LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11592 29.03.2016 Datum des Originals: 23.03.2016/Ausgegeben: 01.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4511 vom 29. Februar 2016 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/11289 L 419 in Wuppertal – Wie ist der Stand der Planung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4511 mit Schreiben vom 23. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Neubau der L 419 in Wuppertal ist von größer örtlicher Bedeutung. Nach dem bislang bekannten Zeitplan ist für das Jahr 2016 der Beginn der Planfeststellung vorgesehen. Gleichzeitig bleiben die Befürchtungen der Bevölkerung hinsichtlich des geplanten Lärmschutzes bestehen. 1. Wann wird das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 419 in Wuppertal eröffnet? Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird im 2. Halbjahr 2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt, Ausbau zwischen Wuppertal/Lichtscheid und Erbschlö (Parkstraße) stellen. 2. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen des Neubaus der L 419 vorgesehen? Auf Grundlage einer schalltechnischen Berechnung sind beidseits der Ausbaustrecke aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) vorgesehen. Darüber hinaus sind passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden ausgewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11592 2 3. Sind für den Abschnitt an den Ronsdorfer Anlagen (Bereich TSV Ronsdorf/Ronsdorfer Verschönerungsverein) Lärmschutz-maßnahmen geplant? Unter Beachtung der gegebenen rechtlichen und fachtechnischen Vorgaben sind hier keine Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. 4. Mit welchen Kosten wäre für einen umfassenden Lärmschutz zu rechnen – ggf. bei Übernahme einzelner Maßnahmen durch die Stadt Wuppertal? Die Kosten für den geplanten haushaltsrechtlich möglichen Lärmschutz werden aktuell mit ca. 7,2 Mio. Euro veranschlagt. Über weitergehenden Lärmschutz kann erst zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. 5. Ist für den Neubau der L 419 der Einsatz von lärmminderndem „Flüster-Asphalt“ vorgesehen? Es ist ein lärmarmer Fahrbahnbelag (DStrO-Wert von -2 dB(A)) vorgesehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11592