LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11708 13.04.2016 Datum des Originals: 12.04.2016/Ausgegeben: 18.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4604 vom 21. März 2016 der Abgeordneten Oskar Burkert, Robert Stein und Eckhard Uhlenberg CDU Drucksache 16/11580 Realisierung der A445 von der Anschlussstelle Werl-Nord bis zur A2 in HammRhynern Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4604 mit Schreiben vom 12. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit mehr als 40 Jahren wird der Ausbau der Bundesautobahn 445 (A 445) von Werl nach Hamm geplant. Fachleute und Gutachter sind sich einig, dass die Realisierung dieses Projektes für die Erfordernisse des Fernverkehrs, aber auch für den regionalen Bedarf von immenser Bedeutung ist. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens im Rahmen der Auftragsverwaltung fällt gemäß Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) ist der 8 Kilometer lange Ausbau der A 445 von der Anschlussstelle Werl-Nord bis zur Anschlussstelle HammRhynern (A 2) im vordringlichen Bedarf eingestuft. Dies ist ein sehr positives Signal für die Verwirklichung dieses wichtigen Netzausbaus. Die aktuell geschätzten Baukosten für das Projekt betragen laut BVWP-Entwurf 61,2 Millionen Euro. Nun liegt es an der Landesregierung, für die zügige Baureife zu sorgen. 1. Welche Priorität hat der Ausbau der A 445 von Hamm bis Werl für die Landesregierung ? Der Ausbau der A 445 von Hamm bis Werl ist sowohl im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als auch im Referentenentwurf des BVWP 2030 in den vordringlichen Bedarf eingestuft . Die Landesregierung hat die Maßnahme im Rahmen ihrer Priorisierung von Planungsmaßnahmen als vorrangig zu planen eingestuft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11708 2 2. Was steht einer zügigen Erlangung der Baureife noch entgegen? 3. Wie ist der Stand des laufenden Planfeststellungsverfahrens? 4. Wann rechnet die Landesregierung mit vollziehbarem Baurecht? Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird zurzeit ein Deckblatt aufgrund neuer naturschutzfachlicher Erkenntnisse erarbeitet. Wegen der damit verbundenen entsprechenden nochmaligen Einwendungsmöglichkeit Betroffener kann zurzeit keine valide Aussage getroffen werden, wann mit vollziehbarem Baurecht zu rechnen ist. 5. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn? Der Baubeginn ist einerseits abhängig von der Erlangung vollziehbaren Baurechts und andererseits von der Einstellung der Maßnahme in den Straßenbauplan durch den Bund. Vor dem Hintergrund des aktuellen Verfahrensstandes kann zurzeit zu einem möglichen Baubeginn keine belastbare Aussage getroffen werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11708