LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11736 14.04.2016 Datum des Originals: 14.04.2016/Ausgegeben: 19.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4545 vom 8. März 2016 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/11442 Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4545 mit Schreiben vom 14. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Koalitionsverträgen von 2010 und 2012 haben die beiden Regierungsparteien die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau als Ziel vereinbart. Seitdem sind keine Maßnahmen in dieser Richtung erfolgt. Im Gegenteil wird die Betreiberfirma Urenco laut Landesregierung noch in diesem Jahr ein zusätzliches Uranoxid-Lager für 60000 Tonnen Uranmüll in Betrieb nehmen. Das bedeutet die Eröffnung einer neuen Atomanlage auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau. Genau wie die Urananreicherungsanlage selbst unbefristet läuft, soll auch der Uranmüll zeitlich unbefristet in Gronau gelagert werden – es droht also die Entstehung eines Endlagers durch die Hintertür. In den letzten Wochen haben Anti-Atomkraft-Initiativen zudem herausgefunden, dass über die Brennelementefabrik in Lingen, die Uranfabrik Springfields in Großbritannien und dann die Brennelementefabrik Juzbado in Spanien, sowie über die Brennelementefabrik Columbia in den USA, auch angereichertes Uran aus Gronau in den belgischen Skandalreaktoren in Tihange und Doel zum Einsatz kommt. Während die Ministerpräsidentin und diverse Minister sowie der Landtag öffentlich die Stilllegung dieser höchst gefährlichen Schrottreaktoren fordern , unternimmt die Landesregierung nichts gegen den Export von angereichertem Uran, das dann in just diesen Reaktoren zum Einsatz kommt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11736 2 In Niedersachsen hat jetzt der Umweltminister Stefan Wenzel immerhin angekündigt, die Kundenliste der Brennelementefabrik in Lingen (von Areva betrieben) überprüfen zu wollen, weil von dort sowohl belgische (Doel) wie französische (Fessenheim, Cattenom, etc.) Reaktoren beliefert werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung fünf Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima die Tatsache, dass die Urananreicherung in Gronau weiterhin vom Atomausstieg ausgenommen ist? Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat das im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien enthaltene Ziel der rechtssicheren Beendigung der Urananreicherung in Gronau durch ein juristisches Gutachten prüfen lassen. Demnach hat die Landesregierung praktisch keine Möglichkeiten, die Schließung der Urananreicherungsanlage zu erzwingen. Erfolg verspricht nur die Änderung des Atomgesetzes, das der Genehmigung zugrunde liegt. Hierzu hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren Bundesratsinitiativen gestartet, die aber bisher nicht erfolgreich waren. Das Gutachten wurde im Juli 2013 im Landtag vorgestellt (vgl. Pressemitteilung MWEIMH NRW vom 12.07.2013). 2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau umzusetzen (bitte jede Maßnahme aufzählen )? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In welcher Weise kontrolliert die Landesregierung den Endverbleib des in Gronau angereicherten Urans? 4. In welcher Weise fühlt sich die Landesregierung bei möglichen Störfällen in den belgischen Reaktoren mitverantwortlich, wenn dort auch in NRW angereichertes Uran zum Einsatz kommt? 5. Wird die Landesregierung vor dem Hintergrund der dramatisch zunehmenden Anzahl von Störfällen in den belgischen AKW dem Gronauer Urananreicherer Urenco untersagen, in Zukunft solche Zulieferer weiter zu bedienen, die Brennelemente an die belgischen Atomstandorte Tihange und Doel liefern? Ob in Gronau angereichertes Uran über Dritte an die auch von der Landesregierung kritisch betrachteten belgischen Kernkraftwerke geliefert wurde, kann von hier aus nicht bestätigt werden , da hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Für die Ausfuhr von angereichertem Uran in das Ausland ist eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erforderlich . Für die Beförderung der Kernbrennstoffe ist weiterhin eine Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz erforderlich. Die Landesatomaufsicht hat hierbei keine Zuständigkeiten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11736