LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11597 30.03.2016 Datum des Originals: 29.03.2016/Ausgegeben: 04.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4538 vom 4. März 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Dirk Wedel FDP Drucksache 16/11340 Was unternimmt die Landesregierung, um Suchtprävention und zukunftsfähige Spielkonzepte miteinander zu verbinden? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4538 mit Schreiben vom 29. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach der Fassung des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2012 läuft im kommenden Jahr die Übergangsregelung für den Mindestabstand zwischen Spielhallen aus. Ab dem 1. Juli 2017 müssen nordrhein-westfälische Spielhallen hiernach untereinander einen Mindestabstand von mindestens 350 Meter Luftlinie einhalten; dies gilt außerdem für den Abstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Westdeutsche Zeitung berichtete vor diesem Hintergrund am 27. Februar 2016 von Befürchtungen der Glücksspielbranche, dass im nächsten Jahr „vier von fünf Standorten schließen müssen“. Grund dafür sei eben jener Mindestabstand, der zwischen Spielhallen nach dem Ablauf der Übergangsregelung einzuhalten sei. In einem Kommentar zur Berichterstattung heißt es weiter, dass durch den Staatsvertrag auf eine naive Art und Weise Infrastruktur zerschlagen würde. Durch den „Spielhallen-Kahlschlag“ würde „kontrollierte Suchtprävention“ verhindert. Schließen die Spielstätten stehe zu befürchten, dass man das Glücksspiel in die Illegalität verdrängt. In einem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/1287) wurde die Landesregierung bereits 2012 u.a. dazu aufgefordert, wissenschaftlich und unter Beteiligung der Branche zu prüfen, „wie zukunftsfähige Modelle für den verantwortungsvollen, ökonomisch tragfähigen Betrieb seriöser Spielstätten aussehen“ können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11597 2 Aktuell setzt die Automatenwirtschaft alleine in Nordrhein-Westfalen etwa 1,3 Milliarden Euro jährlich um und stellt damit eine beachtliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis. Vor dem Hintergrund der oben angeführten Berichterstattungen sowie dem absehbaren Ende der Übergangsregelung ist es erforderlich, dass die Landesregierung allen Beteiligten ihre Erkenntnisse offenlegt, wie verantwortungsvolles Spielen auch nach dem 1. Juli 2017 in Nordrhein-Westfalen weiterhin möglich sein soll. 1. Inwiefern ist die Landesregierung dem Landtagsbeschluss im o.g. Entschließungsantrag nachgekommen und hat wissenschaftliche Studien zum ökonomisch tragfähigen Betrieb von seriösen Spielstätten in Auftrag gegeben? Die Landesregierung bereitet durch die zuständigen Ministerien einen umfangreichen Bericht an den Landtag vor. Im Zuge der Vorbereitung wurden Vertretungen der Branche und Fachleute der Suchtprävention, aus Wissenschaft und Praxis sowie Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen Praxis beteiligt. In diesem Rahmen haben bereits drei Workshops stattgefunden mit den Schwerpunkten Konzeption zukunftsfähige Spielhalle, Suchtprävention und Vollzug. Die Ergebnisse werden im Bericht an den Landtag dargestellt werden. 2. Inwieweit steht die Landesregierung mit der Automatenwirtschaft im Dialog, sodass diese sich unter fairen Bedingungen auf die gesetzlichen Vorgaben nach dem Ende der Übergangfrist vorbereiten können? Es finden regelmäßig Gespräche mit der Automatenwirtschaft statt. Insbesondere im Rahmen der Ausarbeitung von Hinweisen für die Kommunen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben haben Gespräche stattgefunden. 3. Inwieweit teilt die Landesregierung die Befürchtung, dass der drohende „Kahlschlag“ von Spielstätten im kommenden Jahr Glücksspiele in der Illegalität fördere? Nach dem Willen des Gesetzgebers ist zu erwarten, dass nach Ablauf der Fünfjahresfrist eine gewisse Anzahl von Spielhallen nicht mehr genehmigt werden kann. Ziel des Gesetzgebers ist es, die massive Ausbreitung von Spielhallen wie in den letzten Jahren zu stoppen. Das genaue Ausmaß des Rückgangs lässt sich noch nicht verlässlich abschätzen. Gegen illegale Spielstätten gehen die örtlichen Vollzugsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vor. 4. Welche privaten Initiativen sind der Landesregierung aus der Automatenwirtschaft bekannt, um Spielerschutz und Suchtprävention zu gewährleisten? Im Rahmen der unter Antwort zu Frage 1. genannten Gespräche sind von den Beteiligten verschiedene Vorschläge zum Spielerschutz und zur Suchtprävention erörtert worden, deren wesentlicher Inhalt in den Bericht an den Landtag aufgenommen werden wird. Einige davon werden nach Angaben der Beteiligten auch erprobt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11597 3 5. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Automatenwirtschaft, sodass ein ökonomisch tragfähiges Betreiben von Spielstätten auch nach dem Ende der Übergangsphase in Nordrhein-Westfalen möglich sein wird? Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11597