LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11740 14.04.2016 Datum des Originals: 14.04.2016/Ausgegeben: 19.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4557 vom 1. März 2016 der Abgeordneten Simone Brand, Daniel Düngel, Frank Herrmann und Olaf Wegner PIRATEN Drucksache 16/11469 Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich zurzeit in den Aufnahmen und Notunterkünften des Landes? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 4557 mit Schreiben vom 14. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 2012 wurde im Integrationsausschuss schon einmal über die Situation von sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ (UMF) in Landesaufnahmen berichtet (Vorlage 16/582). Schon damals war der Aufenthalt von UMF in den damals maximal 350 – 500 Menschen beherbergenden Aufnahmen umstritten. Laut Vorlage bescheinigte das Dortmunder Jugendamt der EAE Dortmund allerdings, für einen kurzfristigen Aufenthalt geeignet zu sein. Im März 2013 wurde die „Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Darin heißt es: „Aufgrund der Tatsache, dass sich der unbegleitete minderjährige Flüchtling in einer Jugendhilfeeinrichtung aufhalten muss, entfällt für ihn die Pflicht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.“1 Europol gab Anfang Februar bekannt, dass schätzungsweise 10.000 UMF als vermisst gelten. Das betrifft laut MIK 600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW. 1 http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendmter/rechtlicheberatung/dokumente_82/MFKJKS_Broschuere _Handreichung_UMF_Webfassung.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11740 2 1. Wie viele UMF befinden sich zurzeit in Landesaufnahmen (EAE und ZUE) und Notunterkünften der Landesregierung? (Nach Einrichtungen aufschlüsseln und Belegungszahlen nennen) Mit Stand 23.03.2016 befanden sich 271 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Landesunterbringungseinrichtungen . Die Aufschlüsselung nach Einrichtungen ist der Anlage zu entnehmen . 2. Wie viele von den in Frage 1 abgefragten UMF befinden sich mit Zustimmung des für das Kind zuständigen Jugendamtes dort? (Bitte nach Jugendämter und Einrichtungen aufschlüsseln) Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich bei der Unterbringung des o.g. Personenkreises um verschiedene Fallkonstellationen. Zum einen handelt es sich um eine Unterbringung in Form einer Überbrückungsmaßnahme (vgl. Antwort auf Frage 3). Zum anderen sind in dem gemeldeten Personenkreis auch unbegleitete Minderjährige die mit Familienangehörigen ohne Personensorgeberechtigung eingereist sind, deren Trennung von den Familienangehörigen aber nicht dem Interesse und Wohl des Kindes dienen würde. In diesen Fällen kann eine Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen auch in Landesunterbringungseinrichtungen erfolgen. Mit der Feststellung einer unbegleiteten Einreise eines minderjährigen Flüchtlings ist zwingend eine Inobhutnahme verbunden. Es besteht kein Ermessen. Insofern ist davon auszugehen, dass der vorgenannte Personenkreis mit Zustimmung der jeweiligen Jugendämter in den Landesunterbringungseinrichtungen untergebracht ist. In weiteren Fällen handelt es sich um Fälle, die kurzfristig entstanden sind, bei denen das Jugendamt jedoch in der Folge ein Erstgespräch führt, und dann über eine Inobhutnahme und anderweitige Unterbringung zu entscheiden hat. In diesen Fällen ist in der Regel von einer sehr kurzen Verweildauer in den Landesunterbringungseinrichtungen auszugehen. 3. Wie viele UMF befinden sich mit Zustimmung der Landesjugendämter in Überbrückungsmaßnahmen ? (Bitte Maßnahmen je UMF nennen) Zunächst ist klarzustellen, dass weder das Landesjugendamt noch die Oberste Landesjugendbehörde Überbrückungsmaßnahmen im Sinne der Erteilung einer Betriebserlaubnis zustimmt. Die Maßnahmen werden in Verantwortung der Jugendämter umgesetzt. Das Land hat jedoch die Maßnahmen kostenerstattungsunschädlich im Rahmen der Kostenerstattung nach § 89 d Abs. 1 SGB VIII gestellt, sofern Maßnahmen dem Ziel des Schutzes des Kindes vor Gefahren dienen, eine geeignete pädagogische Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt, aufgrund der Erläuterungen des zuständigen Jugendamts erkennbar ist, dass alternative Lösungen zeitnah nicht realisierbar waren sowie die Maßnahme innerhalb von zwei Werktagen nach Inbetriebnahme dem zuständigen Landesjugendamt gemeldet wurde. Auch die Unterbringung in Landesunterbringungseinrichtungen kann als Überbrückungsmaßnahme kostenerstattungsunschädlich sein. Mit Stand Ende Januar 2016 hatten die Jugendämter 2.842 Plätze in entsprechenden Überbrückungsmaßnahmen gemeldet. Die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Überbrückungsplätze schwankt. Nach hiesigen Erkenntnissen sind diese gegenwärtig nicht vollständig belegt. Eine zahlenmäßige Aufstellung kann der Anlage entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11740 3 4. Wieso werden 600 UMF in NRW vermisst? 5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die vermissten UMF wiederzufinden? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammenhängend beantwortet . Sofern unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Einrichtungen der Jugendhilfe entweichen, werden diese von den Trägern der Einrichtungen bei der Polizei als vermisst angezeigt. Die Ermittlungen zur Auffindung von vermissten Personen erfolgen dann in den Kreispolizeibehörden unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Beachtung der in der Polizeidienstvorschrift „Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen“ getroffenen allgemeinen Ermittlungsgrundsätzen. Fälle des Entweichens und in der Folge ein unbekannter Aufenthaltsort sind im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kein neues Phänomen. Dass unbegleitete Minderjährige aus der Inobhutnahme entweichen, geschah auch bereits in der Vergangenheit. Bei der Gruppe handelt es sich um junge Menschen mit einem hohen Maß an Mobilität sowie eigenen Vorstellungen zum Ziel ihrer Flucht. Häufig kommen die unbegleiteten Minderjährigen auch mit klaren Vorgaben zum Zielort nach Deutschland, die ihnen von den Eltern mitgegeben wurden. Nach Erkenntnissen aus der Praxis ist der weit überwiegende Grund die eigenständige Weiterreise (auch über Staatsgrenzen hinweg) zu Familienangehörigen oder zu anderen Bezugspersonen wie einer ehemals bestehenden Fluchtgemeinschaft oder auch einer örtlichen starken Community des Herkunftslandes. Die Aussagekraft der Zahl der Meldungen ist jedoch eingeschränkt, da die Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bundesrechtlich nicht eindeutig geregelt war. Diesem Umstand wurde im Rahmen des geplanten Datenaustauschverbesserungsgesetzes begegnet. Die Landesregierung wird die mit der Neuregelung gegeben Möglichkeiten umfassend nutzen. Liegenschaftsinterface-Asyl NRW Übersicht des Landes Nordrhein-Westfalen am: 23.03.2016 Unterkunft UMF Essen - Overhammshof 29 1 Gesamt EAE 1 Kerpen II 1 Meschede 3 Olpe 3 Rüthen 2 Sankt Augustin I 1 Straelen-Herongen 18 Gesamt ZUE 28 Ahlen I - Warendorferstr. 91 17 Ahlen II - Hammer Str. 352 14 Bad Salzuflen I Sophienstr. 5a 8 Beelen I - Gaffelstadt 7 15 Bergisch-Gladbach 1 Brühl 2 Burscheid III 1 Dorsten I - Bochumer Straße 53 2 Elsdorf 2 Erftstadt 1 Geilenkirchen 1 Gelsenkirchen I - Mehringstraße 16 47 Gummersbach 15 Hövelhof I Staumühlerstr. 309 1 Ibbenbüren II - Schwarzer Weg 10 2 Lippstadt III Otto-Hahn-Str. 25 1 Lohmar 6 Löhne I Brunnenstr. 136 2 Lüdenscheid III Kaiserallee 28 7 Lünen I Dorfstraße 57 1 Monschau 8 Münster III - Albersloher Weg 450 11 Neunkirchen-Seelscheid 2 Oberhausen III - Erikastraße 22 30 Overath 4 Recklinghausen II - Karlstraße 55 3 Rheine I - Mittelstraße 7 10 Rödinghausen I Zum Nonnenstein 21 10 Rösrath I 3 Schloß Holte-Stukenbrock II Emsweg 8 4 Stolberg II 1 Liegenschaftsinterface-Asyl NRW Übersicht des Landes Nordrhein-Westfalen am: 23.03.2016 Unterkunft UMF Essen - Overhammshof 29 1 Gesamt EAE 1 Kerpen II 1 Meschede 3 Olpe 3 Rüthen 2 Sankt Augustin I 1 Straelen-Herongen 18 Gesamt ZUE 28 Ahlen 1 - Warendorferstr. 91 17 Ahlen II - Hammer Str. 352 14 Bad Salzuflen I Sophienstr. 5a 8 Beelen I - Gaffelstadt 7 15 Bergisch-Gladbach 1 Brühl 2 Burscheid III 1 Dorsten I - Bochumer Straße 53 2 Elsdorf 2 Erftstadt 1 Geilenkirchen 1 Gelsenkirchen I - Mehringstraße 16 47 Gummersbach 15 Hövelhof I Staumühlerstr. 309 1 Ibbenbüren II - Schwarzer Weg 10 2 Lippstadt III Otto-Hahn-Str. 25 1 Lohmar 6 Löhne I Brunnenstr. 136 2 Lüdenscheid IN Kaiserallee 28 7 Lünen I Dorfstraße 57 1 Monschau 8 Münster III - Albersloher Weg 450 11 Neunkirchen-Seelscheid 2 Oberhausen III - Erikastraße 22 30 Overath 4 Recklinghausen II - Karlstraße 55 3 Rheine I - Mittelstraße 7 10 Rödinghausen I Zum Nonnenstein 21 10 Rösrath I 3 Schloß Holte-Stukenbrock II Emsweg 8 4 Stolberg II 1 Unterkunft UMF Stolberg III 1 Wermelskirchen III 6 Wiehl 1 Wülfrath I - Kastanienallee 63 2 Gesamt NU 242 Summe 271 Unterkunft UMF Stolberg III 1 Wermelskirchen III 6 Wiehl 1 Wülfrath 1 - Kastanienallee 63 2 Gesamt NU 242 Summe [ 271*1 Von den Jugendämtern gemeldete Plätze in Überbrückungsmaßnahmen (Stand Ende Januar) Jugendamt Zahl der Plätze Nettetal 20 Dinslaken 5 Essen 4 Essen 4 Essen 2 Essen 7 Essen 14 Essen 5 Essen 18 Essen 18 Essen 15 Essen 4 Essen 24 Essen k.A. Wermelskirchen 11 Wermelskirchen 2 Grevenbroich 5 Grevenbroich k.A. Grevenbroich 50 Neuss 20 Neuss 30 Aachen 1 Aachen 6 Aachen 6 Aachen 4 Aachen 1 Düsseldorf 20 Düsseldorf 20 Düsseldorf 29 Düsseldorf 20 Düsseldorf 20 Düsseldorf 8 Düsseldorf 20 Düsseldorf 8 Düsseldorf 8 Eschweiler 20 Mönchengladbach 8 Mönchengladbach 3 Alsdorf 12 Bergheim 8 Dormagen 30 Köln 10 Köln 10 Köln 17 Köln 8 Köln 15 Köln 15 Köln 6 Köln 30 Köln 14 Von den Jugendämtern gemeldete Plätze in Überbrückungsmaßnahmen (Stand Ende anuar) Jugendamt Zahl der Plätze Nettetal 20 Dinslaken 5 Essen 4 Essen 4 Essen 2 Essen 7 Essen 14 Essen 5 Essen 18 Essen 18 Essen 15 Essen 4 Essen 24 Essen k.A. Wermelskirchen 11 Wermelskirchen 2 Grevenbroich 5 Grevenbroich k.A. Grevenbroich 50 Neuss 20 Neuss 30 Aachen 1 Aachen 6 Aachen 6 Aachen 4 Aachen 1 Düsseldorf 20 Düsseldorf 20 Düsseldorf 29 Düsseldorf 20 Düsseldorf 20 Düsseldorf 8 Düsseldorf 20 Düsseldorf 8 Düsseldorf 8 Eschweiler 20 Mönchenqladbach 8 Mönchenqladbach 3 Alsdorf 12 Berqheim 8 Dormaqen 30 Köln 10 Köln 10 Köln 17 Köln 8 Köln 15 Köln 15 Köln 6 Köln 30 Köln 14 Jugendamt Zahl der Plätze Köln 14 Köln 30 Köln 25 Köln 50 Köln 26 Köln 8 Köln 50 Köln 20 Köln 12 Köln 18 Köln 5 Köln 13 Köln 14 Köln 9 Köln 12 Köln 12 Köln 15 Köln 12 Köln 14 Köln 4 Köln 8 Köln 6 Köln 6 Köln 12 Köln 6 Köln 5 Köln 10 Köln 12 Krefeld 5 Duisburg 60 Duisburg k.A. Jüchen 15 St. Augustin 2 Goch 6 Solingen 16 Solingen 30 Kreis Coesfeld 60 Coesfeld 18 Bottrop 25 Gelsenkirchen 68 Gelsenkirchen 47 Münster 6 Kreis Borken 25 Kreis Borken 12 Kreis Borken 2 Borken 6 Oer-Erkenschwick 8 Ahlen k.A. Herten 40 Marl 3 Kreis Steinfurt 12 Emsdetten 6 Rheine 30 Kreis Warendorf 28 Bielefeld 144 Kreis Gütersloh 40 Gütersloh 10 Kreis Herford 32 Löhne 3 Jugendamt Zahl der Plätze Köln 14 Köln 30 Köln 25 Köln 50 Köln 26 Köln 8 Köln 50 Köln 20 Köln 12 Köln 18 Köln 5 Köln 13 Köln 14 Köln 9 Köln 12 Köln 12 Köln 15 Köln 12 Köln 14 Köln 4 Köln 8 Köln 6 Köln 6 Köln 12 Köln 6 Köln 5 Köln 10 Köln 12 Krefeld 5 Duisburq 60 Duisburg k.A. Jüchen 15 St. Augustin 2 Goch 6 Solingen 16 Solingen 30 Kreis Coesfeld 60 Coesfeld 18 Bottrop 25 Gelsenkirchen 68 Gelsenkirchen 47 Münster 6 Kreis Borken 25 Kreis Borken 12 Kreis Borken 2 Borken 6 Oer-Erkenschwick 8 Ahlen k.A. Herten 40 Marl 3 Kreis Steinfurt 12 Emsdetten 6 Rheine 30 Kreis Warendorf 28 Bielefeld 144 Kreis Gütersloh 40 Gütersloh 10 Kreis Herford 32 Löhne 3 Jugendamt Zahl der Plätze Kreis Höxter 24 Kreis Lippe 20 Lage 8 Kreis Paderborn 8 Paderborn 2 Paderborn 3 Paderborn 1 Paderborn 5 Paderborn 1 Paderborn 1 Paderborn 2 Bochum 9 Bochum 13 Bochum 15 Bochum 1 Bochum 20 Dortmund 100 Dortmund 36 Dortmund 1 Dortmund 40 Dortmund 85 Dortmund 40 Dortmund 22 Dortmund 60 Dortmund 32 Dortmund 25 Dortmund 62 Dortmund 100 Dortmund 40 Dortmund 26 Hagen 8 Hagen 5 Hagen 6 Herne 23 Ennepetal/Breckerfeld 7 Hattingen 43 Herdecke 40 Hochsauerlandkreis 8 Arnsberg 11 Lüdenscheid 5 Lüdenscheid 16 Siegen 8 Kreis Soest 25 Kreis Soest 15 Warstein 12 Selm 8 Insgesamt 2842 Jugendamt Zahl der Plätze Kreis Höxter 24 Kreis Lippe 20 Laqe 8 Kreis Paderborn 8 Paderborn 2 Paderborn 3 Paderborn 1 Paderborn 5 Paderborn 1 Paderborn 1 Paderborn 2 Bochum 9 Bochum 13 Bochum 15 Bochum 1 Bochum 20 Dortmund 100 Dortmund 36 Dortmund 1 Dortmund 40 Dortmund 85 Dortmund 40 Dortmund 22 Dortmund 60 Dortmund 32 Dortmund 25 Dortmund 62 Dortmund 100 Dortmund 40 Dortmund 26 Hagen 8 Hagen 5 Hagen 6 Herne 23 Ennepetal/Breckerfeld 7 Hattingen 43 Herdecke 40 Hochsauerlandkreis 8 Arnsberg 11 Lüdenscheid 5 Lüdenscheid 16 Siegen 8 Kreis Soest 25 Kreis Soest 15 Warstein 12 Selm 8 Insgesamt 2842 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11740