LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11590 24.03.2016 Datum des Originals: 24.03.2016/Ausgegeben: 31.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4513 vom 20. Februar 2016 der Abgeordneten Christof Rasche und Susanne Schneider FDP Drucksache 16/11292 Wie steht es um die Lippebrücken in Hamm-Uentrop? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4513 mit Schreiben vom 24. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Industrie- und Gewerbegebiet Hamm-Uentrop gehört zu den größten seiner Art im östlichen Ruhrgebiet. Seine Erreichbarkeit ist von der gesicherten Nutzbarkeit der Brücken über den Fluss Lippe auf der Zollstraße (Hammer Stadtgebiet) sowie der Dolberger Straße (Lippetaler Stadtgebiet) abhängig. Bereits im Jahr 2007 kam es hier zu einer Tonnagebeschränkung auf 40 Tonnen. Seitdem müssen Schätzungen zufolge mehr als zehn Schwertransporte pro Monat einen Umweg von 15 km durch dicht bebautes Stadtgebiet fahren, um den Fernverkehr nutzen zu können. Vor allem seitens der im Industriegebiet ansässigen Unternehmen gibt es die zunehmende Sorge, dass in den kommenden Jahren weitere Einschränkungen der Brückennutzung auch für den LKW-Verkehr folgen könnten. Sollte es zu diesen kommen, gerät der zeit- und vor allem ortsnahe Anschluss an die Autobahn 2 in Gefahr. Die Folgen für die heimische Wirtschaft auf der einen und für die von einem steigenden Verkehrsaufkommen belasteten Anwohner auf der anderen Seite infolge eines Ausweichens auf langwierige Alternativrouten sind zwar nicht quantifiziert, dürften aber gravierend sein. Zurzeit wird die Zollstraße täglich von etwa 10.000 Fahrzeugen genutzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11590 2 Vorbemerkungen der Landesregierung Die L 667 bei Hamm-Uentrop verbindet die L 822 mit der L 736. Zugleich erschließt sie das Gewerbe- und Industriegebiet Uentrop über die L 822 zur A 2 an der Anschlussstelle Hamm- Uentrop. Im Bereich der Lippe liegen kurz hintereinander drei Brückenbauwerke im Zuge der L 667, die Lippebrücke, die Brücke über den Mühlengraben und die Brücke über den Lippeseitengraben. Die drei betroffenen Bauwerke stammen aus den Jahren 1953/54 und wurden gemäß der damals geltenden Brückenklasse 45 berechnet und gebaut. Aufgrund dieser Tragfähigkeitseinstufung und den dem Alter entsprechenden Bauwerkszuständen musste für die Bauwerke über den Mühlengraben und den Lippeseitengraben eine Gewichtsbeschränkung von 40 Tonnen pro Fahrtrichtung angeordnet werden. Somit dürfen genehmigungspflichtige Schwertransporte diesen Streckenabschnitt nicht passieren, sondern müssen über Alternativrouten geführt werden. Um die Befahrbarkeit der Strecke zumindest für den genehmigungsfreien LKW-Verkehr aufrechtzuerhalten , wurde 2006 die Brücke über den Lippeseitengraben mittels einer externen Vorspannung verstärkt. 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die derzeitige und für die Zukunft prognostizierte verkehrliche Nutzung der genannten Lippebrücken vor? Die derzeitige Verkehrsbelastung der L 667 in dem betreffenden Abschnitt beträgt 8.664 Kfz/24h (DTV 2010), mit einem Schwerverkehrsanteil von 17,8 %. Die Prognosedaten 2025 ergeben keine wesentlichen Änderungen der Verkehrszahlen. 2. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Zustand der Lippebrücken? Die Bauwerke werden regelmäßig gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien geprüft (DIN 1076). Die aktuellen Zustandsnoten sind: Lippebrücke: 2,7 Mühlengraben: 2,2 Lippeseitengraben: 2,4 Daraus wird deutlich, dass bei den Bauwerken derzeit keine gravierenden baulichen Mängel vorliegen. Die Lastbeschränkung für den genehmigungspflichtigen Schwerverkehr über 40 Tonnen Gesamtgewicht ist jedoch aufgrund der seinerzeitigen (1953/54) Bemessung und der daraus resultierenden eingeschränkten Tragfähigkeit erforderlich. 3. Welche Ausweichalternativen sieht die Landesregierung, sollte es zu Nutzungseinschränkungen für den LKW-Verkehr kommen? Eine Ausweichalternative für den LKW-Verkehr wäre analog zur derzeitigen Umleitung für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr vorhanden. Diese verläuft über die L 736 in Richtung Südosten an Ortslagen von Schmeehausen, Vellinghausen und Heintrup vorbei. Über die B 475 in Richtung Nordwesten bliebe der Anschluss an die A 2 (AS Hamm Uentrop) gewährleistet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11590 3 4. Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung, etwaige Mängel an den Brücken durch Ausbesserung und/oder Neubau zu beheben? Verstärkungsmaßnahmen sind für die drei Bauwerke aufgrund der geringen Tragfähigkeitseinstufung nicht möglich. Daher werden Ersatzneubauten für alle drei Bauwerke erforderlich, um auch den genehmigungspflichtigen Schwerverkehr über 40 Tonnen Gesamtgewicht wieder über die drei Brückenbauwerke führen zu können. 5. Wie stellt sich die Landesregierung zu den Forderungen der Stadt Hamm und der Bezirksvertretung Uentrop nach einem umfassenden Konzept einer gesicherten Anbindung des Industrie- und Gewerbegebietes Hamm-Uentrop an die Autobahn 2? Die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Hamm-Uentrop an die A 2 ist für den genehmigungsfreien Verkehr über mindestens zwei Routen (L667 kürzere, B 475/L736 längere ) gewährleistet. Um eine kürzere Anbindung auch des genehmigungspflichtigen Schwerverkehres über die L 667 an die A 2 sicherzustellen, wird mit der Stadt Hamm ein zeitnaher Ersatz der Bauwerke angestrebt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11590