NRW sind nach § 1 u.a. die Spielsuchtbekämpfung, das Anbieten eines begrenzten Glücksspielangebotes , der Jugendschutz, die Vermeidung und Abwehr der Geldwäsche sowie die Gewährleistung eines sicheren und transparenten Spielbetriebs. Deshalb ist WestSpiel vor allem an den Zielen des Spielbankgesetzes NRW zu messen und ist nicht vorrangig auf eine möglichst hohe Profitabilität auszurichten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11586 4 1. Falls die Landesregierung den zuvor kursiv wiedergegebenen Sachverhalt nach den für sie als Eigentümer zugänglichen Informationen aus dem Unternehmen für unzutreffend hält: Welche ggf. abweichenden Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der aus ihrer Sicht dann korrekturbedürftigen Darstellung zu den jeweiligen Einzelaspekten vor? Der in der Anfrage beschriebene Sachverhalt ist verkürzt und dadurch teilweise unzutreffend dargestellt. Zum besseren Verständnis wird der Sachverhalt nachfolgend geschildert: Der betreffende Bereichsleiter war 2011 entlassen worden und hatte dagegen erfolgreich geklagt . Nach rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsschutzrechtstreits im Herbst 2013 beantragte das Unternehmen die Zustimmung seines Betriebsrats zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des Bereichsleiters. Das lehnte der Betriebsrat ab, weil er bei einem Einsatz des Bereichsleiters u.a. den Betriebsfrieden nachhaltig gefährdet sah. Ein tatsächlicher Einsatz unterblieb . Der Bereichsleiter versuchte deshalb, seine tatsächliche Beschäftigung im Klagewege durchzusetzen, blieb damit aber zwei Instanzen erfolglos. Vor dem Bundesarbeitsgericht wird aktuell darüber gestritten, ob der Bereichsleiter das Unternehmen zwingen kann, den Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht auf Ersetzung der nicht erteilten Zustimmung zu verklagen. Die derzeitige Geschäftsführung ist indes nicht untätig gewesen. Sie hat zwischenzeitlich eine Änderungskündigung erklärt, mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis zu herabgesetzten Konditionen mit einer Aufgabe, die keine Führungsfunktionen beinhaltet, fortzuführen. Aus der aktuellen, einen Einzelfall betreffenden, Situation kann nicht abgeleitet werden, dass von der Geschäftsführung des Unternehmens finanzielle Mittel „verschleudert“ werden. Ursache ist vielmehr das komplexe Zusammenspiel arbeitsvertraglicher und betriebsverfassungsrechtlicher Rechtspositionen des Arbeitsrechts und die nicht erzwingbare Einigungsbereitschaft des betreffenden Bereichsleiters. 2. Wie lautet jeweils jährlich für die letzten fünf Jahre bei den Einigungsstellenverfahren bzw. Arbeitsgerichtsprozessen von Westspiel die prozentuale Erfolgsquote , bitte unter Angabe der absoluten Verfahrensanzahl? (aussagekräftige vollständige statistische Übersicht erbeten) In der WestSpiel-Gruppe (einschließlich WestSpiel Entertainment GmbH) arbeiten rund 870 Beschäftigte. Es gab lediglich zwei Einigungsstellenverfahren im Jahr 2013. Einigungsstellenverfahren sind keine Gerichtsverfahren. Sie dienen in den vom Betriebsverfassungsgesetz abschließend aufgezählten Fällen dazu, zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat eine Einigung zu vermitteln. Moderiert wird ein solches Verfahren durch einen Vorsitzenden, auf den sich die Betriebsparteien entweder einigen, oder der durch arbeitsgerichtliche Entscheidung eingesetzt wird. In den Einigungsstellenverfahren, die im Unternehmen geführt wurden, gelang stets eine einvernehmliche Regelung. Insoweit können alle abgeschlossenen Verfahren zwar als Erfolg verbucht werden, von einer Erfolgsquote kann man allerdings nicht sprechen , weil Einigungsstellenverfahren auf eine Einigung ausgerichtet sind und nicht auf Sieg oder Niederlage. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und die Erfolgsquoten aus Sicht des Unternehmens der WestSpiel-Gruppe in Nordrhein-Westfalen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11586 5 WestSpiel NRW 2011 2012 2013 2014 2015 Summe aller entschiedenen Verfahren 11 3 9 8 1 Erfolgsquote WestSpiel in % 72,7 100 55,6 87,5 100 3. Wie hat sich bei WestSpiel jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren die Anzahl der Fälle von Dienstwagengestellungen, bitte unter Nennung der einschlägigen Kriterien für eine Dienstwagenberechtigung, entwickelt? (Angabe für sämtliche gekaufte und geleaste Fahrzeuge erbeten, die personalisiert bereitgestellt bzw. deren Kosten erstattet werden) Die am 11. Juli 2013 in Kraft getretene Richtlinie Dienstfahrzeuge definiert die folgenden Berechtigungsgruppen in der WestSpiel-Unternehmensgruppe: • Geschäftsführung der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG, • Prokuristen und Geschäftsführer von nachgeordneten Gesellschaften, • Direktoren der Spielbanken, • Direktoren der Fachbereiche und Stabsstellenleiter sowie Vielfahrer. Vielfahrer sind Mitarbeiter, die ohne die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte dienstlich pro Jahr mehr als 20.000 Kilometer fahren. Die zulässige Fahrzeuggröße ist nach Berechtigungsgruppen gestaffelt. Die Auswahl der Fahrzeughersteller und Fahrzeugtypen ist eingeschränkt . Das ausgewählte Fahrzeug muss eine Limousine oder ein Kombi mit Diesel- oder Hybridantrieb sein. Seit Inkrafttreten der Richtlinie werden Dienstfahrzeuge ausschließlich geleast . Auch in der vorher gültigen Richtlinie war die Dienstwagenberechtigung an die Position des Mitarbeiters gebunden. In der WestSpiel-Gruppe in Nordrhein-Westfalen gab es jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2011 bis 2015 die folgende Anzahl an personalisiert bereitgestellten Dienstwagen: WestSpiel NRW 2011 2012 2013 2014 2015 Dienstwagen 20 18 19 20 16 Kostenerstattungen für Privatwagen gibt es außerhalb von Reisekostenabrechnungen nicht. 4. Welche Kosten für Abfindungen und bezahlte Freistellungen von Arbeitnehmern hat es bei WestSpiel, bitte unter Angabe der korrespondierenden Fallzahlen, in den letzten fünf Jahren jeweils jährlich gegeben? Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht zu Abfindungen und bezahlten Freistellungen von Arbeitnehmern der WestSpiel-Gruppe in Nordrhein-Westfalen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11586 6 WestSpiel NRW 2011 20121 20131 20142 2015 Insgesamt Abfindungen T€ 258 455 654 425 158 1.950 Fallzahlen für Abfindungen 9 15 23 10 3 60 Kosten für Freistellungen T€ 167 208 375 235 282 1.367 Fallzahlen für Freistellungen 6 6 7 13 14 46 1 Die vergleichsweise hohen Fallzahlen für Abfindungen in den Jahren 2012 und 2013 sind durch die Restrukturierung der Gastronomie der Spielbank Aachen entstanden. 2 Das 2014 durchgeführte Restrukturierungsprogramm ist nicht in der tabellarischen Aufstellung enthalten. Im Vergleich dazu wurden in den Jahren 2005-2009 in rd. 91 Fällen insgesamt 2,5 Mio. € an Abfindungen gezahlt. 5. Wie bewertet der Finanzminister den Umstand, dass bei WestSpiel eine hochbezahlte Fachkraft, für die arbeitsrechtlich ein Vergütungsanspruch besteht, in diesem großen Unternehmen, seit fünf Jahren gar keine sinnvolle Aufgabe übertragen bekommt und daher auch nirgendwo im Dienstplan auftaucht? (personalwirtschaftliche und finanzielle Bewertung dieses Umstandes erbeten) Ich empfinde die Situation als unbefriedigend und unterstütze die Bemühungen der Geschäftsführung , eine Lösung zu finden. Aber sowohl ich als auch die Geschäftsführung von WestSpiel müssen die gesetzgeberische Ausgestaltung des Arbeitsrechts, das an die Wirksamkeit einer Kündigung von Arbeitsverhältnissen strenge Anforderungen stellt, respektieren. Arbeitsrechtsrechtlich sind sowohl individuelle als auch kollektive Schutzrechte verankert, deren Anwendung im Einzelfall für das Unternehmen auch zu unerwünschten Ergebnissen führen kann. Es ist nun Sache der Judikative, den Vorgang zu bewerten. Eine Trennung kann auch darin begründet sein, dass es eben keine „sinnvolle“ Aufgabenstellung bzw. Zusammenarbeit mehr gibt. Die in Rede stehenden vertraglichen Konditionen sind im Übrigen bereits 2008 vereinbart worden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11586