LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11745 15.04.2016 Datum des Originals: 15.04.2016/Ausgegeben: 20.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4566 vom 10. März 2016 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/11510 Förderung der Maßnahme „Schule von acht bis eins“ Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4566 mit Schreiben vom 15. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Gemeinde Weeze verfügt derzeit über zwei Grundschulen, wobei die Marienwasser- Grundschule eine offene Ganztagsschule und die Petrus-Canisius-Grundschule eine „Schule von acht bis eins“ ist. Bei beiden Maßnahmen handelt es sich um von der Bezirksregierung Düsseldorf bewilligte Förderungen. Träger beider Maßnahmen ist der Verein „Verlässliche Grundschule e.V.“ Ab dem 01.08.2016 wird die Petrus-Canisius-Grundschule ebenfalls als offene Ganztagsschule geführt. Die Maßnahme „Schule von acht bis eins“ wird auf freiwilliger Basis weitergeführt und muss ab diesem Zeitpunkt durch die Eltern finanziert werden. Die Eltern, die nun ihren Nachmittag für ihre Kinder frei halten, um mit ihnen Zeit zu verbringen, werden dadurch benachteiligt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land fördert in der Primarstufe Bildungs- und Betreuungsangebote über die offene Ganztagsschule im Primarbereich oder über Maßnahmen der „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“. Die Schulträger können für Kinder, die nicht an den außerunterrichtlichen Angeboten einer offenen Ganztagsschule teilnehmen wollen, die vom Land für jede offene Ganztagsschule im Grundsatz bereitgestellte Betreuungspauschale nutzen, die beispielsweise für Frühstücksangebote, Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien, Angebote nach 16.00 Uhr, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11745 2 ergänzende Ferienangebote sowie in Einzelfällen auch bei besonderen Förderangeboten vor 16.00 Uhr verwendet werden kann (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 12.02.2003 (BASS 11-02 Nr. 19), „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“, Nr. 5.4.6). Die Betreuungspauschale beträgt 5.500 EUR pro Grundschule und 6.500 EUR pro Förderschule, wenn sie als offene Ganztagsschule geführt werden. Die Entscheidung über die Einrichtung der Angebote ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung . Die Kommunen können ihre Eigenbeiträge grundsätzlich über Elternbeiträge refinanzieren . 1. Welche Möglichkeiten bietet die Landesregierung an, um die Eltern zu unterstützen , die gerne an der Fördermaßnahme „Schule von acht bis eins“ teilnehmen würden, es sich aber finanziell nicht leisten können? Die Entscheidung über die Befreiung von Elternbeiträgen trifft die Kommune. Von Seiten des Landes gibt es für die „Schule von acht bis eins“ und Angebote, die über die Betreuungspauschale finanziert werden, keine Vorgaben. 2. Wie viele Maßnahmen der „Schule von acht bis eins“ gibt es aktuell in NRW? Das Land bezuschusst im Schuljahr 2015/2016 (Stichtag: 15.10.2015) 725 von den Schulträgern in der Regel über freie Träger angebotene Gruppen der „Schule von acht bis eins“ an insgesamt 252 Grund- und Förderschulen. An wie vielen offenen Ganztagsschulen vergleichbare Maßnahmen durchgeführt werden, wird vom Land nicht erhoben. 3. Was tut die Landesregierung, um die Wahlfreiheit der Eltern bezüglich der Maßnahmen „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ zu gewährleisten? Die Betreuungspauschale ermöglicht es den Kommunen, die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten . Die Entscheidung über die Umsetzung wird jedoch von der Kommune getroffen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11745