LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11632 05.04.2016 Datum des Originals: 05.04.2016/Ausgegeben: 08.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4519 vom 1. März 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/11313 Wie gestaltet sich die Situation in den Kindertagesstätten angesichts der steigenden Zahl von Flüchtlingskindern? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 4519 mit Schreiben vom 5. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Presseberichten zufolge (Aachener Zeitung vom 25.02.2016) stellt die Unterbringung von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten und in Schulen die Kommunen in Nordrhein- Westfalen vor große Schwierigkeiten. Während für den schulischen Bereich von einer Zahl von annährend 80.000 Flüchtlingskindern ausgegangen wird (WAZ vom 29.02.2016), fehlen solche umfassenden Zahlen für den Bereich der Kindertagesbetreuung bisher. Es gibt lediglich vereinzelte Meldungen dazu. So teilte der Diözesan-Caritasverband im Januar mit, dass sich allein die Zahl der Flüchtlingskinder, die in den Kindertagesstätten des Erzbistums Köln betreut würden, im letzten halben Jahr auf 512 verdoppelt habe. 1. Welche Zahlen liegen der Landesregierung zu Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten vor? Die Zahl der betreuten Kinder und weitere Angaben werden in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach §§ 98 ff SGB VIII erfasst. In dieser Statistik, mit der nach §§ 99 Abs. 7, 7a) und 7b) jährlich zum Stichtag 1. März landesweit in allen Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege Zahlen für den Bereich Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhoben werden, wird das Merkmal „Flüchtling“ nicht erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11632 2 2. In welchem Umfang ist hierfür neues Personal eingestellt worden? Nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik steigt die Zahl des in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen beschäftigten Personals seit Jahren kontinuierlich. Inwieweit diese Steigerungen auch im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern mit Fluchterfahrung stehen, wird – wie auch bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt - nicht gesondert erfasst. 3. Ist das neu eingestellte Personal für die neue Herausforderung speziell ausgebildet worden? Die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund gehört in den nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen seit Jahrzehnten zu den Herausforderungen des pädagogischen Alltags. Die Landesregierung geht deshalb davon aus, dass sowohl das bereits in den Kindertageseinrichtungen beschäftigte Personal als auch neu eingestellte Kräfte grundsätzlich über entsprechende pädagogische Kompetenzen verfügen. Sicherlich werden darüber hinaus aber auch vertiefende Fort- und Weiterbildungen, die auf spezielle Fragestellungen und Bedarfe zugeschnitten sind, die Fachkräfte in ihrer pädagogischen Arbeit vor Ort unterstützen. 4. Haben die Neuaufnahmen zu Überbelegungen der Gruppen geführt? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nach § 24 Abs. 2 und 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) grundsätzlich auch für Kinder von Flüchtlingen und Asylantragstellern gilt. Die Verantwortung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs und die dafür erforderlichen Maßnahmen liegt grundsätzlich bei der örtlichen Jugendhilfeplanung. Diese Aufgabe wird vor Ort sehr verantwortungsvoll umgesetzt. Dazu gehört auch, auf Veränderungen und Entwicklungen zu reagieren. Dabei stellen die aktuellen Entwicklungen die Jugendämter vor Ort sicherlich vor besondere Herausforderungen. Die Meldungen der Jugendämter zum 15.03.2016 zeigen, dass die Jugendämter ihrer Verantwortung nachkommen. Dabei werden vor Ort sicherlich auch die im KiBiz verankerten und im Rahmen der Betriebserlaubnis gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft. Gleichzeitig zu den U3-Plätzen sind mit Ausbauten und Neubauten von Kindertageseirichtungen aber auch viele neue Ü3-Plätze entstanden, da es in Nordrhein- Westfalen traditionell altersgemischte Einrichtungen gibt. Bei diesem bedarfsgerechten Ausbau unterstützt die Landesregierung Kommunen und Träger seit 2010 auch mit zusätzlichen Landesmitteln und stellt aktuell auch ein Förderprogramm für Ü3-Plätze mit einem Volumen von 100 Mio. Euro zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11632