LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11737 14.04.2016 Datum des Originals: 14.04.20ß16/Ausgegeben: 19.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4551 vom 9. März 2016 der Abgeordneten Dr. Anette Bunse CDU Drucksache 16/11452 Einrichtung einer neuen Landesunterkunft für Flüchtlinge in Bottrop Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4551 mit Schreiben vom 14. April 2916 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 1. März verkündete die Verwaltung im Rat der Stadt Bottrop, dass das Land nun beabsichtige , auf einem Gelände an der Knippenburg, welches sich in Privatbesitz befindet, eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 1.100 Flüchtlinge einzurichten. Hierdurch sollen die kommunal eingerichteten Flüchtlingsunterkünfte entlastet werden, da die Anzahl der Flüchtlinge in der zukünftigen Landesunterkunft auf die kommunal aufzunehmende Anzahl von Flüchtlingen angerechnet werden wird. In Bottrop befinden sich neben der nun geplanten Einrichtung bereits zwei Notunterkünfte: eine Einrichtung liegt an der Brakerstraße in einer ehemaligen Tennishalle, eine weitere wird in der Albrecht-Dürer-Schule geführt. 1. Wann wird die nun geplante Landeseinrichtung auf dem Gelände des Verpackungsunternehmens ihren Betrieb aufnehmen? Nach Abschluss der notwendigen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen soll die Landeseinrichtung Ende August 2016 betriebsbereit zur Verfügung stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11737 2 2. Wird die Anzahl der Flüchtlinge von 1.100 Personen unabhängig von der tatsächlichen Belegung auf die von Bottrop aufzunehmende Quote angerechnet? Nach § 3 Abs. 4 S. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) vermindert sich bei Gemeinden, auf deren Gebiet eine Aufnahmeeinrichtung des Landes betrieben wird, ab deren Inbetriebnahme die Zahl der zuzuweisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber um die Anzahl der dort vorgesehenen Aufnahmeplätze. Somit werden nach aktueller Rechtslage die 1.100 vorgesehenen Plätze auf die Aufnahmequote der Stadt angerechnet. 3. Wann ist damit zu rechnen, dass die beiden anderen Notunterkünfte wieder von ihrer jetzigen Funktion entbunden werden? Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Notunterkünfte (NU) so bald wie möglich abzubauen bzw. in Regelunterbringungseinrichtungen, d.h. Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE), umzuwandeln. Nach den jüngst von den Bezirksregierungen vorgelegten Planungen zum Aufbau von Landeseinrichtungen geht die Landesregierung davon aus, dass bis Ende 2016 45.000 Regelunterbringungsplätze in den ZUE und EAE zur Verfügung stehen werden. Nachdem in einem ersten Schritt Ende 2015 bereits ca. 10.000 Plätze in Notunterkünften wieder an die Kommunen zurückgeben wurden, stehen zurzeit noch rund 75.000 Plätze in den EAE, ZUE und NU zur Verfügung. Diese Kapazitäten sollen weiter reduziert werden. Insgesamt sollen 60.000 „Regel-„Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen vorgehalten werden. Daher sollen weitere 15.000 Plätze in bestehenden NU zeitnah abgebaut werden. In diesem Rahmen wird unter anderem auch die Schließung der bestehenden NU in Bottrop geprüft . Die Aufgabe von Notunterkünften erfolgt stets in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen. 4. Wie wird die Anrechnungspraxis im Jahr 2017 fortgeführt, wenn es zu der geplanten Spitzabrechnung der den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge kommt? 5. In welcher Form werden ab dem kommenden Jahr die Kommunen, die für das Land eine Einrichtung betreiben, außer in Bezug auf die Zuweisungsquote finanzielle Entlastungen erfahren? Die Landesregierung hat sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden am 16.12.2015 darauf verständigt, dass das Jahr 2016 als Übergangsjahr ausgestaltet wird. Das System der Verteilung der FlüAG-Mittel wird ab dem Jahr 2017 neu aufgestellt. Die Verteilung der Mittel soll künftig personen- und monatsscharf erfolgen - hierzu muss jedoch zunächst eine neue Statistik implementiert werden. Die Umstellung auf eine Kopfpauschale wird sich systembedingt auch bei der Mittelverteilung auf Kommunen auswirken, in denen Landeseinrichtungen betrieben werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11737