LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11688 12.04.2016 Datum des Originals: 12.04.2016/Ausgegeben: 15.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4567 vom 14. März 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/11511 Fahrplan zur Rettung der Betreuungsvereine Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4567 mit Schreiben vom 12. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Menschen, die ihre Geschäfte nicht mehr selbstständig wahrnehmen können, bekommen einen rechtlichen Betreuer an die Seite gestellt, bei dem es sich in vielen Fällen um ehrenamtlich Tätige handelt. Unterstützt werden diese Betreuer bei ihrer Arbeit durch die rund 190 Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen, die sich um etwa 300.000 Personen kümmern. Doch das System ist schon lange unterfinanziert und steht vor dem finanziellen Ende. Nun sollen die Fördermittel für die Betreuungsvereine in NRW von 1 auf 2,7 Millionen Euro aufgestockt werden. 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass durch diese Erhöhung die Arbeit der Betreuungsvereine künftig auskömmlich finanzierbar sein wird? Mit der Erhöhung der Fördermittel für die ehrenamtliche Betreuungsarbeit auf insgesamt 2,7 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016 hat die Landesregierung einen richtigen und wichtigen Schritt zur auskömmlichen Förderung der Arbeit der Betreuungsvereine geleistet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11688 2 Die Landesregierung wird im Rahmen der zukünftigen Sicherstellung eines funktionierenden und an den Belangen der Menschen orientierten Systems der rechtlichen Betreuung die Effekte der Erhöhung der Haushaltsmittel beobachten und unter Berücksichtigung der hierbei gewonnenen Erkenntnisse auch zukünftig notwendige Anpassungen vornehmen. 2. Wird die Landesregierung Schritte unternehmen, um eine Vergütungserhöhung zugunsten der gesetzlichen Betreuungen zu erarbeiten? Das Vergütungssystem für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer wird durch das Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und fällt in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im letzten Jahr ein empirisches Forschungsvorhaben auf den Weg gebracht, das die Qualität in der Betreuung untersuchen und auch Befunde zur Angemessenheit der Vergütung erheben soll. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie das Justizministerium sind im Beirat des Forschungsvorhabens vertreten und begleiten dieses eng. Der Abschluss des Forschungsvorhabens ist für August 2017 vorgesehen. Die Ergebnisse zur Zeitbudgetforschung und Einkommensentwicklung sollen bereits Ende November 2016 vorliegen. Nach Vorliegen dieser rechtstatsächlichen Grundlage wird sich die Landesregierung mit den Ergebnissen der Evaluierung und den daraus resultierenden Konsequenzen für die bisherige Vergütungsregelung befassen. 3. Plant die Landesregierung weitere kurzfristige Maßnahmen, um die akut unterfinanzierten Betreuungsvereine zu unterstützen? Die Landesregierung steht auf verschiedenen Ebenen im regelmäßigen und engen Kontakt mit allen Akteuren des Betreuungswesens auf Landes- und auf Bundesebene, die auch das Ziel haben, Hinweise darauf zu erhalten, ob und wie die Arbeit der Betreuungsvereine besser unterstützt werden kann. Sofern sich hierbei Möglichkeiten der strukturellen Verbesserung z.B. durch Best-practice- Maßnahmen ergeben, werden diese Erkenntnisse mit den Betreuungsvereinen und ihren Trägerorganisationen erörtert und Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert. Außerdem wird derzeit geprüft, ob von der Landesregierung finanzierte Fachveranstaltungen ein sinnvolles Unterstützungsinstrument für die Betreuungsvereine sein können. 4. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele der Betreuungsvereine in Nordrhein -Westfalen defizitär sind bzw. wie viele Betreuungsvereine sich bereits aufgelöst haben? Erkenntnisse dazu, ob und ggfls. welche Vereine defizitär arbeiten, liegen der Landesregierung nicht vor. Nach Erhebungen der für die Förderung vor Ort zuständigen Landesbetreuungsämter in NRW wurden seit dem 1. Januar 2015 max. fünf Betreuungsvereine aufgelöst. Wirtschaftliche Gründe waren für die Auflösung nicht allein ausschlaggebend. Gleichzeitig haben sich seitdem neue Vereine gegründet. Die Gesamtzahl der Betreuungsvereine ist seit dem Jahr 2010 nahezu konstant. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11688