LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11616 04.04.2016 Datum des Originals: 04.04.2016/Ausgegeben: 07.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4510 vom 25. Februar 2016 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/11281 Funklöcher in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4510 mit Schreiben vom 4. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Nutzung von Mobiltelefonen bzw. Smartphones zum Telefonieren oder das Abrufen von Daten über das mobile Internet über mobile Tablet-PCs sind heute für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Für viele ist das Mobiltelefon in der Freizeit und im Beruf zum ständigen Begleiter geworden. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Netzabdeckung in einigen Bereichen des Landes nicht ausreicht und es durch Funklöcher ständig zu Verbindungsabbrüchen kommt. Ein Beispiel dafür sind Teile von Drensteinfurt, Sendenhorst, Ahlen und Beckum im Kreis Warendorf . Ein guter und flächendeckender Empfang ist heute jedoch ein wichtiger Standortfaktor zur Ansiedlung von Unternehmen. Auch zur Steigerung der Attraktivität von Wohngebieten ist ein gut ausgebautes Mobil- und Datennetz unerlässlich. Für viele junge Familien ist die Verfügbarkeit dieser Dienste unverzichtbar. Umso wichtiger ist, dass das Mobilfunknetz möglichst dicht geknüpft ist und keine Funklöcher vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für die Ballungszentren, sondern auch für den ländlichen Raum. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11616 2 1. Wie schätzt die Landesregierung die Mobilfunkversorgung in Nordrhein‐Westfalen, insbesondere im ländlichen Raum, ein? Die mit der Lizenzvergabe 2009 verbundene Ausbauverpflichtung der Mobilfunkanbieter kam in den ländlichen Räumen des Landes nicht angemessen zum Tragen, da die damalige Landesregierung – im Vergleich zu anderen Bundesländern – weniger „weiße Flecken“ gemeldet hatte. Dies führte anfangs zu einer gewissen Benachteiligung der Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum. Inzwischen kann die Mobilfunkversorgung von NRW - gerade im Vergleich zu anderen Flächenländern - jedoch als sehr leistungsfähig eingeschätzt werden. Dies wird auch durch den Breitbandatlas gestützt, der Informationen über die Abdeckung mit breitbandigen Mobilverbindungen veröffentlicht (siehe www.zukunft-breitband.de). Alle drei Mobilfunkanbieter bieten ihre Dienstleistungen nahezu flächendeckend in NRW an (siehe z.B. https://www.t-mobile.de/netzausbau /), in vielen Gebieten ist sogar der schnellste Verbindungsstandard (LTE) verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass mit der Versorgungsverpflichtung, die den Netzbetreibern im Rahmen der Digitalen Dividende II auferlegt wurde, auch in den Gebieten, in denen bisher geringere Bandbreiten zur Verfügung standen, die Situation weiter verbessert wird. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Mobilfunkversorgung entlang von Bahnstrecken? Die Mobilfunkabdeckung entlang von Bahntrassen ist im Ländervergleich als überdurchschnittlich zu bewerten. Zu diesem Schluss kommen wir aufgrund einer nutzerbasierten Datenerhebung der Deutschen Bahn, die unter www.netzradar.deutschebahn.com eingesehen werden kann. Gerade in Bezug auf andere Ballungsräume schneidet NRW hier besser ab. 3. In welchen Teilregionen des Landes ist Mobilfunk nur mit einem Netzbetreiber möglich ? Im Moment liegen uns keine Informationen oder Daten vor, die diese Analyse zulassen. 4. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Funklöcher in den genannten Bereichen zu beseitigen? Um die bereits gute Versorgung noch weiter zu verbessern, hat der Bund bereits 2015 mit der Versorgungsverpflichtung im Rahmen der Frequenzauktion einen Schritt zur Schließung der letzten Funklöcher unternommen. Die Nutzungsrechte der Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich, die im Rahmen der Digitalen Dividende 2 frei werden, sind mit einer Versorgungsverpflichtung verbunden. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um den Netzbetreibern bei der Bereitstellung der notwendigen und erforderlichen Infrastruktur für Mobilfunkanlagen zu helfen? Die Netzbetreiber sind auf die Versorgungsverpflichtung im Rahmen der Frequenzauktion im 700-Megahertz-Bereich eingegangen. Somit sehen wir zunächst keine Notwendigkeit einer Fördermaßnahme. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11616