LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1159 19.10.2012 Datum des Originals: 18.10.2012/Ausgegeben: 24.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 478 vom 17. September 2012 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/945 Teilzeit, Beurlaubungen und Elternzeit im Polizeidienst II Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 478 mit Schreiben vom 18. Oktober 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Beamtinnen und Beamte können sich nach dem Landesbeamtengesetz längerfristig vom Dienst freistellen lassen. Dabei haben sie zwei Möglichkeiten: Die Teilzeitbeschäftigung und die Beurlaubung. Darüber hinaus gewährt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Müttern und Vätern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Vorbemerkung der Landesregierung Vorangestellt ist anzumerken, dass die Kopfzahl der Beamtinnen und Beamten als Steuerungsgröße für den Personalbedarf nicht aussagekräftig ist, vielmehr ist sinnvoll an Planstellen und Stellen als Rechengröße anzuknüpfen. Beamtinnen und Beamte können sich nach dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG) längerfristig vom Dienst freistellen lassen. Dabei haben sie drei Möglichkeiten: Die Teilzeitbeschäftigung (§§ 65 - 66 LBG), die Beurlaubung (§§ 70 - 71 LBG) und die Jahresfreistellung (§ 64 LBG). Darüber hinaus gewährt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) im Zusammenspiel mit der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV) Beamtinnen und Beamten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit kann im Block, in zwei Abschnitten oder aber auch als Teilzeitmodell mit bis zu 30 Stunden beantragt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1159 2 Um im Bereich der Polizei eine möglichst heterogene Altersstruktur zu erlangen bzw. zu erhalten , wurden die Einstellungszahlen bereits im Jahr 2008 von 500 auf 1.100 Kommissaranwärterinnen /-anwärter erhöht, die im Jahr 2011 erstmals ihre Ausbildung beendet haben. Mit dem Einstellungsjahr 2011 wurden die Einstellungszahlen nochmals auf 1.400 erhöht (die Absolventen stehen ab 2014 nach Beendigung der Ausbildung als Nachersatz zur Verfügung ) und für die kommenden Jahre verstetigt. Daraus folgt, dass die Polizei derzeit über die eigentlich zur Verfügung stehenden Planstellen hinaus Nachwuchskräfte ausbildet und für die Übernahme (nach Beendigung der Ausbildung ) in der Vergangenheit daher zusätzliche Planstellen erforderlich waren und diese voraussichtlich auch zukünftig erforderlich sein werden. Beamtinnen und Beamte, die sich aus familiären Gründen haben freistellen lassen (Urlaub aus familiären Gründen, Elternzeit), werden - unabhängig von den Freistellungsgründen - auf Leerstellen geführt und sind damit in den Berechnungen, welche Anzahl als Planstellen benötigt wird, bereits berücksichtigt. Die Anzahl der hierfür erforderlichen Leerstellen ist in den letzten Jahren unverändert konstant. Bedarf für eine Erhöhung der im Haushaltsplan bei Titel 422 01 ausgewiesenen Leerstellen wurden von den Behörden nicht gemeldet. Planstellenanteile für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte sind in die Berechnungen über benötigte Planstellen gleichfalls einbezogen. 1. Inwieweit ist das durch Teilzeit und Beurlaubung fehlende Personal im täglichen Dienst bei den jährlichen Einstellungen von 1.400 Anwärterinnen und Anwärtern berücksichtigt? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch war der Frauen- bzw. Männeranteil bei den Einstellungen in den letzten Jahren? Jahr Gesamtzahl der Einstellungen Anzahl eingestellter Männer Anzahl eingestellter Frauen Prozentanteil Frauen bei der Einstellung: 2002 1011 576 435 43,03% 2003 1063 652 411 38,66% 2004 480 256 224 46,67% 2005 480 263 217 45,21% 2006 500 274 227 45,31% 2007 500 316 184 36,80% 2008 1100 665 435 39,55% 2009 1100 678 422 38,36% 2010 1100 685 415 37,73% 2011 1400 884 516 36,86% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1159 3 3. Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil bei der Teilzeit, Elternzeit bzw. Beurlaubung aus familiären Gründen aktuell? Siehe Anmerkungen unter der Vorbemerkung der Landesregierung zu den Kopfzahlen. Die Anzahl der freien Planstellen (zum Übernahmezeitpunkt für die geprüften Kommissaranwärterinnen /-anwärter) berücksichtigt verschiedene mögliche Teilzeitkonstellationen, z.B. können vier Teilzeitkräfte auf einer Planstelle geführt werden. Die Planstellen(-anteile) für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte sind mithin in die Berechnung für zusätzlich erforderliche Planstellen eingeschlossen. Ca. 20 % der Teilzeitbeschäftigten und ca. 14% der sich in Elternzeit befindlichen sind Männer . Der Anteil Frauen innerhalb des Gesamtpersonals der Polizei NRW liegt unter 20%. 4. Wurde dieses Verhältnis bei den Einstellungen bisher berücksichtigt? Die Auswahl der zukünftigen Kommissaranwärterinnen/ -anwärter erfolgt im Rahmen der Bestenauslese. Vorgegebene Männer-/ Frauenquoten sind nicht vorgesehen.