LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11683 11.04.2016 Datum des Originals: 08.04.2016/Ausgegeben: 14.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4517 vom 24. Februar 2016 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/11298 Warum stuft die Landesregierung den Flughafen Weeze im Landesentwicklungsplan nicht als landesbedeutsam ein? Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4517 mit Schreiben vom 8. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Flughafen Weeze hat ein enormes Entwicklungspotential, steigende Passagierzahlen und eine sehr große Bedeutung für die Wirtschaftsregion Niederrhein. Der Flughafen Weeze hatte im Jahr 2015 insgesamt rund 1.908.000 Fluggäste, das bedeutet ein Zuwachs von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit ist er nach Düsseldorf und Köln/Bonn die Nummer 3 der nordrhein-westfälischen Flughäfen. Darüber hinaus hat der Airport Weeze noch viel Spielraum nach oben. Hier können künftig noch wesentlich mehr Flüge abgefertigt werden als heute. Daher ist es völlig unverständlich, dass die Landesregierung im zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) den Airport Weeze immer noch als „regional bedeutsam“, also zweitklassig einstuft. Nach Ansicht der Niederrheinischen Industrie und Handelskammer Duisburg (IHK) darf die Einteilung der Flughäfen im neuen LEP nicht so bleiben wie im zweiten Entwurf. Die IHK befürchtet Nachteile für die weitere Entwicklung des Flughafens Weeze. Um zukünftig die Bedeutung dieses Flughafens zu erhalten, benötigt Weeze darüber hinaus verlässliche und stabile Rahmenbedingungen. Hier ist die Landesregierung gefragt. Insbesondere ist ein schlüssiges Luftverkehrskonzept für das Land Nordrhein-Westfalen notwendig. Das letzte Luftverkehrskonzept stammt aus dem Jahr 2001 mit einer Datenlage aus den 1990er Jahren und ist 2010 ausgelaufen. Mit Blick auf die deutlichen Steigerungen im Luftverkehr ist die Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes unabdingbar. Nur so können wir wissen , welche Potentiale die Flughäfen haben, wie sie erhalten oder auch gestärkt werden können . Würde ein aktuelles Luftverkehrskonzept vorliegen, so wüssten wir heute, wie sich die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11683 2 Flughäfen in Nordrhein-Westfalen entwickelt haben. So hätten wir auch verlässliche Daten zur künftigen Entwicklung aller Airports in unserem Land. 1. Erkennt die Landesregierung an, dass der Flughafen Weeze die Nummer drei aller nordrhein-westfälischen Flughäfen ist? Der Flughafen Weeze ist ein wesentlicher Bestandteil des dezentralen Flughafensystems in Nordrhein-Westfalen. In der Statistik des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) zum Passagieraufkommen, belegt der Flughafen Weeze im Jahr 2015 in Nordrhein-Westfalen mit 1.909.036 Passagieren den vierten Platz. Dies wird mit der Definition des Flughafens Weeze als regionalbedeutsamer Flughafen im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplan entsprechend angemessen gewürdigt. 2. Warum hat die Landesregierung im 2. Entwurf des LEP den Flughafen nur als „regional bedeutsam“ eingestuft? Die im Entwurf des LEP vorgenommene Einstufung der Flughäfen in landes- und regionalbedeutsam basiert auf der geltenden Luftverkehrskonzeption des Landes. Diese Konzeption bildet die fachliche Grundlage für die Formulierung von Zielen im LEP-Entwurf zu Flughäfen in NRW. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren wurde Satz 3 des Ziels neu formuliert und die Erläuterungen entsprechend angepasst. Damit wurde im zweiten LEP-Entwurf eine Entwicklungsperspektive für die regionalbedeutsamen Flughäfen verdeutlicht, da die ursprüngliche Fassung zu Missverständnissen geführt hat. Dies berücksichtigt die Stellungnahmen der Flughäfen, der Wirtschaft und der Kammern aus dem ersten Beteiligungsverfahren. Die Entwicklung regionalbedeutsamer Flughäfen und damit die Entwicklung des Flughafens Weeze sind damit landesplanerisch gesichert. 3. Wird die Landesregierung den Flughafen Weeze angesichts von 1.908.000 Fluggästen im Jahr 2015 im anstehenden dritten Entwurf des LEP als landesbedeutsam einstufen ? Die Landesplanungsbehörde ist zurzeit damit beschäftigt, die im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich auszuwerten, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zu inhaltlichen Änderungen des LEP-Entwurfs gemacht werden können. Eine systematische Übersicht zu allen eingegangenen Stellungnahmen und zu den konkreten Hinweisen, Anregungen und Bedenken, die im Einzelnen vorgebracht wurden, wird erst in einigen Wochen vorliegen. 4. Wann wird die Landesregierung das 2010 ausgelaufene Luftverkehrskonzept Nordrhein -Westfalen fortschreiben? Die nach wie vor geltende Luftverkehrskonzeption bildet die fachliche Grundlage für die Formulierung von Festlegungen im LEP-Entwurf zu Flughäfen in NRW. Das Land Nordrhein-Westfalen wird mit der Erarbeitung einer neuen, eigenen Luftverkehrskonzeption beginnen, sobald der Bund sein Luftverkehrskonzept vorgelegt hat. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11683