LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11694 12.04.2016 Datum des Originals: 12.04.2016/Ausgegeben: 15.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4563 vom 3. März 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski PIRATEN Drucksache 16/11505 Straf- und Gewalttaten in NRW nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) im Jahr 2015 – Nachmeldungen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4563 mit Schreiben vom 12. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zahl politisch rechts motivierter Straf- und Gewalttaten in NRW bewegt sich auf einem erschreckend hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen menschenfeindlicher Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um informiert und vorbereitet in diese Auseinandersetzung zu gehen und Gewaltopfer solidarisch unterstützen zu können, ist es notwendig, Brennpunkte politisch rechts motivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden danach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11694 2 oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105- 108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet. 1. Wie viele Nachmeldungen politisch rechts motivierter Straftaten aus dem Jahr 2015 gab es bislang im Jahr 2016 (Bitte auflisten nach: Gewalttaten, Bedrohungen/Nötigungen, Sachbeschädigungen, sonstige Straftaten). Der Stichtag für die Auswertung der Fallzahlen im Bereich der PMK ist alljährlich der 31.1. Straftaten der PMK des vorangegangenen Jahres fließen bis zu diesem Datum in die Statistik des Vorjahres ein. Straftaten, die nach dem 31.1. gemeldet werden, werden nicht mehr in der Statistik des Vorjahres abgebildet. Im Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Nachmeldungen bis zum 31.1.2016 4.437 Straftaten der PMK-Rechts registriert. Eine Auflistung der bis zum 31.1.2016 nachgemeldeten Straftaten der PMK-Rechts ist nur durch eine Einzelauswertung möglich und kann aufgrund des hohen Aufwandes in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Frist nicht erstellt werden. 2. Um welche Gewalttaten handelte es sich? (Bitte jeweils tabellarisch aufschlüsseln nach: Delikt nach dem Strafgesetzbuch, Datum der Tat, Tatort, Kreis/kreisfreie Stadt, Nationalität bzw. Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und ermittelten Tatverdächtigen sowie Zuordnung zu den Themenfeldern (Oberthemen und Unterthemen) des bundesweit einheitlich festgelegten Themenkatalogs). Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. 3. Um welche Straftaten (ausschließlich Bedrohungen/Nötigungen, Sachbeschädigungen) handelte es sich? (Bitte jeweils tabellarisch aufschlüsseln nach: Delikt nach dem Strafgesetzbuch, Datum der Tat, Tatort, Kreis/kreisfreie Stadt, Nationalität bzw. Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und ermittelten Tatverdächtigen sowie Zuordnung zu den Themenfeldern (Oberthemen und Unterthemen) des bundesweit einheitlich festgelegten Themenkatalogs). Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11694