LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11609 01.04.2016 Datum des Originals: 01.04.2016/Ausgegeben: 06.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4555 vom 10. März 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11460 Strategien gegen Wohnungseinbruch Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4555 mit Schreiben vom 1. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landesinnenminister hat verheerende Einbruchszahlen vorgelegt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 (PKS) weist 62.262 Fälle aus. Das bedeutet eine Steigerung um 18,1% im Vergleich zum Vorjahr. Als einzige Antwort auf den dramatischen Anstieg der Zahlen kündigte Minister Jäger in einer Presseerklärung vom 09. März 2016 an, dass alle Kreispolizeibehörden „ab Mitte April auf ihren Internetseiten Karten, die Wohnungseinbrüche und Einbruchsversuche aus der Vorwoche verzeichnen“ veröffentlichen. Vereinzelt ist aus den Kreispolizeibehörden zu vernehmen, die Ankündigung des Ministers sei überraschend erfolgt und man wisse noch gar nicht, wie die Transparenzoffensive umgesetzt werden soll. 1. Wie genau wurden die Kreispolizeibehörden über ihre neue Aufgabe in Kenntnis gesetzt? (Bitte genauen zeitlichen Hergang schildern und auch die entsprechenden Anweisungen wortwörtlich wiedergeben, inkl. eines Beispiels für ein Radar.) Die Kreispolizeibehörden wurden mit dem als Anlage beigefügten Erlass vom 14.3.2016 nebst Handlungsanweisung gebeten, Grafiken zur Wohnungseinbruchkriminalität (Wohnungseinbruchradar) ab dem 11.4.2016 auf der Startseite ihres Internetauftritts (www.polizei-nrw.de/Die Kreispolizeibehörden NRW) darzustellen. Entsprechende Beispiele liegen insofern ab dem 11.4.2016 vor und können auf der Internetseite jeder Kreispolizeibehörde eingesehen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11609 2 2. Sollten die Polizeibehörden bis zum 09. März 2016 noch nicht informiert bzw. instruiert worden sein: Warum ist dies nicht geschehen? (Bitte in diesem Fall auch angeben, wie die Umsetzung des Einbruchsradars zeitlich und organisatorisch erfolgen wird inkl. der entsprechenden Anweisungen und eines Beispiels für ein Radar.) Das technische Konzept für eine flächendeckende Umsetzung lag zum 9.3.2016 noch nicht abschließend vor. Im Übrigen s. Antwort zu Frage 1. 3. Werden die Kreispolizeibehörden zur Erstellung der Einbruchsradare eine neue Software erhalten? (Bitte neben Informationen zur technischen Umsetzung auch detailliert die Kosten für die Technik ausweisen). Nein. 4. Mit welchem Arbeitsaufwand rechnet das Landesinnenministerium zur Erstellung und Veröffentlichung wöchentlicher Einbruchsradare jeweils in den Polizeibehörden? (Bitte aufschlüsseln nach Personal- und Zeitaufwand.) Nach ersten hier vorliegenden Erfahrungen ist für die Erstellung und Veröffentlichung mit einem zeitlichen und personellen Aufwand von einer halben Personalstunde pro Woche zu rechnen. 5. Wann ist mit dem flächendeckenden Einsatz von Predictive Policing zu rechnen? (Bitte genauen Zeitplan wiedergeben.) Siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3897 (LT-Drs. 16/9963). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11609