LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11620 05.04.2016 Datum des Originals: 05.04.2016/Ausgegeben: 08.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4543 vom 5. April 2016 des Abgeordneten Stefan Fricke PIRATEN Drucksache 16/11437 Beschaffung neuer NRW-Dienstfahrzeuge für die Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4543 mit Schreiben vom 5. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut der “Aachener Nachrichten“ vom 19.02.2016, Seite 9, und anderer Medien wird die Polizei in NRW derzeit mit neuen Dienstwagen der BMW 3-er Reihe ausgestattet. Dabei stellte sich heraus, dass diese Modelle zu klein sind – sowohl höhen- als auch breitenmäßig . Unter anderem erwies sich, dass das Holster für die Dienstwaffe an der Mittelkonsole hängen bleibt und der Kofferraum für die Ausrüstung zu klein ist. Zudem sei ein schnelles Aussteigen kaum noch möglich. Laut Angaben des Herstellers lassen sich einige der Probleme durch Nachrüstung beseitigen. 1. Welche Kriterien waren für die Ausschreibung maßgebend? In den „Technischen Anforderungen“ zum Leistungsverzeichnis, welches Teil der Ausschreibungsunterlage war, wurden über 100 Anforderungen an den neuen Funkstreifenkraftwagen gestellt (etwa für Bauart, Zuladung oder dem Innenraum). Hierbei handelte es sich vollumfänglich um Ausschlusskriterien. Somit kann jeder Anforderung ein maßgeblicher Faktor zugeschrieben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11620 2 2. Wie umfangreich wurden die Fahrzeuge vor der Vergabe des Auftrags in der Praxis getestet? Im Zuge des Vergabeverfahrens wurde überprüft, ob die angebotenen Fahrzeuge den Ausschlusskriterien genügen. In diesem Zusammenhang ist auch das Raumangebot der Fahrzeuge bewertet worden. Ein vollumfänglicher Test in der polizeilichen Praxis kann schon deshalb nicht durchgeführt werden, weil das Fahrzeug, das zur Auslieferung an die Polizei kommt, nach dem Zuschlag einer Feinkonfiguration unterzogen werden muss. Hierfür wurde vom Hersteller ein Musterfahrzeug aufgebaut und der Polizei NRW zur Konfiguration einzelner polizeispezifischer Komponenten (u.a. Aufbau des Ladungsträgers) sowie zur endgültigen technischen Abnahme zur Verfügung gestellt. Erst nach dieser Abnahme erfolgte die Freigabe zur Produktion. 3. Wie will die Landesregierung Abhilfe schaffen? Die neuen Funkstreifenwagen sind das Ergebnis von technischen Anforderungen, welche die Polizeiarbeit mit sich bringt. Die Fahrzeuge erfüllen alle geforderten Kriterien und stoßen bei dem Großteil der ca. 20000 Nutzerinnen und Nutzern auf Zustimmung. Den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in NRW werden insgesamt vier verschiedene Trageweisen des Sicherheitsholsters zur Auswahl gestellt. Somit stehen Möglichkeiten zur individuellen Erhöhung des Sitzkomforts zur Verfügung. Das Ladungssicherungssystem des neuen Funkstreifenwagens wurde so konzipiert, dass die Führungs- und Einsatzmittel bei sachgerechter Beladung allesamt sicher mitgeführt werden können. 4. Ist eine Nachrüstung der bereits ausgelieferten Fahrzeuge und der noch ausstehenden Wagen vorgesehen und welche Mittel wurden dafür veranschlagt? Mit Hinweis auf die Antwort zur Frage 3 beabsichtige ich keine Nachrüstung der neuen Funkstreifenwagen . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11620