LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11667 08.04.2016 Datum des Originals: 07.04.2016/Ausgegeben: 13.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4518 vom 26. Februar 2016 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/11312 Ist die Entwicklung des Emscher Landschaftsparks gesichert? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4518 mit Schreiben vom 7. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem „Gesetz über den Regionalverband Ruhr“ weist das Land dem Verband von 4 Kreisen und 11 kreisfreien Städten in der Metropole Ruhr die Pflichtaufgaben der „Trägerschaften, Fortführung und Weiterentwicklung des Emscher Landschaftsparks“ zu. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Land. Dieser Vertrag endet zum 31.12. 2016. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fortführung einer zwischen dem Land und dem Regionalverband Ruhr geschlossenen vertraglichen Vereinbarung zur Qualitätssicherung im Emscher Landschaftspark (ELP) wird unterstützt. Mit dem Regionalverband Ruhr ist verabredet, auf der Basis einer Evaluierung der bisher im Rahmen des laufenden Vertrages umgesetzten Maßnahmen den inhaltlichen Rahmen und den finanziellen Bedarf für die Fortführung dieses Vertrages zu ermitteln. Der Regionalverband Ruhr hat die Erarbeitung einer entsprechenden gutachterlichen Ausarbeitung über Notwendigkeit, den Umfang und die Art der Fortführung einer finanziellen Ausgleichsregelung im Rahmen des Trägerschaftsvertrags Emscher Landschaftspark zur Qualitätssicherung ausgewählter regional und überregional bedeutsamer Standorte beauftragt. Eine Kurzfassung der Ergebnisse des Gutachtens liegt dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Naturund Verbraucherschutz erst seit Kurzem vor, das Gutachten selbst liegt noch nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11667 2 1. In welcher Form plant die Landesregierung das angeführte Vertragsverhältnis mit dem Regionalverband Ruhr ab dem Jahr 2017 fortzusetzen? Über die Form der Fortführung des Vertragsverhältnises wird im Rahmen der anstehenden Verhandlungen mit dem Regionalverband Ruhr zu entscheiden sein. 2. Ist vorgesehen, in den Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2017 wieder 2,5 Mio. € für den Emscher Landschaftspark einzustellen? Ja. 3. Sind Änderungen der Gebietskulisse des Emscher Landschaftsparks vorgesehen, wie beispielsweise die Einbeziehung der Kommunen Dinslaken und Voerde? Diese Fragestellung wird zunächst im Rahmen der o.a. gutachterlichen Ausarbeitung bearbeitet und kann insofern erst auf dieser Grundlage beantwortet werden. 4. Welche Zwischenergebnisse gibt es aus Gesprächen und Verhandlungen mit dem Regionalverband Ruhr derzeit? Die Verhandlungen mit dem Regionalverband Ruhr sollen auf Grundlage des o.a. Gutachtens erfolgen. Eine Kurzfassung der Ergebnisse des Gutachtens liegt dem Ministerium für Klimaschutz , Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz erst seit Kurzem vor, das Gutachten selbst liegt noch nicht vor. Daher gibt es auch noch keine Zwischenergebnisse. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11667