LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11607 01.04.2016 Datum des Originals: 01.04.2016/Ausgegeben: 06.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4548 vom 8. März 2016 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/11449 Welche Folgen hat die Personalverteilung bei der Polizei NRW auf Brennpunktbehörden für den Kreis Euskirchen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4548 mit Schreiben vom 1. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, das Personal innerhalb der Polizei NRW künftig verstärkt zu Gunsten von mehreren Brennpunktbehörden zu verteilen, wobei die Kreispolizeibehörde Euskirchen nicht zu diesen Brennpunktbehörden gehört (siehe „Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort“ vom 14. Januar 2016). Kritisiert werden die Pläne der Landesregierung unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Rhein-Erft-Kreis, die befürchtet, dass sich trotz Mehreinstellungen in Nordrhein-Westfalen in Folge der Neuverteilung der Personalbestand der Polizei im Rhein- Erft-Kreis verringern wird (siehe Pressemitteilung vom 19. Februar 2016). Gleiches ist auch für die Kreispolizeibehörde Euskirchen zu befürchten. 1. Aus welchen Gründen ist die Kreispolizeibehörde Euskirchen keine Brennpunktbehörde? Die Landesregierung wird acht Behörden als Schwerpunktbehörden definieren. Auswahlkriterium ist die Kriminalitätshäufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) der Straßen- und Eigentumskriminalität (ohne Laden- und Fahrraddiebstahl). Aufgrund des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11607 2 vorbenannten Auswahlkriteriums wird die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis nicht in den Kreis der acht Schwerpunkbehörden einbezogen. 2. Welche personellen Auswirkungen wird die Verstärkung von Brennpunktbehörden in Nordrhein-Westfalen auf die Kreispolizei Euskirchen in den kommenden Jahren haben? Im Hinblick auf das Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort sollen den Schwerpunktbehörden mit der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) 2016 insgesamt 250 zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte als Stellensockel ausgewiesen werden. Darüber hinaus sollen Effekte aus Lebensarbeitszeitverlängerungen den Schwerpunktbehörden im Rahmen des jährlichen Nachersatz- und Versetzungsverfahrens zu Gute kommen. Es ist hierbei nicht beabsichtigt, die anderen Kreispolizeibehörden (KPB) zu schwächen. Zudem macht die Einrichtung eines weiteren Einsatzzuges in der Bereitschaftspolizeihundertschaft des Polizeipräsidiums Duisburg im Jahr 2016 eine Anpassung des Stellensockels Einsatzhundertschaft im Umfang von 38 Planstellen und die Einrichtung zwei weiterer Einsatzzüge im Jahr 2017 eine Anpassung im Umfang von 76 Planstellen erforderlich. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, auch den übrigen KPB zusätzliche 100 Stellen für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung stellen. Dies folgt ebenfalls dem Ansatz, auch dort Möglichkeiten der Entlastung für die operative Aufgabenwahrnehmungen zu generieren. Diese Stellen sollen ebenfalls in der BKV 2016 abgebildet werden 3. Wie will die Landesregierung künftig die Sicherheit der Bevölkerung im Kreis Euskirchen gewährleisten, wenn die Polizei dort nicht personell verstärkt wird? Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger - auch im ländlichen Raum - ist für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Verteilung des Personals auf alle Kreispolizeibehörden erfolgt auch weiterhin auf der Grundlage der BKV. Diese folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo landesweit aufgrund des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens die größten Anforderungen bestehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11607