LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11587 24.03.2016 Datum des Originals: 22.03.2016/Ausgegeben: 31.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4495 vom 23. Februar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11245 Welche Folgen hat die Personalverteilung bei der Polizei NRW auf Brennpunktbehörden für den Rhein-Erft-Kreis? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4495 mit Schreiben vom 22. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Personal innerhalb der Polizei NRW soll nach Plänen der Landesregierung (15-Punkte- Plan, Maßnahmenpaket Innere Sicherheit) zukünftig verstärkt zu Gunsten von mehreren Brennpunktbehörden verteilt werden, etwa in Duisburg sowie im Ballungsraum Rhein-Ruhr. Dies kritisiert die GdP Erftkreis in einer Veröffentlichung auf ihrer Homepage (19. Februar 2016). Der Rhein-Erft-Kreis gehört nicht zu den darin genannten Brennpunktbehörden. Die GdP befürchtet, dass sich trotz Mehreinstellungen in NRW in Folge der Neuverteilung der Personalbestand der Polizei im Rhein-Erft-Kreis verringern wird. Dies führe zur Gefährdung der Sicherheit der Bevölkerung im Landkreis, da die Kreispolizeibehörde bedingt durch Zuwanderer , die Situation mit radikalen Umweltaktivisten im Hambacher Forst und die steigende Zahl der Wohnungseinbrüche bereits jetzt keine personellen Reserven mehr hat. Der GdP- Vorsitzende im Rhein-Erft-Kreis, Th. S., spricht davon, man spiele „Russisch Roulette“ mit der Sicherheit der Bürger, würden die Pläne der Landesregierung umgesetzt. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Michael Kreuzberg, befürchtet zudem Nachteile durch die Nähe zu Köln. Straftäter könnten von dort in Richtung des Landkreises verdrängt werden. Personalkürzungen bei der Polizei könnten so eine fatale Situation bewirken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11587 2 1. Welche personellen Auswirkungen wird die Verstärkung von Brennpunktbehörden in NRW auf den Rhein-Erft-Kreis haben? (Bitte Anzahl der Stellen bei der Polizei Rhein-Erft für 2014, 2015, 2016 und 2017 angeben, dabei nach Vollzugsbeamten und Tarifbeschäftigten unterscheiden.) Der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen/- beamte und Stellen für Regierungsbeschäftigte für die Jahre 2014 und 2015 (Daten für die Jahre 2016 und 2017 liegen noch nicht vor) zu entnehmen: KPB IST 01.10.2014 Planstellen* Vollzug IST 01.10.2015 Planstellen* Vollzug IST 01.10.2014 Stellen** IST 01.10.2015 Stellen** Rhein-Erft- Kreis 706,40 695,71 59,98 62,10 Quellen: *Funktions- und Verwendungsübersicht zum 01.10. eines Jahres; ** Stellenplan der KPB zum 01.10. eines Jahres Im Hinblick auf das Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort sollen den Schwerpunktbehörden mit der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) 2016 insgesamt 250 zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte als Stellensockel ausgewiesen werden. Darüber hinaus sollen Effekte aus Lebensarbeitszeitverlängerungen den Schwerpunktbehörden im Rahmen des jährlichen Nachersatz- und Versetzungsverfahrens zu Gute kommen. Es ist hierbei nicht beabsichtigt, die anderen Kreispolizeibehörden (KPB) zu schwächen. Zudem macht die Einrichtung eines weiteren Einsatzzuges in der Bereitschaftspolizeihundertschaft des Polizeipräsidiums Duisburg im Jahr 2016 eine Anpassung des Stellensockels Einsatzhundertschaft im Umfang von 38 Planstellen und die Einrichtung zwei weiterer Einsatzzüge im Jahr 2017 eine Anpassung im Umfang von 76 Planstellen erforderlich. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, auch den übrigen KPB zusätzliche 100 Stellen für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung stellen. Dies folgt ebenfalls dem Ansatz, auch dort Möglichkeiten der Entlastung für die operative Aufgabenwahrnehmungen zu generieren. Diese Stellen sollen ebenfalls in der BKV 2016 abgebildet werden. 2. Warum ist die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft keine Brennpunktbehörde? Die Landesregierung wird acht Behörden als Schwerpunktbehörden definieren. Auswahlkriterium ist die Kriminalitätshäufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) der Straßen- und Eigentumskriminalität (ohne Laden- und Fahrraddiebstahl). Aufgrund des vorbenannten Auswahlkriteriums wird die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis nicht in den Kreis der acht Schwerpunktbehörden einbezogen. 3. Wie will die Landesregierung künftig die Sicherheit der Bevölkerung in Landkreisen wie dem Rhein-Erft-Kreis gewährleisten, wenn die Polizei dort nicht personell verstärkt wird? Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger - auch im ländlichen Raum - ist für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11587 3 Die Verteilung des Personals auf alle Kreispolizeibehörden erfolgt auch weiterhin auf der Grundlage der BKV. Diese folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo landesweit aufgrund des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens die größten Anforderungen bestehen. 4. Wird die belastungsbezogene Kräfteverteilung bei der Polizei NRW künftig zugunsten der Ballungsgebiete unterlaufen? (Wenn nein: Bitte begründen.) Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die geplanten Maßnahmen bzgl. der Brennpunktbehörden zur Folge haben können, dass Straftäter aus Ballungsräumen in ländliche Gebiete verdrängt werden? (Wenn nein: Bitte begründen.) Eine Verdrängung von Straftätern aus Ballungsräumen in ländliche Gebiete aufgrund geplanter Maßnahmen ist nicht zu erwarten. Statistische Werte belegen, dass die Kriminalitätsbelastung pro 100.000 Einwohner mit zunehmender Einwohnerzahl deutlich steigt. Das gilt insbesondere für Eigentums-, Raub- und Körperverletzungsdelikte. Zurückgeführt wird dies auf die gute Verfügbarkeit von geeigneten Tatobjekten und eine geringere Sozialkontrolle als Folge der Anonymität in Großstädten. Neben der höheren Sozialkontrolle finden Straftäter in ländlich strukturierten Gebieten eine geringere Auswahl geeigneter Tatobjekte vor. Die polizeiliche Konzentration auf überbezirkliche Brennpunkte führte auch bisher nicht zu einer nennenswerten räumlichen Verdrängung, weil die Voraussetzungen für die Begehung von Straftaten dort nicht gleichermaßen gegeben waren. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11587