LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11709 13.04.2016 Datum des Originals: 12.04.2016/Ausgegeben: 18.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4531 vom 3. März 2016 des Abgeordneten Wilfried Grunendahl CDU Drucksache 16/11333 PCB - Belastung im Grubenwasser der Zeche in Ibbenbüren Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4531 mit Schreiben vom 12. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Veranstaltung der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlerevier am 01. März 2016 in Mettingen, wurde darüber informiert, dass das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Grubenwasser der Zeche in Ibbenbüren erhöhte PCB-Werte ermittelt hat. Darüber hat auch die Presse ausführlich berichtet. In der Bevölkerung herrscht nun große Verunsicherung, da PCB als giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindung gilt und seit 1989 weltweit verboten ist. Täglich werden ca. 40.000 m³ Grubenwasser aus der Ibbenbürener Zeche in den Vorfluter geleitet. Das wird sich auch nach Ende des aktiven Bergbaus nicht ändern. 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob unvorbehandeltes Grubenwasser in den Vorfluter (Ibbenbürener Aa) eingeleitet wird? Wie in dem Bericht an den Landtag (Vorlage 16/3551) zu PCB im Grubenwasser auf Seite 26 beschrieben, werden die Grubenwässer des stillgelegten und bereits gefluteten Westfelds des Bergwerks Ibbenbüren aus dem Dickenberger Stollen in die Kläranlage Gravenhorst und von dort in die Ibbenbürener Aa eingeleitet. Die Grubenwässer des noch betriebenen Ostfelds des Bergwerks Ibbenbüren werden am Schacht Oeynhausen gehoben und über die Klärteiche LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11709 2 Püsselbüren und den Stollenbach der Ibbenbürener Aa zugeführt. Der Ablauf der Klärteiche Püsselbüren enthält neben dem Grubenwasser auch etwa 10 % Abwasser aus einem Kraftwerk . Die Wasserhaltungsstandorte Nordschacht und Bockradener Stollen entwässern in den Mühlenbach bzw. die Mettinger Aa, welche in Niedersachsen in die Ibbenbürener Aa mündet. 2. Wer hat die Einleitgenehmigung erteilt? Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen ist gemäß Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 3. Februar 2015 über die Regelung des § 2 Absatz 1 Satz 2 hinaus zuständig für die Gewässerbenutzung und den Gewässerausbau, wenn ein bergrechtlicher Betriebsplan dies vorsieht und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei der Einleiterlaubnis für die in der Antwort auf Frage 1 genannten Einleitungen in die Ibbenbürener Aa handelt es sich allerdings um ein aufrechterhaltenes altes Wasserrecht nach § 379 des Preußischen Wassergesetzes, welches durch den Bescheid des RP Münster vom 15.03.1994 – 54.1.14-II-1.2.2 Nr. 1074 – konkretisiert wurde. Insoweit hat der RP Münster die Einleitgenehmigungen erteilt. 3. Hält die Landesregierung eine Vorklärung für Grubenwässer notwendig? Wie im o.g. Bericht an den Landtag (Vorlage 16/3551) beschrieben, können die messbaren Belastungen der Gewässer mit bergbautypischen PCB anteilig auf die aktuellen Einleitungen der Grubenwässer zurückgeführt werden. Generell gilt, dass grundsätzlich eine Minimierung des PCB-Eintrages geboten ist, damit die mit der internationalen POP-Konvention angestrebte Entlastung der Umwelt schnellst-möglichst erreicht wird. Daher laufen derzeit die Prüfungen in technischer und rechtlicher Hinsicht, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Reduzierung von PCB-Gehalten in Grubenwassereinleitungen vor einer Einleitung in Oberflächengewässer möglich sind. Derzeit wird die Vergabe eines Gutachtens über eine fachtechnische und wirtschaftliche Beschreibung und Bewertung möglicher technischer Maßnahmen zur Reduzierung von PCB in Grubenwässern vorbereitet. Die Ergebnisse werden in das derzeit in Bearbeitung befindliche Gutachten zur „Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in NRW“ eingespeist. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird geprüft, ob eine Überarbeitung bestehender Einleiterlaubnisse notwendig ist. 4. Verfügt die Bergbehörde über Unterlagen und Daten hinsichtlich PCB belasteter Flüssigkeiten, die noch in den RAG Bergwerken und auch in Ibbenbüren unter Tage lagern? Der Bergbehörde liegen über die im Bericht der Landesregierung vom 21.01.2015 an den Landtag (Vorlage 16/2631; Kapitel 4) enthaltenen Angaben hinaus keine weiteren oder konkret auf das Bergwerk Ibbenbüren bezogenen Angaben zu untertage verbliebenen bzw. heute noch vorhandenen Mengen an PCB-haltigen Flüssigkeiten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11709 3 5. Warum findet die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbaubehörde kein PCB im Grubenwasser, während das Unternehmen RAG und das LANUV sehr wohl PCB nachgewiesen haben? In dem o.g. Bericht an den Landtag (Vorlage 16/3551) sind in Kapitel II die verschiedenen Untersuchungsmethoden zur Probenahme sowie Analysenmethoden beschrieben. Die Ergebnisse wurden in den Laboratorien des LANUV bzw. in Auftragslaboren erhoben. Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt die Analysen des Grubenwassers nicht selbst vor, sondern hat nach Abstimmung des Konzeptes des Sondermessprogramms 2015 mit dem MKULNV, dem MWEIMH und dem LANUV für die Untersuchung der Proben ein externes, zertifiziertes und u.a. durch die Ringversuche des LANUV in ein regelmäßiges Qualitätssicherungsprogramm eingebundenes Analysenlabor beauftragt. Warum in einem Fall (Zertifiziertes Labor - beauftragt von der RAG) trotz geringer Feststoff-Masse niedrige Bestimmungsgrenzen erreicht wurden und im anderen Fall (Zertifiziertes Labor - beauftragt von der Bezirksregierung Arnsberg) nicht, konnte auch im Gespräch mit den betroffenen Laboren nicht geklärt werden. Analysentechnische Gründe können im Schritt der Probenaufbereitung zu finden sein. Die Bezirksregierung Arnsberg hat seitdem keine neuen Analyseaufträge für PCB im Grubenwasser an das Auftragslabor vergeben. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11709