LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11742 15.04.2016 Datum des Originals: 15.04.2016/Ausgegeben: 20.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4562 vom 16. März 2016 der Abgeordneten Christof Rasche und Dirk Wedel FDP Drucksache 16/11504 Wie kann der Verkehrsfluss auf der Kreuzung B7/L239/Düsseldorfer Straße in Mettmann verbessert werden? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4562 mit Schreiben vom 15. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor der Kreuzung B7/L239/Düsseldorfer Straße am westlichen Ortseingang in Mettmann bildet sich zu Stoßzeiten regelmäßig erheblicher Rückstau auf allen in die Kreuzung einmündenden Straßen. Insbesondere scheint die geringe Kapazität der Linksabbiegerspuren dazu zu führen, dass im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr grüne Ampelphasen durch Geradeausverkehr und Rechtsabbieger nicht genutzt werden können. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses an der Kreuzung dürften aufgrund deren zu geringer Kapazität daher bauliche Maßnahmen (z.B. Verlängerung der Abbiegerspuren, Kreisverkehr etc.) erforderlich sein. 1. Für welches Verkehrsaufkommen ist die Kreuzung B7/L239/Düsseldorfer Straße in Mettmann ausgelegt? Der lichtsignalgeregelte Verkehrsknoten ist auf eine morgendliche Spitzenbelastung von 2.693 Kfz/h und eine abendliche Belastung von 2.275 Kfz/h ausgelegt. Die im Januar 2011 im Rahmen einer Verkehrszählung erhobenen Belastungszahlen bildeten die Grundlage für die aktuelle Lichtzeichenregelung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11742 2 2. Wie hoch ist das durchschnittliche Verkehrsaufkommen auf der Kreuzung B7/L239/Düsseldorfer Straße in Mettmann (bitte gegebenenfalls differenziert nach Haupt- und Schwachlastzeiten)? Die mittlere stündliche Knotenpunktbelastung, ermittelt anhand der 4-Stunden-Werte der Morgen - und Abendspitzen, liegt morgens bei 1.940 Kfz/h und abends bei 2.004 Kfz/h. 3. Welche Maßnahmen wären geeignet, den Verkehrsfluss auf der Kreuzung auf der Kreuzung B7/L239/Düsseldorfer Straße in Mettmann zu verbessern? Nach Angaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger bestehen an der Kreuzungsanlage zurzeit keine ungewöhnlichen Leistungsfähigkeitsprobleme . Regelmäßige Rückstauungen in den Verkehrsspitzenstunden sind der insgesamt sehr hohen Verkehrsbelastung geschuldet, die sich auch anderorts an vielen Stellen im Einzugsbereich der Stadt Düsseldorf wiederfinden. Ob und inwieweit gegebenenfalls durch eine Anpassung der Lichtzeichenregelung der Verkehrsfluss verbessert werden kann, lässt sich nur durch eine Untersuchung der Steuerungsabläufe auf Basis einer aktualisierten Verkehrszählung bewerkstelligen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit obliegt der Stadt Mettmann als örtlich zuständiger Straßenverkehrsbehörde , die zudem nicht nur die verkehrstechnische Untersuchung und Bewertung der Steuerungsabläufe , sondern auch die gegebenenfalls notwendigen signalprogrammtechnischen Umplanungen durchführen und anordnen müsste. Der Landesbetrieb wäre für die Bereitstellung der Daten der aktualisierten Verkehrszählung und die Ausführung der signalprogrammtechnischen Änderungen verantwortlich. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Kreuzung B7/L239/Düsseldorfer Straße in Mettmann? 5. Wann ist mit einer Umsetzung der etwaigen Maßnahmen zu rechnen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beurteilung der Verkehrsabläufe und eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Steuerungsabläufe der örtlichen Lichtzeichenregelung ist Aufgabe der Stadt Mettmann. Bauliche Maßnahmen sind zurzeit seitens des Landesbetriebes Straßenbau nicht vorgesehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11742