LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11743 15.04.2016 Datum des Originals: 15.04.2016/Ausgegeben: 20.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4607 vom 16. März 2016 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/11583 Was passiert mit dem Kreisverkehr an der L 362? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4607 mit Schreiben vom 15. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kreisverkehr an der L 362 / Parkstraße / Bahnstraße in Willich weist nach wie vor erhebliche Mängel auf. Mit Bezug auf meine Kleine Anfrage vom 19.03.2014 (LT-Drucksache Nr. 16/5326) möchte ich nochmals auf diese Defizite aufmerksam machen. Trotz mehrmaliger Aufforderung an den Landesbetrieb Straßen.NRW den Schaden zu beheben, befindet sich der Kreisverkehr in einem schlechten Zustand. Vorbemerkung der Landesregierung Bei dem angesprochenen Kreisverkehrsplatz in Willich handelt es sich um den Knotenpunkt L 26 / L 382 / Bahnstraße. 1. Warum trifft die Landesregierung keine Maßnahmen zur Behebung der Schäden? 2. Warum wird der Landesbetrieb Straßen.NRW nicht aktiv? 4. In Ihrer Antwort auf meine KA zu diesem Thema schreiben Sie, dass die Vorbereitungen zur Sanierung bereits laufen. Warum ist dann bis heute keine Sanierung erfolgt? Die Fragen 1., 2. und 4. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11743 2 Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat bereits im Jahr 2014 mit Bauvorbereitungen im betroffenen Straßenbereich begonnen. Dabei zeigte sich, dass abweichend von den ursprünglich vorgesehenen, punktuellen Maßnahmen nur ein Instandsetzungskonzept mit umfassender Sanierung des Fahrbahnbereichs im Vollausbau ausreichend ist, um eine dauerhafte und der Verkehrsbedeutung gerecht werdende Lösung zu erhalten. Die damit verbundenen hohen erforderlich werdenden Haushaltsmittel standen wegen anderer, im Vergleich dringenderer Erhaltungsmaßnahmen bei den Landesstraßen nicht zur Verfügung. Im Bedarfsfall führt die zuständige Straßenmeisterei Meerbusch Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit aus. 3. Wie lange dauert es bis der Kreisverkehr saniert wird? Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Umsetzung der Maßnahme nunmehr für 2017 vorgesehen. Voraussetzung ist die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel im Bereich der Straßenerhaltung, über die der Landtag jährlich neu entscheidet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11743