LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11614 04.04.2016 Datum des Originals: 01.04.2016/Ausgegeben: 07.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4530 vom 3. März 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11332 Mehrfachauszahlung von Asylleistungen in Folge mangelhafter Registrierung Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4530 mit Schreiben vom 1. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dpa meldete am 25.02.2016, dass in Burscheid durch Zufall mehrere Fälle von Leistungsbetrug aufgefallen sind. Nach einem Streit in einer Flüchtlingsunterkunft über die Auszahlung des Taschengeldes fiel auf, dass „ein Großteil der [am Vorfall beteiligten] zwischen 20- und 35- Jährigen über mehrere Bescheinigungen als Asylsuchende unter verschiedenen Namen verfügten und eine Person zur Abschiebung ausgeschrieben war. Es gebe Hinweise darauf, dass mehrere Männer zu Unrecht mehrfach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.“ Asylbewerbern steht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mindestens ein monatliches Taschengeld i.H.v. 143 Euro zu, wobei die Bundesländer auch die Möglichkeit haben ganz oder teilweise auf Sachleistungen umzustellen. In NRW findet das Sachleistungsprinzip bisher keine Anwendung. Bereits in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 4298 führte die Landesregierung aus, dass der Recklinghausener Paris-Attentäter T.B. über 20 verschiedene Identitäten verfügte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11614 2 1. Sind weitere Fälle von Personen bekannt, die über mehrfache Identitäten verfügen bzw. verfügten? (Bitte alle Fälle seit 2014 einzeln auflisten nach Datum des Bekanntwerdens, Anzahl der Identitäten, Details zu den Identitäten wie Alter, Nationalität, usw., ggf. falls bekannt tatsächliche Identität, Grund der Mehrfachregistrierungen, Straftaten der Person, Höhe des Sozialbetrugs, Folgen für die Person.) 2. Wie will die Landesregierung Mehrfachidentitäten von Asylsuchenden künftig ausschließen? 3. Würde der Anreiz für Mehrfachidentitäten sich nicht verringern, wenn in NRW mehr Sachleistungen ausgezahlt würden, wie es das Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes ermöglicht? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Sicherheit, Ordnung und zügige Verfahren sind aus Sicht der Landesregierung wesentliche Bausteine bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen. Dazu ist es erforderlich zu wissen, wer zu uns nach Deutschland kommt. Ein möglichst valider Überblick über die Zahl der nach Deutschland eingereisten Personen, ihre schnellstmögliche identitätssichernde Erfassung sowie ein verbesserter , frühzeitiger Datenaustausch der beteiligten Behörden ist entscheidend u.a. dafür , dass Möglichkeiten der Identitätstäuschung eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle und flächendeckende Registrierung von Personen, die als Asylsuchende, Flüchtlinge, oder unerlaubt nach Deutschland einreisen, von zentraler Bedeutung. Durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz, welches am 01.02.2016 in Kraft getreten ist, wurde die rechtliche Grundlage für einen behördenübergreifenden Datenaustausch für alle Bundes- und Länderbehörden geschaffen. Im Zuge dessen sollen die Daten aller Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereister oder unerlaubt aufhältiger Personen unmittelbar registriert und den berechtigten öffentlichen Stellen im Rahmen der Aufgabenerfüllung medienbruchfrei zur Verfügung gestellt werden . Zur besseren Identifizierung der Asylsuchenden erhalten diese eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung, den sog. Ankunftsnachweis . Dieser Ankunftsnachweis ist nach neuer Rechtslage auch die Voraussetzung für den Bezug von Leistungen. Das Land NRW hat sich im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojektes an der Einführung des neuen, flächendeckenden Registriersystems beteiligt . Zwischenzeitlich wurden in NRW bereits insgesamt fünf Registrierstandorte mit den Personalinfrastrukturkomponenten (PIK) ausgestattet, welche die Erfassung in dem künftig einheitlichen System ermöglichen. Nach Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den medienbruchfreien Datenaustausch arbeiten Bund und Länder nun mit Hochdruck an der technischen Umsetzung. Über Fälle von Mehrfachregistrierungen liegen der Landesregierung keine validen Daten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11614 3 4. Frage: Vor dem Hintergrund, dass Asylbegehrende sich auch in ihrer Stadt bzw. in ihrem Umfeld bewegen müssen: Wäre eine Sachleistung „Personennahverkehrs -Ticket“ nicht angemessen? Die Frage der Einführung eines „Welcome-to-NRW“-Ticket oder jetzt „Personennahverkehrs -Ticket“ war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 4022 der Abgeordneten André Kuper und Henning Rehbaum der CDU-Fraktion. Insofern verweise ich auf die dortige Antwort zu Frage 2 (LT-Drs. 16/10416). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11614