LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11631 05.04.2016 Datum des Originals: 05.04.2016/Ausgegeben: 08.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4525 vom 3. März 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/11326 Wie viele zusätzliche Erzieherstellen wurden mit plusKita- und Sprachfördermitteln tatsächlich geschaffen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 4525 mit Schreiben vom 5. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Paragraph 16b des Kinderbildungsgesetzes schreibt vor, dass die Kindertageseinrichtungen, die Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, in ihrem Team eine sozialpädagogische Fachkraft beschäftigen müssen, die über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt. Außerdem müssen die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden, also mindestens über den 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu Paragraph 19 Absatz 1 hinausgehen. Des Weiteren sollen diese Fachkräfte regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Wie die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2940 der FDP-Landtagsfraktion (Drs. 16/7686) gezeigt hat, ist es unter Umständen möglich, dass Sprachfördermittel oder analog auch plusKita-Mittel nicht zwingend zu mehr Personal führen müssen, sofern in den Kindertageseinrichtungen zuvor Fachkräfte über dem 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu Paragraph 19 Absatz 1 beschäftigt wurden. Zur Bewertung der Effektivität der zusätzlichen Fördermittel muss die Landesregierung also darlegen können, wie sich die Zahl der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, die Sprachförder- und bzw. oder plusKita-Mittel erhalten, entwickelt hat. Wie die Landesregierung in der Beantwortung der kleinen Anfrage 4009 (Drs. 16/10325) dargelegt hat, mussten die entsprechenden Verwendungsnachweise des Kindergartenjahres 2014/15 bis zum 28. Februar 2016 vorgelegt werden, so dass eine entsprechende Auswertung nun erfolgen kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11631 2 1. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz, aber keine plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit Sprachfördermitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? 2. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz, aber keine Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit plusKITA-Mitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? 3. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 sowohl Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz als auch plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit plusKITA-Mitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? 4. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 weder Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz noch plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Mit Erlass vom 16. Dezember 2015 hat das Kinder- und Jugendministerium die beiden Landesjugendämter darauf hingewiesen, die Jugendämter nachdrücklich zur Abgabe der Verwendungsnachweise aufzufordern. Seitdem wurden über 3.000 weitere Verwendungsnachweise vorgelegt. Zum Stand 11.03.2016 liegen für das Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt 6.842 Verwendungsnachweise vor. Damit liegt bezogen auf die Gesamtzahl der Kindertageseinrichtungen der Bearbeitungsstand bei ca. 75 Prozent. Dieser Stand lässt hinsichtlich des Personaleinsatzes noch keine verlässlichen Aussagen zu. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11631 3 Für das Kindergartenjahr 2014/2015 war Termin für die Vorlage der Verwendungsnachweise bei den Jugendämtern nach § 20 Absatz 4 Satz 2 KiBiz der 29.02.2016. Bis zum 11.03.2016 hatten die Jugendämter damit bisher neun Arbeitstage zur Bearbeitung der Verwendungsnachweise. Der Bearbeitungsstand liegt zum Datum 11.03.2016 bei insgesamt 1.727 Verwendungsnachweisen. Damit ist eine Auswertung hinsichtlich des Personaleinsatzes in Kindertageseinrichtungen zurzeit noch nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11631