LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11594 29.03.2016 Datum des Originals: 29.03.2016/Ausgegeben: 01.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4497 vom 23. Februar 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/11247 Silvesternacht: In welcher Höhe wurden bisher Geldbelohnungen für die Mitwirkung privater Personen bei der Aufklärung von verübten schweren Straftaten gezahlt? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4497 mit Schreiben vom 29. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 13. Januar 2016 hat die Staatsanwaltschaft Köln eine Geldbelohnung in Höhe von 10.000 Euro für die Mitwirkung privater Personen bei der Aufklärung von in der Silvesternacht in der Umgebung des und im Hauptbahnhof Köln verübter schwerer Straftaten ausgelobt (aus: Drs.- Nr. 16/3628 vom 15. Januar 2016). Der Fachbereich Gerichtshilfe des Ambulanten Sozialen Dienstes bei dem Landgericht Köln hat als Anlaufstelle für Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten der Silvesternacht unter der Telefonnummer 0221/20238140 eine Hotline und ein E-Mail-Postfach mit der Adresse opferberatung-silvester@lg-koeln.nrw.de eingerichtet (aus: Drs.-Nr. 16/3646 vom 20. Januar 2016]. 1. Wie viele der 1.049 Opfer [Stand: 18. Januar 2016, 15.00 Uhr] von Gewalt- und Sexualstraften in der Silvesternacht haben von der psychosozialen Opferberatung der beim Fachbereich Gerichtshilfe des Ambulanten Sozialen Dienstes des Landgerichtes Köln eingerichteten Hotline sowie der gesondert geschalteten E-Mail zur Opferberatung Gebrauch gemacht? Bei der am 15. Januar 2016 unter der Telefonnummer 0221-20238140 eingerichteten Hotline „Opferberatung Silvesternacht“ gingen in der Zeit vom 15. Januar bis zum 20. Januar 2016 insgesamt acht Anrufe ein. Seit dem 21. Januar 2016 erfolgte kein Anruf mehr, obwohl das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11594 2 Telefon auch über die Karnevalstage zu den regulären Dienstzeiten besetzt und im Übrigen mit Anrufbeantworter geschaltet war. In dem E-Mail-Postfach Opferberatung-Silvesternacht@lg-koeln.nrw.de gingen insgesamt sechs E-Mails ein, die letzte am 28. Januar 2016. Unter den Anrufern waren keine Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten in der Silvesternacht. Von den eingegangenen E-Mails betraf eine einen Handydiebstahl, zu dem es in der Silvesternacht gekommen sein soll. Die Hotline und das E-Mail-Postfach wurden am 19. Februar 2016 abgeschaltet. 2. In welcher Höhe wurden bisher Geldbelohnungen für die Mitwirkung privater Personen bei der Aufklärung von in der Silvesternacht in der Umgebung des und im Hauptbahnhof Köln verübten schweren Straftaten gezahlt? Bislang wurden entsprechende Geldbelohnungen nicht gezahlt. 3. Wie viele Hinweisgeber haben Geldbelohnungen aus der Auslobung vom 13. Januar 2016 erhalten? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Inwieweit haben die Hinweise der privaten Personen, die bisher eine Geldbelohnung erhalten habe, zur Aufklärung von in der Silvesternacht verübten schweren Straftaten beigetragen (bitte inkl. Anzahl der Festnahmen)? Siehe Antwort zu Frage 2. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11594