LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1168 22.10.2012 Datum des Originals: 22.10.2012/Ausgegeben: 25.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 502 vom 17. September 2012 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/1001 Was tut die Landesregierung gegen den Lehrermangel an Berufskollegs? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 502 mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen steuern auf einen Personalkollaps zu, aufgrund dessen die Versorgung im Bezirk Münster und damit auch im Kreis Borken mit Lehrern mit beruflicher Fachrichtung nicht mehr gewährleistet ist. Damit gerät auch die duale Berufsausbildung in Gefahr. Ein Grund für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass frei werdende Lehrerstellen nicht nachbesetzt werden können: Beispielsweise werden jährlich landesweit 79 Lehrkräfte mit der Fachrichtung Elektrotechnik in NRW pensioniert, 98 in der Fachrichtung Metalltechnik. Dem gegenüber stehen den 256 Berufskollegs in NRW nur neun fertig ausgebildete Referendare in beiden Fachrichtungen zur Verfügung. An den Hochschulen sieht es noch düsterer aus: Landesweit sind vom ersten bis zum letzten Semester nur 60 Studierende im Fach Elektrotechnik eingeschrieben – erfahrungsgemäß bleiben pro Jahr kaum mehr als zehn übrig. Für den Kreis Borken bedeutet dies aktuell, dass in diesem Schuljahr gegenüber 14 Pensionierungen nur drei Neueinstellungen an den sechs Berufskollegs vorgenommen werden konnten. Auch wenn für den Moment der berufsfachliche Unterricht mit Kürzungen knapp geregelt werden kann, stehen die Berufskollegs mit den zu erwartenden Pensionierungen in den kommenden Jahren vor großen Problemen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1168 2 1. Ist der Landesregierung die oben geschilderte Problematik bekannt und bewusst ? Die angespannte Lehrkräfteversorgung in bestimmten Lehrämtern, Fächern und Fachrichtungen ist seit mehr als 10 Jahren Thema nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in den meisten Bundesländern. Dabei haben die Länder in der Regel ähnliche fach- und lehramtsspezifische Schwierigkeiten zu bewältigen. Für Nordrhein-Westfalen gilt: Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in den so genannten MINT-Fächern, teilweise in musischen Fächern (Kunst und Musik), in einigen technisch-gewerblichen Fachrichtungen des Berufskollegs , wie z. B. für Kfz-Technik, Maschinentechnik und Elektrotechnik, sowie in einigen sonderpädagogischen Fachrichtungen ist geringer als der Lehrkräftebedarf. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dem Lehrermangel an Berufskollegs abzuhelfen? Die adäquate Lehrkräfteversorgung der Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für die Landesregierung ein zentrales Anliegen. Es wird daher eine Vielzahl sinnvoller und zielführender Maßnahmen durchgeführt, um die Lehrkräftegewinnung zu unterstützen. Beispielsweise werden das bereits unter der Vorgängerregierung eingeführte Verfahren zum Seiteneinstieg für die Einstellung von Fachhochschulabsolventen insbesondere mit den Fachrichtungen Maschinenbautechnik, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik an Berufskollegs sowie das vorgezogene Listenverfahren, über das bereits vielfach Schulen in schwer zu versorgenden Regionen Lehrkräfte gewinnen konnten, fortgeführt. Am 12. April 2012 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Forschung der Öffentlichkeit ein 5-PunkteProgramm zur Sicherung des Lehrernachwuchses an Berufskollegs vorgestellt. Dieses Programm beinhaltet  die Entwicklung eines Fachkonzepts zur systematischen und qualitätsorientierten Nachwuchswerbung,  den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen , um den Quereinstieg von Fachhochschulabsolventinnen und - absolventen in das Lehramt an Berufskollegs zu erleichtern,  die Einrichtung einer Expertenkommission für die Lehrkräfteausbildung an den Berufskollegs , die eine Bestandsaufnahme durchführen und Empfehlungen erarbeiten bzw. Maßnahmen prüfen soll,  die Einrichtung von 2-jährigen Zertifikatskursen zur Weiterqualifizierung von schon im Schuldienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen in den technischen Mangelfächern sowie  die Aktivierung pensionierter Lehrkräfte, die bereits in den nachgefragten technischen Fächern und Fachrichtungen unterrichtet haben und in den letzten drei Jahren aus dem aktiven Schuldienst ausgeschieden sind. Darüber hinaus informiert die Landesregierung mit der veröffentlichten Prognose zum Lehrerarbeitsmarkt dezidiert über die Chancen im Lehrerberuf. In welchem Umfang die jungen Menschen diese Beratung annehmen und ihr Studienverhalten danach ausrichten, entzieht sich jedoch weitgehend dem Einfluss der Landesregierung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1168 3 3. Kann die Landesregierung die rechtzeitige Herbeiführung von Abhilfe garantieren ? Insbesondere das 5-Punkte Programm mit seinen kurz- und längerfristigen Maßnahmen wird nach Auffassung der Landesregierung in den kommenden Jahren seine Wirkung entfalten und zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung in den technisch-gewerblichen Fachrichtungen beitragen. Temporäre und örtliche Schwierigkeiten bei der Lehrkräftegewinnung können jedoch auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret im Kreis Borken zu ergreifen , um der oben geschilderten Problematik Einhalt zu gebieten? 5. Wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahmen im Kreis Borken zu rechnen? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Antworten zu den Fragen 2 und 3 gelten für den Kreis Borken entsprechend.