LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11662 07.04.2016 Datum des Originals: 06.04.2016/Ausgegeben: 12.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4501 vom 25. Februar 2016 der Abgeordneten Thomas Nückel und Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/11256 Blauer Turm in Herten Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4501 mit Schreiben vom 6. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit dem Jahr 1999 wird in Herten das Projekt „Blauer Turm“ auf dem Gelände der einstigen Zeche Ewald verfolgt. Die eingesetzte Technologie zeichnet sich dadurch aus, dass aus vielfältigen organischen Reststoffen durch ein patentiertes Dampf-Thermolyse-Verfahren ein Synthesegas für eine klimafreundliche Wasserstoff- und Stromproduktion gewonnen werden kann. Eine Pilotanlage sollte zwischen den Jahren 2001 und 2006 die Funktionsfähigkeit der Technologie unter Beweis stellen. Anschließend sollte in einer Demonstrationsanlage die Marktreife der Technologie nachgewiesen werden. Das Investitionsvolumen für das Projekt Blauer Turm – Prototypanlage zur gestuften Reformierung von Biomasse mit einer Feuerungswärmeleistung von 13 MW thermisch – war mit über 39 Mio. Euro veranschlagt. Die Förderung für den Bau und Betrieb beläuft sich gemäß Zuwendungsbescheid vom Februar 2009 auf ca. 7 Mio. Euro. Davon wurden etwa 3 Mio. Euro an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt und etwa 30 Prozent der geplanten Anlage fertiggestellt, bis die Muttergesellschaft Solar Millennium im Jahr 2011 Insolvenz anmelden musste und infolgedessen auch die Projektgesellschaft H2Herten Anfang 2012 insolvent wurde. Infolgedessen sah sich die Landesregierung laut Mitteilung des Umweltministeriums gezwungen , den Rückfluss der in das Projekt geflossenen Zuwendungsmittel an das Land sicherzu- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11662 2 stellen. Hierzu wurden nach durchgeführter Anhörung des Zuwendungsempfängers entsprechende Widerrufs- und Rückforderungsbescheide erlassen. Darüber hinaus wurde geprüft, ob und ggfs. in welchem Umfang Fördermittel zweckwidrig verwandt worden sind. Im Februar 2014 hat die Unternehmensgruppe Concord Blue die Pilotanlage aus der Insolvenzmasse der H2Herten GmbH erworben. Schon zu einem früheren Zeitpunkt war ihr es gelungen, sich die Rechte an dem Verfahren der „Gestuften Reformierung" zu sichern. Das Projekt soll – nunmehr als 5 MW-Anlage – in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Rüstungs- und Technologiekonzern Lockheed Martin fertig gestellt werden. Laut Medienberichten habe Concord Blue in Aussicht gestellt, die Anlage auf der Grundlage der gültigen Genehmigungen ab dem Jahr 2015 zu errichten, so dass sie in 2016 in Betrieb gehen kann. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind jedoch keine Baufortschritte am Standort Herten erkennbar. 1. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Landesregierung vom Projekt „Blauer Turm“ der Unternehmensgruppe Concord Blue? Die ursprüngliche Zuwendungsemfängerin, H2Herten GmbH, hat im Dezember 2011 Insolvenz angemeldet; das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aus der Insolvenzmasse hat die Concord Blue GmbH einen Teil des Projektes erworben und will mit dem Unternehmen Lockheed Martin (Baltimore, USA) den „Blauen Turm“ zur Erzeugung von Synthesegas aus Biomasse auf dem dafür bereits vorhandenen Bauabschnitt in Herten errichten. Hierbei soll ein patentiertes Dampf-Thermolyse-Verfahren mit einer Leistung von 5 MW zur Anwendung kommen. 2. Wie ist die genehmigungsrechtliche Situation des Projekts „Blauer Turm“? Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen der Bezirksregierung Münster vom 02.11.2004 und 20.11.2009 liegen vor und sind weiterhin gültig. Eine veränderte Rechtslage ist hier nicht bekannt. 3. Inwiefern wird das Vorhaben weiterhin bzw. neu mit Fördermitteln subventioniert und wann endet die Bindungsfrist der Mittel? Das Vorhaben wird vom Land Nordrhein-Westfalen nicht mehr gefördert. Zweckbindungen aus alten Förderungen bestehen nicht. 4. Inwiefern wurden aus jeweils welchen Gründen Fördermittel zurückgefordert bzw. erstattet? Aufgrund der Insolvenzanmeldung der H2Herten GmbH erschien eine Vollendung des Projekts unwahrscheinlich. Deswegen sah sich die Landesregierung gezwungen, den Zuwendungsbescheid für das Vorhaben „Blauer Turm“ in Gänze zu widerrufen. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg forderte sodann mit Bescheid vom 19. März 2012 die erhaltenen Zuwendungen zurück. Die abschließende Prüfung der im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldeten Forderungen dauert nach aktuellem Stand an. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11662