LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1172 22.10.2012 Datum des Originals: 22.10.2012/Ausgegeben: 25.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 458 vom 12. September 2012 der Abgeordneten Rita Klöpper CDU Drucksache 16/915 Umweltbelastungen durch die geplante Höchstspannungsleitung RommerkirchenSechtem , Abschnitt Hürth-Efferen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 458 mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Hürth-Efferen befindet sich im geplanten Trassenverlauf der Höchstspanungsleitung bereits heute eine 110-kV-, eine 220-kV- sowie eine 380-kV-Freileitung. Diese Trasse kreuzt in Hürth-Efferen sieben Wohngebiete mit einer Gesamtlänge von ca. 1.700 m. Die Hochspannungsleitungen führen bereits jetzt extrem nah an die dichte Wohnbebauung heran, bzw. befinden sich vielfach sogar unmittelbar darüber. Im Bereich Kiebitzweg befindet sich ein Kinderspielplatz direkt unterhalb der Hochspannungsleitungen. Die Situation in Hürth-Efferen ist im gesamten Streckenverlauf hinsichtlich der Bevölkerungsdichte in unmittelbarer Nähe ein Einzelfall. Neben der „alten“ 380-kV-Trasse mit 6 mal 4 Leitungen sollen nach den Planungen des Netzbetreibers Amprion 4 bis 6 Kabelstränge mit jeweils 4 Kabelsträngen pro Querträger, also 16 bis 24 Leitungen pro Querträger zugebaut werden. Damit geht es um insgesamt 96 Leitungen und somit um ein Vielfaches der elektrischen Feldstärke und des Magnetfeldes der jetzigen Situation. Bereits heutige Messwerte des Netzbetreibers Amprion für den Bereich Nibelungenstraße liegen um ein 10- bis 30 Faches höher als 0,4 Mikrotesla. Ab diesem Wert ist ein signifikanter Anstieg des Krebsrisikos zu verzeichnen. Außerdem könnte die elektrische Feldstärke für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1172 2 die Höchstspannungsleitung in dem dicht bebauten Gebiet im Bereich Hürth-Efferen den gesetzlichen Grenzwert von 0,5 kV/m überschreiten. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Umweltbelastungen durch die geplante Höchstspannungsleitung Rommerskirchen – Sechtem im Bereich der Stadt Hürth? Zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt. Außerdem enthält die 26. BImSchV eine Regelung zur Vorsorge. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Höchstspannungsleitung hat die Antragstellerin Amprion die Einhaltung der Anforderungen der 26. BImSchV nachzuweisen. Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode, die 26. BImSchV zu novellieren. Die Landesregierung wird sich in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, dass anspruchsvolle Vorsorgeregelungen eingeführt werden. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Errichtung des betreffenden Teilabschnit- tes der Höchstspannungsleitung als Erdkabel? Die Höchstspannungsleitung Rommerskirchen – Sechtem ist ein Teil des Vorhabens Nr. 15 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), das den Neubau der Höchstspannungsleitung Osterath – Weißenthurm mit einer Nennspannung von 380 kV betrifft. Das EnLAG lässt bei lediglich vier der insgesamt 24 bezifferten Vorhaben eine Ausführung als Erdkabel auf Teilstrecken zu, um den Einsatz dieser Technik auf der Höchstspannungsebene als Pilotvorhaben zu testen. Für das hier angesprochene Vorhaben Nr. 15 ist die Möglichkeit einer Teilverkabelung nicht vorgesehen. Über die Ausführung des Vorhabens entscheidet grundsätzlich die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren unter rechtlichen Vorgaben und Abwägung der unterschiedlichen Interessen und Belange und nach Abschluss des Anhörungsverfahrens. Das Anhörungsverfahren für diesen Leitungsabschnitt wird voraussichtlich Anfang 2013 stattfinden. Für die Landesregierung ist der Ersatz von Freileitungen durch Erdkabel grundsätzlich eine effektive Maßnahme zur Verringerung der Feldstärken im Umfeld der Leitungen. 3. Wie hoch ist die Entschädigung, die Amprion über städtisches Gebiet pro km den Kommunen bezahlt? 4. Gibt es in der Höhe der gezahlten Entschädigungen pro km zwischen einzelnen Kommunen Unterschiede? Der Landesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1172 3 5. Verläuft eine geheime Treibstoffleitung (Mineralölproduktfernleitung) unter der geplanten Trasse der Höchstspannungsleitung oder quert diese im Bereich der Stadt Hürth? Im in der Kleinen Anfrage genannten Bereich der Stadt Hürth ist keine Mineralölleitung bekannt und wurde auch im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nicht angezeigt. Nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde kreuzt eine Mineralölleitung die Hochspannungstrasse im Bereich Kalscheuren. Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden von der Planfeststellungsbehörde auch alle Leitungsbetreiber zu dem Vorhaben angehört, die entsprechende Stellungnahmen abgegeben haben. Diese werden von der Behörde in die Abwägung nach Abschluss des Anhörungsverfahrens einbezogen.