LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11746 15.04.2016 Datum des Originals: 15.04.2016/Ausgegeben: 20.04.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4568 vom 15. März 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski PIRATEN Drucksache 16/11512 Nutzung der Lernplattform elis in Justizvollzugsanstalten in NRW – Nachfrage Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4568 mit Schreiben vom 15. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 08. Januar 2013 hatte ich in der Kleinen Anfrage 795 (Drucksache 16/1823) danach gefragt , warum die an der TU Berlin entwickelte Lernplattform elis (e-Learning im Strafvollzug), die seit 2004 erfolgreich in Justizvollzugsanstalten in Berlin und fast allen Bundesländern eingesetzt wird, noch keine Verwendung in Nordrhein-Westfalen gefunden hat. Die Landesregierung hatte in ihrer Antwort vom 06. Februar 2013 (Drucksache 16/2047) unter anderem geantwortet, dass „das Konzept zur Einführung der elis-Lernplattform in NRW [...] im Laufe des Jahres 2012 neu erarbeitet“ worden sei und „nachdem das fachliche Konzept nunmehr “ vorliege, „in 2013 die weiteren Schritte zur Einführung der elis-Lernplattform unternommen werden“ können. Zur haushalterischen Deckung hieß es, dass „die zu erwartenden Kosten in die Planung zum Haushalt 2014 einfließen“ werden. Trotz dieser ursprünglichen Planungen erreichte mich jetzt der Brief eines Inhaftierten, der mir mitteilte, dass zum einen die FernUni Hagen seit 2015 einen elis-Zugang zur Bedingung für ein Studium aus einer JVA mache, zum anderen aber nach Auskunft der Anstaltsmitarbeiter derzeit keine JVA in NRW über eine elis-Zugang verfüge. Nach wieder anderen Informationen, die der FernUni Hagen vorlägen, sollen in 2015 vier Justizvollzugsanstalten in NRW mit einem elis-Zugang ausgestattet worden sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11746 2 Damit scheint sowohl die Informationslage betreffend elis als auch dessen tatsächliche Verbreitung derzeit völlig unzureichend zu sein. 1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Durchführungsstand betreffend die Lernplattform elis in Justizvollzugsanstalten in NRW (bitte aufschlüsseln nach JVAs und Jahr, seit/in dem dort elis eingesetzt wird/werden soll)? Nach erstmaliger Bereitstellung von erforderlichen Haushaltsmitteln im Jahre 2014 hat das Land NRW aufgrund der verzögerten Verabschiedung des Haushalts für 2014 den für die Einführung der elis-Lernplattform erforderlichen Beitritt zu dem bestehenden Verwaltungsabkommen der Nutzländer erst in 2015 umsetzen können. Im Rahmen des vorbezeichneten Nutzerverbundes steht das Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft (IBI), angegliedert an die TU Berlin, dem Land NRW seit 2015 als zentraler Betreiber der Lernplattform und als Ansprechpartner für die Umsetzung in den Anstalten zur Verfügung. Seit dem Jahr 2015 wird die elis-Lernplattform in 4 Pilotanstalten, die die Aufgaben des Strafvollzuges in NRW modellhaft abbilden, eingeführt (JVAen Geldern mit der Berufsförderungsstätte , Gelsenkirchen (Männer- und Frauenvollzug), Herford (Jugendvollzug) und Münster mit dem Pädagogischen Zentrum). Dazu wurden zunächst der diesbezüglich notwendige technische, bauliche und sicherheitsrelevante Zustand in den Pilotanstalten unter Beteiligung des IBI ermittelt und anschließend mit den Implementierungsvorgaben des IBI abgeglichen, um eine möglichst reibungslose Einführung zu gewährleisten. Mittlerweile sind drei elis-Schulungsräume in der JVA Gelsenkirchen fertiggestellt und werden seit Januar 2016 im Rahmen von notwendigen Personalschulungen genutzt. Für April 2016 sind zwei weitere didaktische elis-Anwenderschulungen geplant, die durch einen Mitarbeiter des IBI moderiert werden. Mit Durchführung dieser Schulungen wären dann sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Pilotanstalten für die sachgerechte Anwendung der Lernplattform geschult, so dass die Nutzung der Lernplattform durch geeignete Gefangene - beginnend in der JVA Gelsenkirchen - zeitnah umgesetzt werden kann. In 2016 soll in allen vorbezeichneten vier Pilotanstalten und zwei weiteren Anstalten ein elis- Schulungsraum für die Gefangenen nutzbar eingerichtet sein. Sodann soll die elis-Lernplattform bis 2019 sukzessive in weiteren 11 Justizvollzugsanstalten eingeführt werden. Neben den vorbezeichneten Pilotanstalten soll die Lernplattform in den Justizvollzugsanstalten Bochum Langendreer, Düsseldorf, Remscheid, Aachen, Willich II, Bochum , Siegburg, Bielefeld-Brackwede, Werl, Schwerte, Iserlohn, Heinsberg und Wuppertal- Ronsdorf implementiert werden. 2. Wie viele Inhaftierte haben in den Jahren 2014 und 2015 die Lernplattform elis in NRW genutzt? Bisher hat kein Gefangener die Lernplattform elis in NRW nutzen können. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zur Frage 1 Bezug genommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11746 3 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass allen Inhaftierten, die in NRW ein Fernstudium - insbesondere an der FernUni Hagen - aufnehmen oder fortführen wollen, dies auch möglich gemacht wird? Der Zugang für Gefangene des geschlossenen Vollzuges, die an der FernUni Hagen studieren wollen, kann künftig nur unter Inanspruchnahme der elis-Infrastruktur erfolgen. Diese steht den Gefangenen derzeit noch nicht zur Verfügung. Aktuell werden die für die Freischaltung des Zugangs zur FernUni Hagen spezifischen sicherheitsrelevanten Bedingungen in den Blick genommen und bewertet. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Inhaftierte in NRW Zugang zu Informationen darüber erhalten, ob und wann elis in ihrer jeweiligen JVA eingesetzt wird? Die Information von Gefangenen über die Lernplattform elis mit dem entsprechenden Angebot erfolgt in allen Justizvollzugsanstalten des Landes durch die dortigen Pädagogischen Dienste. 5. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Einsatz von elis in den Justizvollzugsanstalten von NRW? Es liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse vor. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1 Bezug genommen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11746